PRESSEAUSSENDUNGEN
Plattform Gemeinsam für Kinderrechte (GfK)
Vor einem Jahr wurde die Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss eingesetzt. Diese Expert*innen-Kommission hat ihre Arbeit mit einem umfassenden Bericht beendet und dabei zahlreiche Missstände festgestellt. Eine Änderung im Umgang mit Kindern im Fremden- und Asylrecht hat dennoch nicht stattgefunden, wie auch die jüngste Abschiebung des 13-jährigen Husein Salimov zeigt.
„Es ist deprimierend, dass es ein Jahr nach Einsetzung der Kindeswohlkommission und mehr als ein halbes Jahr nach Vorlage des Kommissionsberichts zu einer Abschiebung kommt, bei der Kinderrechte und Kindeswohl offenkundig mit Füßen getreten werden“, Kommentiert Irmgard Griss den jüngsten Abschiebungsfall.
Abschiebungen von gut integrierten, in Österreich aufgewachsenen Kindern und deren Familien bringen unsägliches Leid und zerstören Zukunftsperspektiven. Nach Jahren des Aufenthalts und einem Leben in Sicherheit werden Kinder ihrem geliebten Umfeld entrissen. Diese Kinder werden auf traumatischste Weise entwurzelt. Es werden ihnen seelische Verletzungen zugefügt, deren Spätfolgen kaum abgeschätzt werden können. „Die Priorität des Kindeswohls ist zwar in der Verfassung angekommen, nicht aber in der Lebensrealität von Kindern und schon gar nicht bei Kindern aus Migrantenfamilien oder Fluchtwaisen“ stellt Kinderpsychiater und Universitätsprofessor Ernst Berger fest. „Wir brauchen eine wirksame Monitoring-Struktur, die darauf achtet, dass die Verfassungsbestimmungen auch dort wirksam werden, wo sie gebraucht werden“, fordert der Arzt, der auch zu den Mitgliedern der Kinderrechtskommission gehörte.
Nicht nur diese Kinder werden von Österreich im Stich gelassen, auch österreichische Kinder leiden, trauern um ihre Freund*innen und Mitschüler*innen, sie verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ercan Nik Nafs, Kinder- und Jugendanwalt von Wien berichtete, dass die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in den Bundesländern im Sinne von Kindern und Jugendlichen tätig werden können. Er erklärt jedoch: „Im Asylverfahren ist der Bund zuständig, daher fehlen uns hier die Kompetenzen, auch wenn wir gerne asylsuchende Kinder auch in diesem Bereich vermehrt unterstützen wollen.“ Er fordert ein Bleiberecht für gut integrierte Kinder und deren Familien und stellt fest: „Bei Abschiebungen von in Österreich verfestigten Kindern wir ihr Recht auf Privat- und Familienleben missachtet und dadurch ihr Kindeswohl verletzt.“
„Wir fordern daher einen instituierten Schutz von Kinderrechten und die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission!“, schließt Katharina Glawischnig, Kinderrechtsexpertin der asylkoordination österreich und Koordinatorin der Plattform Gemeinsam für Kinderrechte. „Wir werden genau hinschauen, wir organisieren ein zivilgesellschaftliches Monitoring im Asyl- und Fremdenrechtsbereich – und wir hören nicht auf, bis das Kindeswohl entsprechend seinem Verfassungsrang auch tatsächlich beachtet wird.“
Einen wichtigen Beitrag für das Monitoring wird die Refugee Law Clinic leisten, deren Vertreterin Sinaida Horvath die Arbeitsweise der studentischen Law Clinic skizziert: „Wir möchten herausfinden, wie weit das Kindeswohl durch die Richterinnen und Richter berücksichtigt wird. Unser Ansatz ist ein wissenschaftlicher. Anhand neutraler und objektiver Prüfkriterien, die wir bereits mit Expertinnen und Experten entwickelt haben, werden wir Entscheidung um Entscheidung prüfen.“
Plattform Gemeinsam für Kinderrechte (GfK)
Mitglieder der Plattform sind ehemalige Mitglieder der Kindeswohlkommission, die Refugee Law Clinic der Universität Wien, zahlreiche Asyl-NGOs im Asylbereich so wie Kinderrechtsorganisationen.
