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Ankündigung von Sachverhaltsdarstellung zeigte Wirkung
Eigentlich hätte mit der Zuspitzung der Situation in Afghanistan seit Ende Juli 2021 aber spätestens seit der Einnahme der bis dahin als sicher geltenden Städte Herat (12.08.2021) und Mazar-e-Sharif (14.08.2021) klar sein müssen, dass keine Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden können.
Während dar Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine für den 3. August geplante Abschiebung stoppte und das Bundesverwaltungsgericht Wien Schubhaft Beschwerden Folge am 4. und 6. August leistete suchte Innenminister Nehammer immer noch Wege doch noch Menschen nach Afghanistan abzuschieben.
In seinem überschießenden Eifer verabsäumte er - wie es eigentlich seine Pflicht gewesen wäre - die Entlassung aller Menschen, die auf Grund einer geplanten Abschiebung nach Afghanistan in Schubhaft gehalten wurden, anzuordnen.
Er ging sogar weiter und behauptete den Medien gegenüber, dass es sich bei den erfolgreichen Schubhaftbeschwerden um Einzelfälle gehandelt habe, die keine Auswirkung auf andere Fälle hätten.
Auch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 18. August (drei Tage nach der Machtübernahme der Taliban) führte nicht dazu, dass Nehammer für die letzten in Schubhaft verbliebenen die Enthaftung angeordnet hätte. Dabei war der VfGH in einer Pressemitteilung recht deutlich geworden. Er führte aus, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Länderinformationen zu Afghanistan für den VfGH nicht zu erkennen ist, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist.
In dieser Situation entschloss sich die asylkoordination eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs StGB und Verdachts der Freiheitsentziehung bei der Staatsanwaltschaft Leoben einzubringen. Tatverdächtige: Karl Nehammer und unbekannte Täter, Beamte des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
Offenbar reichte die Ankündigung der rechtlichen Schritte um dem Innenminister und seinen Beamt*innen zu einer besseren Einschätzung der Rechtslage zu verhelfen. Um die Mittagszeit wurden die letzten beiden Afghanen, die zur Vorbereitung einer Abschiebung nach Kabul festgenommen worden waren aus dem Anhaltezentrum Vordernberg entlassen.
EIN WIRKLICH SCHÖNER ERFOLG UNSERER BEMÜHUNGEN
Wir werden die Sachverhaltsdarstellung trotzdem einbringen, weil die Angelegenheit (Verantwortung) weiterhin aufklärungsbedürftig erscheint.
Die Sachverhaltsdarstellung anonymisiert als pdf
Während dar Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine für den 3. August geplante Abschiebung stoppte und das Bundesverwaltungsgericht Wien Schubhaft Beschwerden Folge am 4. und 6. August leistete suchte Innenminister Nehammer immer noch Wege doch noch Menschen nach Afghanistan abzuschieben.
In seinem überschießenden Eifer verabsäumte er - wie es eigentlich seine Pflicht gewesen wäre - die Entlassung aller Menschen, die auf Grund einer geplanten Abschiebung nach Afghanistan in Schubhaft gehalten wurden, anzuordnen.
Er ging sogar weiter und behauptete den Medien gegenüber, dass es sich bei den erfolgreichen Schubhaftbeschwerden um Einzelfälle gehandelt habe, die keine Auswirkung auf andere Fälle hätten.
Auch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 18. August (drei Tage nach der Machtübernahme der Taliban) führte nicht dazu, dass Nehammer für die letzten in Schubhaft verbliebenen die Enthaftung angeordnet hätte. Dabei war der VfGH in einer Pressemitteilung recht deutlich geworden. Er führte aus, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Länderinformationen zu Afghanistan für den VfGH nicht zu erkennen ist, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist.
In dieser Situation entschloss sich die asylkoordination eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs StGB und Verdachts der Freiheitsentziehung bei der Staatsanwaltschaft Leoben einzubringen. Tatverdächtige: Karl Nehammer und unbekannte Täter, Beamte des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
Offenbar reichte die Ankündigung der rechtlichen Schritte um dem Innenminister und seinen Beamt*innen zu einer besseren Einschätzung der Rechtslage zu verhelfen. Um die Mittagszeit wurden die letzten beiden Afghanen, die zur Vorbereitung einer Abschiebung nach Kabul festgenommen worden waren aus dem Anhaltezentrum Vordernberg entlassen.
EIN WIRKLICH SCHÖNER ERFOLG UNSERER BEMÜHUNGEN
Wir werden die Sachverhaltsdarstellung trotzdem einbringen, weil die Angelegenheit (Verantwortung) weiterhin aufklärungsbedürftig erscheint.
Die Sachverhaltsdarstellung anonymisiert als pdf