Innenministerium plant die totale Kontrolle über den Asylbereich
„Innenminister Kickl will sich mit der BBU Agentur ein Instrument schaffen, ein geschlossenes System ohne äußere Kontrolle,“ kritisiert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich den Entwurf zum Gesetz zur Errichtung einer „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ (BBU-Errichtungsgesetz). Geplant ist eine Verstaatlichung von Beratung und Betreuung von AsylwerberInnen und damit eine lückenlose Kontrolle des Asylwesens. Dafür soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Eigentum der Republik und im Zuständigkeitsbereich des Innenministers geschaffen werden.
 
Die asylkoordination kritisiert vor allem, dass auch der höchst sensible Bereich der Rechtsberatung in die Hände dieser Agentur gelegt werden soll. „Wir sehen hier das wichtige Kriterium der Unabhängigkeit nicht gegeben, wenn letztendlich alle Beteiligten in der einen oder anderen Form an Weisungen aus dem Innenministerium gebunden sind.“ Es sei grotesk und eines Rechtsstaats unwürdig, wenn in einem solchen sensiblen Bereich – „es geht hier oft um Leben und Tod“, erinnert Knapp – die Behörde, die eine Entscheidung trifft, auch die Macht über jene Stelle hat, die dagegen Beschwerden führen könnte.
 
Es wird zu prüfen sein, inwieweit eine solche Konstruktion mit den Vorgaben der EU-Grundrechtecharter (Artikel 47) zu vereinbaren ist. „Es ist ein Hohn, wenn zwar die Rechtsberatung weisungsfrei ausgeübt werden soll, aber die Dienstaufsicht beim BMI liegen soll.“ Die Einbeziehung des Justizministeriums – in Form eines von dort gestellten Bereichsleiters – kann wohl nur als Feigenblatt bezeichnet werden, das es dem zuständigen Minister erlaubt das Gesicht zu bewahren, nachdem er von der FPÖ vorgeführt wurde.
 
Auch der Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen während des laufenden Asylverfahrens läge wohl besser in Händen von NGOs, die seit vielen Jahren große Kompetenz in diesem Arbeitsfeld erworben haben. NGOs sollten auch Zugang zu den AsylwerberInnen in den Betreuungseinrichtungen des Bundes haben. Damit würden Information und unabhängige Beratung ermöglicht werden. AsylwerberInnen haben während ihres Aufenthalts in der Betreuungsstelle des Bundes ein lediglich geduldetes Aufenthaltsrecht in dem Bezirk der Betreuungsstelle, können demnach nicht von sich aus Beratungsstellen von NGOs aufsuchen. Rechtsmittel gegen eine Einschränkung oder den Entzug von Grundversorgungsleistungen wären durch RechtsberaterInnen einzulegen, die im selben System beschäftigt sind.

Stellungnahme der Agenda Asyl zum Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (BBU-Errichtungsgesetz– BBU-G)

Zahlreiche andere Organisationen haben im Begutachtungsverfahren Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf eingebracht.
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