asylkoordination zum Tag der Menschenrechte 2017
(PA 07. Dezember 2017)
„Flüchtlingsschutz ist ein aktives Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte“, erinnert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember.
Nicht nur die am 10. Dezember 1948 als UN-Resolution 217 A beschlossene, „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verankert das Recht jedes Menschen, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu genießen (Artikel 14). Auch die Europäische Grundrechtecharta enthält in Artikel 18 das Recht auf Asyl sowie im Fall der Abschiebung eines Menschen die Prüfung der Gefährdungslage. „Beide Bestimmungen scheinen heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr zu sein“, äußert sich Knapp besorgt, „zunehmend werden Menschenrechtsgarantien ausgehöhlt und eine Politik der Abschreckung von Flüchtlingen umgesetzt“.

Verstöße gegen Menschrechte
Dazu gehöre die Möglichkeit, eine Notstandsverordnung zu erlassen, wenn 35.000 Flüchtlinge in Österreich um Schutz ansuchen, aber auch der äußerst fragwürdige Deal der EU mit der Türkei, durch den Flüchtlinge in die Türkei zurückgeschoben werden können. Jüngste Pläne, mit denen die EUuropäische Abschottung weiter ausgebaut werden soll, sehen die Evakuierung von Flüchtlingen aus Libyen vor. Wobei sie zwar durch Umsiedelung aus der grausamen und menschenunwürdigen Behandlung gerettet werden sollen. Dass Flüchtlinge auch in nennenswerter Anzahl nach Europa und Österreich evakuiert werden ist allerdings nicht zu erwarten.
Besorgt ist die asylkoordination über die zunehmend negativen Entscheidungen über Anträge afghanischer Flüchtlinge und Abschiebungen nach Afghanistan. Herbert Langthaler von der asylkoordination sieht keine Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan, die eine Abschiebung menschenrechtlich unbedenklich machen würde. „Hier werden Menschen in ein Kriegsgebiet gebracht, wo ihr Leben in Gefahr ist. Afghanistan ist nicht sicher.“
In Österreich sind ab November zusätzliche Verschärfungen im Asylsystem in Kraft getreten. Empfindliche Strafen drohen Flüchtlingen, die ihren Wohnsitz während des laufenden Asylverfahrens in ein anderes Bundesland verlegen wollen. Auch wer nach negativem Ausgang eine Gebietsbeschränkung verletzt oder sich unrechtmäßig weiter in Österreich aufhält wird mit – angesichts der Mittellosigkeit von Asylsuchenden – völlig überzogenen Strafen bedroht.

Vorschläge zur Stärkung der Menschenrechte
Menschenrechtswidrige Entwicklungen verortet Anny Knapp in den Kürzungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) für schutzberechtigte Flüchtlinge in Ober- und Niederösterreich. „Hier wird gegen Bestimmungen der Verfassung, EU-Grundrechten und Richtlinien verstoßen“. Die Pläne der neuen Regierung weitere Einschränkungen der Sozialleistungen für Flüchtlinge durchzusetzen, würden ein menschenwürdiges Leben nicht mehr gewährleisten. „Wir nehmen an, dass der Verfassungsgerichtshof diesem Spuk ein Ende bereitet“, zeigt sich Knapp überzeugt. Es wäre, statt unter dem zynischen Label „Mindestsicherung light“ weitere Nivellierungen nach unten zu konzipieren, geboten, sich zum Menschenrechtsschutz vorbehaltlos zu bekennen und auch soziale Rechte zu gewähren. Schon seit Jahren hat die asylkoordination darauf gedrängt, die Lebensbedingungen für AsylwerberInnen zu verbessern und hilfsbedürftigen Schutzsuchenden eine Unterstützung zu gewähren, die das Niveau der Mindestsicherung für österreichische BezieherInnen erreicht.
Die künftige Regierung könnte Schritte zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes setzen. Die asylkoordination österreich schlägt vor, Familienzusammenführung für Schutzberechtigte zu erleichtern, indem die kürzlich eingeführten Wartefristen und Einkommenserfordernisse rückgängig gemacht werden und mehr Flexibilität bei Familienzusammenführungen nach der Dublin-Verordnung ausgeübt wird. Bei der Integrationsförderung wären subsidiär Schutzberechtigten mit Asylberechtigten gleichzustellen und Rahmenbedingen zu verbessern. Dazu zählen z.B. die Streichung des so genannten Bartensteinerlasses, sodass AsylwerberInnen der Zugang zu Erwerbstätigkeit geöffnet wird. Österreich sollte sicheren Zugang zu Schutz in Österreich ausbauen, etwa durch Erteilung von Visa an Schutzsuchende Menschen oder durch Ausbau des Resettlement-Programms.
 
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