PRESSEAUSSENDUNGEN
Unnachvollziehbare Entscheidungen der Asylbehörden trotz Eskalation des Bürgerkriegs in afghanischer Hauptstadt Kabul (PA 15. 3. 2017)
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Herbert Langthaler
Tel.: 01 - 53 212 91 - 12
Mobil: 0699 - 10 389 505
E-Mail: langthaler@asyl.at
Anny Knapp
Tel.: 01 - 5321291 – 15
E-Mail: knapp@asyl.at
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Schockiert zeigt sich die asylkoordination österreich über die jüngsten Entwicklungen im österreichischen Asylsystem. Erst Montag war ein junger Afghane nach einem skandalösen Verfahren, und obwohl gegen dieses eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden war, nach Kabul abgeschoben worden.
Dort hatte erst am 8. März ein Terrorkommando das Sardar Daud Militärspital im Herzen der Stadt gestürmt und mehr als 30 PatientInnen, ÄrztInnen und Bedienstete ermordet und über 50 zum Teil schwer verletzt. Und just an dem Tag, an dem der (nach Alterskorrektur) 19jährige Nasir in Wien in ein Flugzeug der Turkish Airline verfrachtet wurde, rammte ein Selbstmordattentäter in Kabul – dem Ziel der Abschiebung – einen voll besetzen Minibus und tötete dabei mindestens eine Person, 19 weitere wurden verletzt. Manche werden nie mehr ein selbständiges Leben führen können.
Diesen beiden Attacken waren in diesem Monat in der Hauptstadt des bürgerkriegsgebeutelten Landes bereits zwei weitere vorangegangen. Dabei wurden bei zwei aufeinanderfolgende Anschläge in weit von einander entfernten Stadtteilen 23 Menschen durch Bomben getötet, mehr als 100 verletzt.
Aberkennung von subsidiären Schutz
Heute erfuhr die asylkoordination von einer Entscheidung des BFA-Graz, die wohl eine weitere Eskalation der Behördenkampagne gegen afghanische Flüchtlinge darstellt. Einem jungen Mann, dem 2012 die Flucht nach Österreich gelungen war, wurde jetzt der subsidiäre Schutz aberkannt. „Solche Entscheidungen sind offensichtlich das Ergebnis des von der EU Afghanistan abgepressten Rückübernahmeabkommens“, erklärt Herbert Langthaler von der asylkoordination. Begründet wird die Aberkennung mit der Tatsache, dass eine Abschiebung nach Kabul nun möglich sei. Der Flüchtling, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich gekommen war, hatte bereits am 19. 12. 2012 im Alter von 16 Jahren subsidiären Schutz bekommen.
Bisher war die Verlängerung eines subsidiären Schutzes bei afghanischen Flüchtlingen (da sich die Sicherheitslage in den vergangenen Jahren sukzessive verschlechtert hat) eher ein Formalakt gewesen. Nun wolle man, so die asylkoordination, offenbar ein Exempel statuieren.
Dem Jugendlichen wird von der Behörde vorgehalten, er habe noch Verwandte in Afghanistan – in der zweistündigen Vernehmung hatte er angegeben, dass möglicherweise noch ein Cousin und eine Tante in Afghanistan leben, er aber keinen Kontakt zu diesen habe. Ein weiterer Grund für die Nicht-Verlängerung des Aufenthaltsrechts sei die Tatsache, dass die Behörde „keine schützenswerte Integrationsverfestigung ihrerseits feststellen konnte“. Dies, obwohl der junge Mann nicht nur in Österreich Deutsch gelernt hat, 2014 einen Pflichtschulabschluss nachgeholt und (neben etlichen weiteren Kursen) 2016 sechs Monate eine Produktionsschule besucht hat, sondern auch seit etlichen Monaten von einer Patin des Projekts connecting people betreut wird.
„Es ist ein Wahnsinn, dass all diese Integrationsschritte nicht anerkannt werden,“ zeigt sich Langthaler erschüttert. An Bereitschaft hat es der junge Mann, dem nun die Abschiebung nach Kabul droht, nicht missen lassen, das beweist neben allen Bildungsanstrengungen auch eine achtmonatige Beschäftigung bei einer Reinigungsfirma. Dass es trotzdem schwierig ist, einen fixen Job zu bekommen, dürfte bekannt sein. Immerhin hat auch der AMS-Chef Johannes Kopf mehrmals zu bedenken gegeben, dass es mehrere Jahre braucht, bis jemand, der ohne Schulbildung gekommen ist, fit für den österreichischen Arbeitsmarkt sei.
