PRESSEAUSSENDUNGEN
asylkoordination: Abschiebung nach Afghanistan skandalös
„Das Innenministerium stolpert vom BVT-Versagen zu peinlichen juristischen Einschüchterungsversuchen von Kritikern. Und nimmt dazwischen noch den nächsten Abschiebeskandal mit,“ kommentiert Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich, den für kommenden Dienstag geplanten Abschiebeflug nach Afghanistan.
Weder die Tatsache, dass Afghanistan mit hohen Covid-19-Infektionsraten zu kämpfen hat, noch die im Verlauf des Jahres 2020 vor allem im Kabul immer häufiger werdenden Anschläge, stoppen die österreichische Abschiebemaschinerie.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2.958 zivile Tote und 5.542 zivile Verletzte gezählt. Während die Anschläge weniger wurden stieg die Zahl der dabei getöteten um 5%. Am meisten betroffen waren die Zentralregion mit der Hauptstadt Kabul. Allein in der ersten Februarwoche kam es in Kabul zu neuen Anschlägen mit Haftbomben.
Unter diesen Umständen lehnen die Flüchtlings-NGOs jede Abschiebung nach Afghanistan ab. „Ob bei Abschiebungen von Kindern oder Erwachsenen, ob straffällig oder nicht: Die Behörden müssen zu jedem Zeitpunkt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung vorliegen. Dabei ist die aktuelle Situation im Herkunftsland berücksichtigen. Im Fall von Afghanistan muss es zu dem Schluss führen: Afghanistan ist nicht sicher und die Charter-Abschiebung darf nicht durchgeführt werden,“ fordert Christoph Riedl für die NGO-Initiative #SicherSein.
Zum dritten Mal nach Kabul?
Eines Rechtsstaats unwürdig ist insbesondere die neuerliche Abschiebung von Yusuf M.A.: Er wurde im Jahr 2019 bereits 2-mal (!) nach Afghanistan abgeschoben – und jeweils wieder von den afghanischen Behörden nach Österreich zurückgeschickt. Der Grund: Yusuf ist und war niemals afghanischer Staatsbürger. Den österreichischen Behörden liegt ein offizielles Schreiben des afghanischen Außenministeriums vor, aus dem hervorgeht, dass Yusuf M.A. kein afghanischer Staatsbürger ist.
Yusuf M.A. hat als Fluchtwaise (UMF) im Asylverfahren anfangs angegeben, aus Afghanistan zu kommen. Er hat diese Falschangabe bereits korrigiert – das ist den österreichischen Behörden aber egal: Yusuf sitzt nun seit fast zwei Jahren in Schubhaft – nur unterbrochen von zwei Abschiebungen nach Kabul, von wo er aber wieder nach Wien zurückgeschickt wurde. Das Nachrichtenmagazin profil berichtete damals über den Fall.
Seine Rechtsvertretung hat inzwischen eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. „Sollte über dieses nicht rechtzeitig entschieden werden, liegt es an den afghanischen Behörden, die österreichische Behördenwillkür in die Schranken zu weisen und das menschenunwürdige und sinnlose Abschiebe-Ping-Pong unverzüglich zu beenden,“ appelliert Gahleitner-Gertz an die Behörden. „Es braucht eine pragmatische Lösung. Bis zur Klärung der Staatsangehörigkeit darf es keine weiteren Schritte geben.“
Weder die Tatsache, dass Afghanistan mit hohen Covid-19-Infektionsraten zu kämpfen hat, noch die im Verlauf des Jahres 2020 vor allem im Kabul immer häufiger werdenden Anschläge, stoppen die österreichische Abschiebemaschinerie.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2.958 zivile Tote und 5.542 zivile Verletzte gezählt. Während die Anschläge weniger wurden stieg die Zahl der dabei getöteten um 5%. Am meisten betroffen waren die Zentralregion mit der Hauptstadt Kabul. Allein in der ersten Februarwoche kam es in Kabul zu neuen Anschlägen mit Haftbomben.
Unter diesen Umständen lehnen die Flüchtlings-NGOs jede Abschiebung nach Afghanistan ab. „Ob bei Abschiebungen von Kindern oder Erwachsenen, ob straffällig oder nicht: Die Behörden müssen zu jedem Zeitpunkt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung vorliegen. Dabei ist die aktuelle Situation im Herkunftsland berücksichtigen. Im Fall von Afghanistan muss es zu dem Schluss führen: Afghanistan ist nicht sicher und die Charter-Abschiebung darf nicht durchgeführt werden,“ fordert Christoph Riedl für die NGO-Initiative #SicherSein.
Zum dritten Mal nach Kabul?
Eines Rechtsstaats unwürdig ist insbesondere die neuerliche Abschiebung von Yusuf M.A.: Er wurde im Jahr 2019 bereits 2-mal (!) nach Afghanistan abgeschoben – und jeweils wieder von den afghanischen Behörden nach Österreich zurückgeschickt. Der Grund: Yusuf ist und war niemals afghanischer Staatsbürger. Den österreichischen Behörden liegt ein offizielles Schreiben des afghanischen Außenministeriums vor, aus dem hervorgeht, dass Yusuf M.A. kein afghanischer Staatsbürger ist.
Yusuf M.A. hat als Fluchtwaise (UMF) im Asylverfahren anfangs angegeben, aus Afghanistan zu kommen. Er hat diese Falschangabe bereits korrigiert – das ist den österreichischen Behörden aber egal: Yusuf sitzt nun seit fast zwei Jahren in Schubhaft – nur unterbrochen von zwei Abschiebungen nach Kabul, von wo er aber wieder nach Wien zurückgeschickt wurde. Das Nachrichtenmagazin profil berichtete damals über den Fall.
Seine Rechtsvertretung hat inzwischen eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. „Sollte über dieses nicht rechtzeitig entschieden werden, liegt es an den afghanischen Behörden, die österreichische Behördenwillkür in die Schranken zu weisen und das menschenunwürdige und sinnlose Abschiebe-Ping-Pong unverzüglich zu beenden,“ appelliert Gahleitner-Gertz an die Behörden. „Es braucht eine pragmatische Lösung. Bis zur Klärung der Staatsangehörigkeit darf es keine weiteren Schritte geben.“
#SicherSein Engagiert gegen Abschiebungen nach Afghanistan ist ein Zusammenschluss von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen u,a. Diakonie, Volkshilfe, SOS-Mitmensch, asylkoordination und Integrationshaus www.sichersein.at