Bürgerinitiative fordert Aufenthaltsrecht für neue „Familienmitglieder“ (PA 5. September 2018)
 
Die Initiative Sie sind Teil unserer Familie – Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge  hat am 4. September Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka eine Petition übergeben. Gefordert wird eine Gesetzesänderung, die das Bleiberecht für in Familien integrierte Flüchtlinge ausdrücklich im Asylrecht verankert. 2.700 Personen haben den Gesetzesentwurf der Initiative innerhalb von zwei Monaten unterschrieben.



 
Es geht um einige hundert junge Menschen, die 2015 und 2016 nach Österreich geflüchtet sind. Viele ÖsterreicherInnen sind dem damaligen Aufruf, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen gefolgt.
Aus der Unterstützung wurden enge Beziehungen. Die Beteiligten definieren das etwa so wie Andrea M aus Linz:
Mein Sohn ist zehn Jahre alt, er kennt M. seit er acht Jahre ist und für ihn ist klar: M. ist sein Bruder, der jetzt zu unserer Familie gehört. Mein Mann unterstützt mich in allen Belangen und für ihn ist auch klar, dass M. zu uns gehört.“
M. sagt, auf die Frage, was Andrea und ihre Familie für ihn bedeuten:
Es ist ganz einfach: Wenn ich weg müsste, würde Ich ein zweites Mal meine Familie verlieren und das würde ich nicht schaffen.“
 
So ähnlich ist es für einige hundert Familien, Paare, alleinstehende UnterstützerInnen.
 
Die Initiative Sie sind Teil unserer Familie fordert daher die konsequente Anwendung der für privat und/oder beruflich integrierte Flüchtlinge vorhandenen Bleiberechtsbestimmungen und schlägt dazu eine Verdeutlichung im bestehenden Gesetzestext vor.
Bereits jetzt werden In vielen Entscheidungen die vorhandenen Bindungen – ebenso wie übrigens auch vorhandene Lehrstellen – als ein schützenswertes Privat- und Familienleben gewertet. 955 AsylwerberInnen wurde heuer schon bescheinigt, dass ihre Abschiebung aufgrund ihrer fortgeschrittenen Integration ein zu tiefer Eingriff in ihr Privat- und Familienleben wäre. Damit erhalten Sie eine Aufenthaltsberechtigung plus aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen.
„Es ist alles da“, sagt Marion Kremla von der asylkoordination österreich, die gemeinsam mit den Mitgliedern der Initiative „Sie sind Teil unserer Familie“ den Gesetzesentwurf entwickelt hat, „der so genannte Spurwechsel, der gerade in Deutschland diskutiert wird, ist in Österreich bereits möglich. Die gesetzlichen Grundlagen sind da. Man muss sie nur anwenden“
 
Damit jedoch eindeutig ist, dass auch ein solcherart „dazugewachsenes“ Familienleben ein schützenswertes Privat- und Familienleben darstellt, will die Initiative den bestehenden Gesetzestext mit einem Verweis ergänzen, dass auch jenen, die „eine einem Familienleben gleichkommende Beziehung zu ÖsterreicherInnen aufgebaut haben„ eine Aufenthaltsberechtigung plus zu erteilen ist – ungeachtet der Aufenthaltsdauer.
Ohne einen solchen Verweis, so die Initiative, ist die Entscheidungspraxis komplett uneinheitlich. Hier zwei Beispiele:
„Mein Sohn und ich waren bei der Einvernahme anwesend gewesen. Ich vermeide es, mich daran zu erinnern, das Gefühl der Ohnmacht damals war schrecklich. Wir und unser Engagement wurden nicht einmal ignoriert“ (E., Niederösterreich)
 
„Nach 3 Wochen erhielt Mustafa traurige Gewissheit. Sein Ansuchen um Asyl wurde auch in zweiter Instanz negativ beschieden. Nichts, was für Mustafa sprechen konnte, fand sich in dem Erkenntnis. Kein Hinweis darauf, dass Mustafa seit einem Jahr bei unserer Familie wohnte, dass er Teil unserer Familie geworden ist! Knapp steht im Bescheid, dass er keine nennenswerte Beziehung zu ihm nahestehenden Personen hat. Wir sind in Angst um ihn, in Angst, dass die Polizei bei uns läutet und Mustafa vor den Augen meiner Kinder aus dem Haus zerrt.“ (D., Wien)
 
Die parlamentarische Bürgerinitiative ergeht nun an den Petitionsausschuss, der über die Weiterbehandlung des Anliegens entscheiden muss. Es gab auch schon Gespräche mit Nationalratsabgeordneten um den Gesetzesentwurf als Initiativantrag im Parlament einzubringen.
 

Der parlamentarische Ausschuss hat mit Stimmenmehrheit (immerhin nicht einstimmig) am 13.02. 2019 beschlossen, unsere parlamentarische Bürgerinitiative „durch Kenntnisnahme zu erledigen".
 
 
 
 
 

Sie teilt damit das Schicksal auch aller weiteren an diesem Tag behandelten Initiativen (Ausnahme: Die Initiativen aus Salzburg, NÖ und Tirol zur Entnahme von Problemwölfen).
 
 
 
 
 

Alle weiteren Materialien dazu (Stellungnahmen von Caritas, Diakonie, BmI): www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BI/BI_00048/index.shtml
 
 
 
 
 


Wie weiter?
Das Thema unserer Petition jedenfalls weiterhin ein wichtiges Th- das wir für  Medien aufbereiten und anbieten werden.

 
 
 
 
 

Wir pflegen weiterhin Kontakt zu den Abgeordneten der Liste Jetzt, der Neos und der SPÖ und werden versuchen, dass einer der Abgeordneten einen Initiativantrag für ein Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge im Parlament einbringt. Wenn uns das gelingt, werden wir drüber auch hier berichten.
 
 
 
 
 

Vorläufig ist die parlamentarische Bürgerinitiative Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge abgeschlossen. Das Anliegen besteht weiter.
Wir wären froh, wenn wir euch, wenn wir etwas zu diesem Thema sowie zu Afghanistan im Allgemeinen planen wieder anschreiben dürfen.




            
            
 
 
 
 
 

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