Rückfragen
Anny Knapp
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Herbert Langthaler
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„Wir haben, im Vertrauen auf den Rechtsstaat, eigentlich keine andere Entscheidung erwartet“, zeigt sich Anny Knapp, Obfrau des NGO-Netzwerkes asylkoordination österreich mit der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zufrieden. Mit dem Erkenntnis G 136/2017-19 vom 7. März wird die eingeschränkte Mindestsicherung in Niederösterreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gesetz sah einerseits die Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) auf €1.500, pro Familie vor, zudem konnte, wer sich nicht mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich aufgehalten hat, statt BMS nur eine geringere Leistung gemäß den „Mindeststandards – Integration“ beziehen.
Die Kürzung der BMS für Flüchtlinge, die noch keine fünf Jahre in Österreich aufhältig waren, wurde vom Niederösterreichischen Landtag damit begründet, dass Flüchtlinge zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit motiviert werden sollten und Einsparungen bei den Sozialleistungen erzielt werden. „Uns war nicht nachvollziehbar, wie Integration gelingen soll, wenn es keine ausreichende Unterstützung gibt, um als anerkannter Flüchtling den Einstieg in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt zu meistern,“ so die Obfrau der asylkoordination, Anny Knapp.
Bereits das Landesverwaltungsgericht, das den Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hatte, hielt die Differenz von 32,2% zwischen dem allgemeinen Mindeststandard in Höhe von €844,- für eine alleinstehende Person und dem verminderten Mindeststandard - Integration (€522,50) für unhaltbar, weil sachlich nicht begründbar.
Erstaunt zeigte sich Knapp angesichts des „Verfassungsbruch mit Ansage“ der Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (VP) und Norbert Hofer (FP). Diese erklärten zum Erkenntnis des VfGH, am Ziel festhalten zu wollen, „zwischen denjenigen Personen, die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind" zu differenzieren.
Die asylkoordination macht darauf aufmerksam, dass bei Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge eindeutige Verpflichtungen Österreichs aus der Genfer Flüchtlingskonvention bestehen, die die Gleichbehandlung mit StaatsbürgerInnen vorsehen. „Der Verfassungsgerichtshof hat die Diskriminierung von Flüchtlingen durch die Wartezeit von mindestens fünf Jahren behoben. Was machen Hofer und Blümel: sie kündigen den nächsten Verfassungsbruch an.“