Interessenskonflikt zwischen Asylpolitik und rechtsstaatlichen Standards 
„Die Verstaatlichung der Rechtsberatung ist und bleibt ein rechtsstaatlich höchst bedenkliches Projekt,“ betont asylkoordination Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz.

Anerkennung und Kritik
„Wir begrüßen aber, dass die Justizministerin Verbesserungen bzw. Mechanismen, die der Absicherung der Weisungsfreiheit dienen sollen, erreichen konnte. Ihre Pressekonferenz mit Vertreter*innen der BBU GmbH zum Weltflüchtlingstag ist für uns ein Bekenntnis, dass sie keine wie auch immer geartete Einflussnahme des Innenministeriums auf die Rechtsberatung dulden wird und eine ausreichende Finanzierung der Rechtsberatung bei den kommenden Budgetverhandlungen für Sie prioritär ist.“
Der bisherige Austausch zwischen den unabhängigen zivilgesellschaftlichen Rechtsberatungen und dem Leitungspersonal der BBU GmbH und dem Justizministerium ist respektvoll, konstruktiv und auf Augenhöhe, anerkennt der Jurist.

BBU-Watch
Die asylkoordination österreich hat auf ihrer Website www.asyl.at einen digitalen Beschwerdebriefkasten, bei dem allfällige Missstände in der Arbeit der staatlichen Rechtsberatung gemeldet werden können, eingerichtet. Die erreichten Verbesserungen in der Konstruktion der staatlichen Rechtsberatung sind gut, aber nicht ausreichend: Die Veto-Möglichkeit des Justizministeriums im Aufsichtsrat ist nur im Rahmenvertrag abgesichert. Dieser Rahmenvertrag wird vom Innenministerium unter Verschluss gehalten und kann zwischen den Vertragspartnern – Innenminister und der von ihm bestellte Geschäftsführer der BBU GmbH – abgeändert werden.

Unlösbarer Interssenskonflikt
Die im staatlichen Eigentum stehende BBU GmbH ist mit einem unauflösbaren Konflikt der Interessen des Innenministeriums als Alleingesellschafter einerseits und andererseits jener der betroffenen Asylwerber*innen, die von der Agentur gegen Entscheidungen den Alleingesellschafters vertreten werden sollen, konfrontiert.

Unabdingbare Voraussetzung für die Abmilderung des Interessenkonflikts wäre das Ausscheiden zweier hochrangiger Innenministeriumsbeamter aus dem Aufsichtsrat der BBU GmbH: Ihre Rolle als weisungsberechtigte Organe gegenüber dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist mit Ihrer Aufgabe, die Unternehmenspolitik der Bundesagentur maßgeblich mitzubestimmen, schlicht unvereinbar.

„Das Engagement der Justizministerin für eine möglichst weisungsfreie Rechtsberatung und -vertretung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ist glaubwürdig. Das ändert nichts daran, dass eine Rechtsberatung und -vertretung in staatlicher Hand grundsätzlich verfehlt und rechtsstaatlich defizitär ist,“ so Gahleitner-Gertz abschließend.





 
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