Intransparent, unter Kontrolle des Innenministeriums: Ab Jänner übernimmt die BBU die Rechtsberatung im Asylbereich. 
Vor einem Jahr erschien die türkis-blaue Verstaatlichung der Rechtsberatung im Asylbereich als einer der größten Stolpersteine für eine türkis-grüne Koalition. Die Grünen stolperten nur ganz kurz. Schlussendlich kam es sogar zu einem ausdrücklichen Bekenntnis zur „Umsetzung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ (BBU GmbH) im Regierungsprogramm. Das besiegelte das Ende der mehr als achtjährigen Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Rechtsberatung (ARGE). Unter diesem Namen erbringen der Diakonie Flüchtlingsdienst und die Volkshilfe Oberösterreich noch bis Ende Dezember als nichtstaatliche Dienstleister Rechtsberatung und -vertretung für Schutzsuchende. Dann übernimmt die staatliche Bundesagentur.

Ein Rückblick auf eine widerständige menschenrechtliche Pionierleistung: Im Jahr 2011 wurde durch das Innenministerium und das Bundeskanzleramt eine Ausschreibung der Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren durchgeführt. Da nicht Qualität, sondern Preis ausschlaggebend war, erhielt der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) als Billigstbieter den Zuschlag. Die ARGE entschied sich den Auftrag zu den sehr schlechten Rahmenbedingungen ebenfalls anzunehmen, um zumindest der Hälfte der Asylsuchenden einen qualitätsvollen rechtlichen Beistand bieten zu können. So wurde bereits damals ein intransparentes, in sich geschlossenes System unter der maßgeblichen Kontrolle des Innenministeriums verhindert. Der Preis dafür war hoch: Die NGOs mussten erhebliche Summen aus Eigenmitteln – die Diakonie zuletzt jährlich über eine Million Euro – zuschießen, um qualitätsvolle Rechtsberatung gewährleisten zu können.
Fehlentscheidungen in Asylverfahren können irreversible Folgen für die Betroffenen haben. Deshalb sind Schutzmechanismen erforderlich, die sicherstellen, dass schutzbedürftige Personen diesen tatsächlich erhalten. Auf europäischer Ebene ist mittlerweile anerkannt, dass eine qualitativ hochwertige, unabhängige Beratung und Rechtsvertretung maßgeblich dazu beiträgt, Fairness und Effizienz des Asylverfahrens sicherzustellen. Zum auf Effizienz ausgerichteten Schweizer System hielt der Bundesrat 2010 fest: „Damit die Verfahrens- und Chancenberatung zu einer Reduktion aussichtsloser Beschwerdeverfahren führen kann, müssen deren Anbieter ein möglichst großes Vertrauen bei den Asylsuchenden genießen. Als Leistungserbringer werden deshalb (…) nicht-staatliche Akteure fungieren.” Österreich geht durch die Verstaatlichung in die Gegenrichtung.
Menschenrechtlich ist die Schubhaft sehr heikel:  Es ist die Inhaftierung wegen einer Verwaltungsübertretung (!) – etwa wegen nicht rechtzeitiger Ausreise –, die nicht von Gerichten, sondern durch Beamte angeordnet wird. Die Haftbedingungen sind deutlich schlechter als in Strafhaft. Es kommt immer wieder zu Verzweiflungstaten wie Selbstverletzungen. Dennoch wird diese Haft in Österreich oft verhängt – und viel zu leichtfertig: Allein aufgrund von Diakonie-Beschwerden wurden gerichtlich insgesamt 6.775 Tage Haft für unrechtmäßig erklärt.
Österreichische Behörden haben also nur in den letzten acht Jahren Menschen im Ausmaß von mindestens 18,5 Jahre zu Unrecht ihrer Freiheit beraubt.

Ab 2021 hat die ARGE keinen öffentlichen Auftrag mehr. Zukünftig gilt: Die Haft wird von der Behörde angeordnet und deren Rechtmäßigkeit nur noch von Beraterinnen und Beratern einer Organisation, die dem Innenressort untersteht, überprüft. Der Rechtsberatung wurde Weisungsfreiheit zugesichert, wie diese abgesichert ist, ist öffentlich nicht bekannt. Vielmehr gilt eine allumfassende Verschwiegenheitsverpflichtung. Unabhängige Kontrolle sieht anders aus.
Die Beziehung zwischen ARGE und Ministerium war stets konfliktiv. Während die Kritik an der mangelhaften Qualität der Beratung des VMÖ nie abriss, fiel die hohe Erfolgsquote der ARGE-Beschwerden gegen negative Bescheide auf: Ein Beamter, zwischenzeitig Behördendirektor, erstattete offenbar aufgrund der hohen Erfolgsquote bei Schubhaftbeschwerden eine Betrugsanzeige gegen die Diakonie. Die haltlosen Vorwürfe führten rasch zu einer Einstellung des Strafverfahrens. Es zeigte aber, dass parteiische Vertretung durch zivilgesellschaftliche Organisationen im Innenministerium als lästig gilt. Christoph Riedl, Experte bei der Diakonie, wurde vom Behördenleiter gar wegen „Beleidigung einer Behörde“ strafrechtlich angezeigt: Er stieß sich an der öffentlichen Kritik, dass selbst Würfeln zu richtigeren Entscheidungen führen würde als die Arbeit der Behörde. Hintergrund war, dass über 40 Prozent der erstinstanzlichen Bescheide vom Gericht – vor allem auch aufgrund der Beschwerden der ARGE – aufgehoben wurden. Auch dieser Kriminalisierungsversuch scheiterte, das Verfahren wurde eingestellt.
Was bleibt? Unabhängige Rechtsberatung wird es geben und brauchen. Die Arbeit der ARGE hat die Latte für die neue Bundesagentur hochgelegt: An deren entwickelten Qualitätskriterien und Erfolgen wird sie zu messen sein. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE sind zur staatlichen Agentur gewechselt. Der versierte Leiter der Rechtsberatung kommt ebenfalls von der Diakonie. Das strukturelle Problem bleibt: Kontrolle verstaatlicht man nicht. Wie unabhängig und weisungsfrei die Rechtsberaterinnen und -beratern arbeiten können werden wir genau beobachten. Das Innenministerium muss seine Finger von der Rechtsberatung lassen. Sonst werden wir auf eben diese klopfen.

Der Text von Lukas Gahleitner-Gertz erschein als "Kommentar der Anderen" in "DER STANDARD" Ausgabe 19./20. 2020

 
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