RESETTLEMENT - WIEDERANSIEDLUNG
Der Begriff „Resettlement“ bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einen aufnahmebereiten Staat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren. In Frage kommen in erster Linie Flüchtlinge, die nicht in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können, denen aber auch im Zufluchtsstaat kein ausreichender Schutz und keine Chance auf dauerhafte Ansiedelung gewährt werden kann.
Weltweit beteiligen sich nur etwas mehr als 20 Staaten im Rahmen etablierter Resettlement-Programme an der regelmäßigen Aufnahme von Flüchtlingen.
 
UNHCR und die traditionellen Resettlement-Aufnahmestaaten haben sich auf acht Gruppen geeinigt:
• Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen
• Personen mit besonderem medizinischen Behandlungsbedarf
• Überlebende Opfer von Gewalt und Folter
• Frauen mit besonderer Risikoexposition
• Flüchtlingskinder und heranwachsende Flüchtlinge
• Ältere Flüchtlinge
• Personen, die aus anderen Gründen keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben
• Personen, deren Familienangehörige sich bereits in einem Resettlementstaat befinden.

Österreich hat in den Jahren 2014-17 insgesamt 1.900 Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen.
Das Programm lief mit Dezember 2017 aus.

Internationale Programme:
Fokus Afghanistan (und andere Herkunftsländer)
Fokus Syrien (und andere Herkunftsländer)
 
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WEBDESIGN Christof Schlegel / PROGRAMMIERUNG a+o / FOTOS Mafalda Rakoš