„Es ist deprimierend, dass es ein Jahr nach Einsetzung der Kindeswohlkommission und mehr als ein halbes Jahr nach Vorlage des Kommissionsberichts zu einer Abschiebung kommt, bei der Kinderrechte und Kindeswohl offenkundig mit Füßen getreten werden“, Kommentiert Irmgard Griss den jüngsten Abschiebungsfall.
Abschiebungen von gut integrierten, in Österreich aufgewachsenen Kindern und deren Familien bringen unsägliches Leid und zerstören Zukunftsperspektiven. Nach Jahren des Aufenthalts und einem Leben in Sicherheit werden Kinder ihrem geliebten Umfeld entrissen. Diese Kinder werden auf traumatischste Weise entwurzelt. Es werden ihnen seelische Verletzungen zugefügt, deren Spätfolgen kaum abgeschätzt werden können. „Die Priorität des Kindeswohls ist zwar in der Verfassung angekommen, nicht aber in der Lebensrealität von Kindern und schon gar nicht bei Kindern aus Migrantenfamilien oder Fluchtwaisen“ stellt Kinderpsychiater und Universitätsprofessor Ernst Berger fest. „Wir brauchen eine wirksame Monitoring-Struktur, die darauf achtet, dass die Verfassungsbestimmungen auch dort wirksam werden, wo sie gebraucht werden“, fordert der Arzt, der auch zu den Mitgliedern der Kinderrechtskommission gehörte.
Nicht nur diese Kinder werden von Österreich im Stich gelassen, auch österreichische Kinder leiden, trauern um ihre Freund*innen und Mitschüler*innen, sie verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ercan Nik Nafs, Kinder- und Jugendanwalt von Wien berichtete, dass die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in den Bundesländern im Sinne von Kindern und Jugendlichen tätig werden können. Er erklärt jedoch: „Im Asylverfahren ist der Bund zuständig, daher fehlen uns hier die Kompetenzen, auch wenn wir gerne asylsuchende Kinder auch in diesem Bereich vermehrt unterstützen wollen.“ Er fordert ein Bleiberecht für gut integrierte Kinder und deren Familien und stellt fest: „Bei Abschiebungen von in Österreich verfestigten Kindern wir ihr Recht auf Privat- und Familienleben missachtet und dadurch ihr Kindeswohl verletzt.“
„Wir fordern daher einen instituierten Schutz von Kinderrechten und die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission!“, schließt Katharina Glawischnig, Kinderrechtsexpertin der asylkoordination österreich und Koordinatorin der Plattform Gemeinsam für Kinderrechte. „Wir werden genau hinschauen, wir organisieren ein zivilgesellschaftliches Monitoring im Asyl- und Fremdenrechtsbereich – und wir hören nicht auf, bis das Kindeswohl entsprechend seinem Verfassungsrang auch tatsächlich beachtet wird.“
Einen wichtigen Beitrag für das Monitoring wird die Refugee Law Clinic leisten, deren Vertreterin Sinaida Horvath die Arbeitsweise der studentischen Law Clinic skizziert: „Wir möchten herausfinden, wie weit das Kindeswohl durch die Richterinnen und Richter berücksichtigt wird. Unser Ansatz ist ein wissenschaftlicher. Anhand neutraler und objektiver Prüfkriterien, die wir bereits mit Expertinnen und Experten entwickelt haben, werden wir Entscheidung um Entscheidung prüfen.“
Plattform Gemeinsam für Kinderrechte (GfK)
Mitglieder der Plattform sind ehemalige Mitglieder der Kindeswohlkommission, die Refugee Law Clinic der Universität Wien, zahlreiche Asyl-NGOs im Asylbereich so wie Kinderrechtsorganisationen.