„Wir werden solche Entscheidungen nicht ohne weiteres hinnehmen“, gibt sich Langthaler kämpferisch. Jedenfalls werde man mit anwaltlicher Unterstützung eine Beschwerde gegen die Entscheidung des BFA einbringen. „Es ist nicht nur der Einzelfall, sondern die verheerenden Auswirkungen auf die gesamte afghanische Community, die uns beunruhigen.“ Viele Afghanen haben nur subsidiären Schutz und leben jetzt in einem Zustand ständiger Angst. „Viele der Menschen leiden unter den psychischen Folgen von Krieg, Verfolgung und Flucht und leiden jetzt wieder unter Schlafstörungen und Panikattacken. Unter solchen Bedingungen ist an eine Integration nicht zu denken.“
Dort hatte erst am 8. März ein Terrorkommando das Sardar Daud Militärspital im Herzen der Stadt gestürmt und mehr als 30 PatientInnen, ÄrztInnen und Bedienstete ermordet und über 50 zum Teil schwer verletzt. Und just an dem Tag, an dem der (nach Alterskorrektur) 19jährige Nasir in Wien in ein Flugzeug der Turkish Airline verfrachtet wurde, rammte ein Selbstmordattentäter in Kabul – dem Ziel der Abschiebung – einen voll besetzen Minibus und tötete dabei mindestens eine Person, 19 weitere wurden verletzt. Manche werden nie mehr ein selbständiges Leben führen können.
Diesen beiden Attacken waren in diesem Monat in der Hauptstadt des bürgerkriegsgebeutelten Landes bereits zwei weitere vorangegangen. Dabei wurden bei zwei aufeinanderfolgende Anschläge in weit von einander entfernten Stadtteilen 23 Menschen durch Bomben getötet, mehr als 100 verletzt.
Aberkennung von subsidiären Schutz
Heute erfuhr die asylkoordination von einer Entscheidung des BFA-Graz, die wohl eine weitere Eskalation der Behördenkampagne gegen afghanische Flüchtlinge darstellt. Einem jungen Mann, dem 2012 die Flucht nach Österreich gelungen war, wurde jetzt der subsidiäre Schutz aberkannt. „Solche Entscheidungen sind offensichtlich das Ergebnis des von der EU Afghanistan abgepressten Rückübernahmeabkommens“, erklärt Herbert Langthaler von der asylkoordination. Begründet wird die Aberkennung mit der Tatsache, dass eine Abschiebung nach Kabul nun möglich sei. Der Flüchtling, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich gekommen war, hatte bereits am 19. 12. 2012 im Alter von 16 Jahren subsidiären Schutz bekommen.
Bisher war die Verlängerung eines subsidiären Schutzes bei afghanischen Flüchtlingen (da sich die Sicherheitslage in den vergangenen Jahren sukzessive verschlechtert hat) eher ein Formalakt gewesen. Nun wolle man, so die asylkoordination, offenbar ein Exempel statuieren.
Dem Jugendlichen wird von der Behörde vorgehalten, er habe noch Verwandte in Afghanistan – in der zweistündigen Vernehmung hatte er angegeben, dass möglicherweise noch ein Cousin und eine Tante in Afghanistan leben, er aber keinen Kontakt zu diesen habe. Ein weiterer Grund für die Nicht-Verlängerung des Aufenthaltsrechts sei die Tatsache, dass die Behörde „keine schützenswerte Integrationsverfestigung ihrerseits feststellen konnte“. Dies, obwohl der junge Mann nicht nur in Österreich Deutsch gelernt hat, 2014 einen Pflichtschulabschluss nachgeholt und (neben etlichen weiteren Kursen) 2016 sechs Monate eine Produktionsschule besucht hat, sondern auch seit etlichen Monaten von einer Patin des Projekts connecting people betreut wird.
„Es ist ein Wahnsinn, dass all diese Integrationsschritte nicht anerkannt werden,“ zeigt sich Langthaler erschüttert. An Bereitschaft hat es der junge Mann, dem nun die Abschiebung nach Kabul droht, nicht missen lassen, das beweist neben allen Bildungsanstrengungen auch eine achtmonatige Beschäftigung bei einer Reinigungsfirma. Dass es trotzdem schwierig ist, einen fixen Job zu bekommen, dürfte bekannt sein. Immerhin hat auch der AMS-Chef Johannes Kopf mehrmals zu bedenken gegeben, dass es mehrere Jahre braucht, bis jemand, der ohne Schulbildung gekommen ist, fit für den österreichischen Arbeitsmarkt sei.
„Wir werden solche Entscheidungen nicht ohne weiteres hinnehmen“, gibt sich Langthaler kämpferisch. Jedenfalls werde man mit anwaltlicher Unterstützung eine Beschwerde gegen die Entscheidung des BFA einbringen. „Es ist nicht nur der Einzelfall, sondern die verheerenden Auswirkungen auf die gesamte afghanische Community, die uns beunruhigen.“ Viele Afghanen haben nur subsidiären Schutz und leben jetzt in einem Zustand ständiger Angst. „Viele der Menschen leiden unter den psychischen Folgen von Krieg, Verfolgung und Flucht und leiden jetzt wieder unter Schlafstörungen und Panikattacken. Unter solchen Bedingungen ist an eine Integration nicht zu denken.“