PRESSEAUSSENDUNGEN
asylkoordination fordert Stopp von Abschiebungen in offener Rechtsmittelfrist und sofortige Rückholung
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Lukas Gahleitner-Gertz 0650- 31 63 440
Herbert Langthaler 0699- 10 389 505
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Die überhastet durchgeführte Abschiebung eines afghanischen Konvertiten am 4. Februar hatte neben den privaten Unterstützer*innen von E. Z. auch Vertreter der Kirche und NGOs auf den Plan gerufen. Neben der prinzipiellen Problematik von Abschiebungen nach Afghanistan und dem Umgang mit Konvertiten im Asylverfahren wirft der Fall Licht auf eine unhaltbare Praxis: die Abschiebung von Flüchtlingen während offener Rechtsmittelfrist an die Höchstgerichte.
E. Z. wurde nach einer heftig umstrittenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ein Opfer dieser Praxis und nach Kabul abgeschoben. Zu Unrecht, wie sich nun zeigt: Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat dem Rechtsmittel nun mit einiger zeitlicher Verzögerung aufschiebende Wirkung zuerkannt – das bedeutet, dass E. Z. heute nicht mehr abgeschoben werden könnte, weil die Entscheidung des BVwG bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes außer Kraft gesetzt ist.
Abschiebequoten statt Rechtsschutz
„Hier zeigt sich eindeutig: Die Gier des Innenministeriums nach hohen Abschiebezahlen beeinträchtigt den effektiven Rechtsschutz von Asylwerber*innen. Die bedenkliche Praxis des BFA, Abschiebungen während offener Fristen durchzuführen, muss sofort gestoppt werden“, fordert Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination österreich.
Es war jahrelanger Usus, mit Abschiebungen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzuwarten. Auch wenn eine Abschiebung in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich ist, untergräbt diese Praxis die Autorität der Höchstgerichte und stellt den Rechtsstaat infrage. „Es geht nicht an, dass die Behörden mit der Abschiebung Tatsachen schaffen, die dann nur mehr sehr schwer rückgängig gemacht werden können“, kritisiert der Sprecher der asylkoordination. „Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert: Durch eine Ausdehnung der Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Gewährung der Verfahrenshilfe und aufschiebender Wirkung könnte man hier schnell Rechtssicherheit schaffen,“ so Gahleitner-Gertz.
Sofortige Rückholung aus Afghanistan
Afghanistan, wo seit 40 Jahren Krieg herrscht, ist zurzeit das gefährlichste Land der Welt. Dazu kommen die anhaltenden Auswirkungen der Dürre von 2018, verbunden mit zunehmender Verelendung. „Afghanistan ist grundsätzlich nicht sicher, hier bedarf es einer realitätsnahen Betrachtung. Dies gilt nicht nur für Konvertiten,“ betont die asylkoordination österreich.
Im konkreten Fall sind die Behörden unverzüglich gefordert: „Was jetzt ansteht, ist die sofortige Rückholung und eine Fortführung des Verfahrens in Österreich.“ Aufgrund der Entscheidung des BVwG kommt dem abgeschobenen Asylwerber ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsrecht zu. Die Behörden haben nun dafür Sorge zu tragen, dass die Wiedereinreise rasch organisiert wird: „Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht all jener, die auf die Geltung rechtsstaatlicher Entscheidungen vertrauen.“
E. Z. wurde nach einer heftig umstrittenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ein Opfer dieser Praxis und nach Kabul abgeschoben. Zu Unrecht, wie sich nun zeigt: Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat dem Rechtsmittel nun mit einiger zeitlicher Verzögerung aufschiebende Wirkung zuerkannt – das bedeutet, dass E. Z. heute nicht mehr abgeschoben werden könnte, weil die Entscheidung des BVwG bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes außer Kraft gesetzt ist.
Abschiebequoten statt Rechtsschutz
„Hier zeigt sich eindeutig: Die Gier des Innenministeriums nach hohen Abschiebezahlen beeinträchtigt den effektiven Rechtsschutz von Asylwerber*innen. Die bedenkliche Praxis des BFA, Abschiebungen während offener Fristen durchzuführen, muss sofort gestoppt werden“, fordert Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination österreich.
Es war jahrelanger Usus, mit Abschiebungen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzuwarten. Auch wenn eine Abschiebung in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich ist, untergräbt diese Praxis die Autorität der Höchstgerichte und stellt den Rechtsstaat infrage. „Es geht nicht an, dass die Behörden mit der Abschiebung Tatsachen schaffen, die dann nur mehr sehr schwer rückgängig gemacht werden können“, kritisiert der Sprecher der asylkoordination. „Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert: Durch eine Ausdehnung der Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Gewährung der Verfahrenshilfe und aufschiebender Wirkung könnte man hier schnell Rechtssicherheit schaffen,“ so Gahleitner-Gertz.
Sofortige Rückholung aus Afghanistan
Afghanistan, wo seit 40 Jahren Krieg herrscht, ist zurzeit das gefährlichste Land der Welt. Dazu kommen die anhaltenden Auswirkungen der Dürre von 2018, verbunden mit zunehmender Verelendung. „Afghanistan ist grundsätzlich nicht sicher, hier bedarf es einer realitätsnahen Betrachtung. Dies gilt nicht nur für Konvertiten,“ betont die asylkoordination österreich.
Im konkreten Fall sind die Behörden unverzüglich gefordert: „Was jetzt ansteht, ist die sofortige Rückholung und eine Fortführung des Verfahrens in Österreich.“ Aufgrund der Entscheidung des BVwG kommt dem abgeschobenen Asylwerber ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsrecht zu. Die Behörden haben nun dafür Sorge zu tragen, dass die Wiedereinreise rasch organisiert wird: „Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht all jener, die auf die Geltung rechtsstaatlicher Entscheidungen vertrauen.“