asylkoordination fordert schnelle Reaktion auf die sich anbahnende humanitäre Katastrophe
 
Anlässlich der Zuspitzung der Situation in Syrien und der damit verbundenen Ankündigung der türkischen Regierung, die Grenzen zu Bulgarien und Griechenland zu öffnen, fordert die asylkoordination österreich die Bundesregierung zu sofortigem Handeln auf.
Evakuierung der griechischen Inseln
Österreich muss gemeinsam mit anderen EU-Ländern Griechenland bei der Bewältigung der Krise auf den Inseln in der Ägäis unterstützen. Die Menschen, die in den völlig überfüllten Lagern festsitzen, müssen sofort aufs Festland evakuiert werden.
Österreich darf nicht warten, bis eine Einigung auf EU-Ebene zustande kommt. Eine solche wird es mit Viktor Orban und Jarosław Kaczyński nicht geben. Vielmehr muss Österreich endlich Flüchtlinge aus Griechenland im Rahmen von Relocation-Programmen übernehmen. In erster Linie gilt es, besonders Schutzbedürftige, wie Minderjährige oder alleinstehende Frauen und Familien mit kleinen Kindern aus den menschenunwürdigen Verhältnissen der Lager zu befreien. Österreich hat sich in der Vergangenheit schon erfolgreich an derartigen Evakuierungsaktionen beteiligt (z.B. von 5.000 kosovarischen Flüchtlingen aus Makedonien).
Krisenstab und Hochfahren vorhandener Betreuungskapazitäten
Weiters bedarf es der rechtzeitigen Einrichtung eines Krisenstabs unter Einbeziehung der NGOs und Blaulichtorganisationen, um bereit zu sein, Flüchtlinge aufzunehmen, zu registrieren und menschenwürdig unterzubringen – die, die aus Griechenland evakuiert werden müssen, aber auch jene, die sich auf anderem Weg nach Österreich retten können.
Immerhin gibt es noch 22 Quartiere, die das BMI angemietet hat, die aktuell aber leer stehen. Diese Kapazitäten müssen umgehend aktiviert werden.
EU-Massenzustrom Richtlinie
Auf EU-Ebene wird es nichts bringen, auf eine Einigung aller 27 Mitgliedsstaaten zu warten. Hier muss Österreich mit jenen Ländern, die die europäischen Werte hochhalten und sich an internationale Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen halten, zusammenarbeiten und schnelle und konzertierte Krisenbewältigung betreiben. Den Rahmen könnte die EU-Richtlinie 2001/55/EG „Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen“ vorgeben, auch wenn sich nicht alle EU-Staaten auf deren In-Kraft-Setzung einigen können.
 
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