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KAMPAGNE zur EU-WAHL 2019
KAMPAGNE zur EU-WAHL 2019
Wählen für eine gemeinsame Zukunft
Viele von uns sind zu tiefst schockiert über eine EUropäische Politik und Debatte, die von einer kleinen aber lauten Minderheit von rechtsradikalen Populisten dominiert wird. Ihre EU-feindlichen Ansichten und antidemokratischen und gegen die Zivilgesellschaft gerichteten Ideen werden legitimiert und befeuert durch rassistische Slogans, die MigrantInnen, Asylsuchende und Flüchtlinge dämonisieren. Sie haben sich auf bedrohliche Weise ihren Weg von der politischen Peripherie ins Zentrum der Politik der EU und ihrer Mitliedstaaten gebahnt. Das hat zu einer schweren politischen Krise geführt, mit heftigen Auswirkungen, auf die EUropäische Einheit, unsere BürgerInnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Politik gegen Flüchtlinge
Niemand hat einen höheren Preis gezahlt als jene Männer, Frauen und Kinder, die in den Gewässern vor unseren Küsten ertrinken, die unter unmenschlichen Bedingungen an unseren Grenzen festgehalten werden. Viele werden zurück in Folter und Ausbeutung gestoßen oder von EUropäischem Boden in Krieg und Verfolgung abgeschoben. Weder diese Menschen noch viele neue EUropäerInnen werden in den kommenden EU-Parlamentswahlen wählen dürfen.
Es ist an der Zeit gegen die rechtsradikalen PopulistInnen Widerstand zu leisten und für ein EUropa, das die menschliche Würde und die fundamentalen Menschenrechte respektiert, zu kämpfen. Die EU-Parlamentswahlen sind eine Möglichkeit dazu. Jede Stimme zählt!
Warum ist es wichtig zu wählen?
Anti-EU-, und rechtsradikale Kräfte haben in vergangenen Wahlen Stärke gezeigt und es ist wahrscheinlich, dass sich bei den EU-Parlamentswahlen dieser Trend fortsetzt. Da es die rechtsradikalen- und anti-EU Gruppen von einer niedrigen Wahlbeteiligung profitieren, wird Vieles davon abhängen, ob für die kommende Wahl gemäßigte und progressive WählerInnen mobilisiert werden können.
Bei den letzten EU-Wahlen lag die Wahlbeteiligung bloß bei 42,6%. So tief war die Wahlbeteiligung zuletzt bei den ersten direkten Wahlen in 1979. Rechtspopulistische Parteien erhöhten ihren Stimmenanteil von rund 15% im Jahr 2009 auf 20% im Jahr 2014. In sechs Ländern (Kroatien, Slowakei, Slowenien, Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik) lag die Wahlbeteiligung unter 30% und nur in acht Ländern (Malta, Schweden, Griechenland, Luxemburg, Italien, Irland, Dänemark und Belgien) lag die Wahlbeteiligung über 50%. Kürzlich durchgeführte Umfragen legen nahe, dass es möglich ist die BürgerInnen für die Wahlen zu interessieren und sie zum Wählen zu mobilisieren. Gemäß einer Eurobarometer-Umfrage vom Mai 2018 sagten 31% der Befragten, dass sie höchst wahrscheinlich bei den EU-Parlamentswahlen wählen gehen werden. 18% gaben an wahrscheinlich zu wählen und 15% sagten aus, dass sie eher nicht wählen werden.
Ein Sieg wird die Politik verändern! Das EU-Parlament spielt eine machtvolle Rolle in der Gestaltung der EUropäischen Asyl-und Migrationspolitik und hat gezeigt, dass sie bereit ist, diese zu nutzen.
Welchen Einfluss hat das Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament (EP) verfügt über beträchtliche Befugnisse, um Legislativvorschläge zu gestalten und zu beeinflussen und um die Umsetzung der Asyl-und Migrationspolitik der EU zu überwachen.
Legislative Macht
Im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten initiiert das EP keine Legislativvorschläge, sondern diskutiert Vorschläge der Europäischen Kommission. Mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2010, wurde das EP jedoch zum Mitgesetzgeber, der mit dem Rat der EU gleichgestellt ist, auch bei Rechtsvorschriften über („illegale“ und legale) Einwanderung.
Das EP hat seine Macht verwendet um Druck auf den Rat auszuüben und um den Reformprozess des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS) positiv zu beeinflussen, oft in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und NGOs.
Durch die sogenannten Initiativberichte kann das EP auch Bedenken aufwerfen, die später zu einem Legislativvorschlag führen können. Das Parlament hat mehrere Initiativberichte in Bezug auf Migration verabschiedet, beispielsweise den Initiativbericht zur Lage im Mittelmeerraum oder zu humanitären Visa.
Budgetäre Macht
Im Zuge des Vertrags von Lissabon hat das EP mit dem Rat eine gleichgestellte Mitsprache bei der Erstellung des EU-Budgets. Das EP hat die Macht verschiedene Finanzierungsinstrumente zu überwachen und ihre Ausgaben zu beeinflussen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Asyl-, Migration- und Integrationsfonds (AMIF) im laufenden Budget. Das Europäische Parlament bewilligt gemeinsam mit dem Europäischen Rat den mehrjährigen Finanzplan der EU (MFF), der für einen Zeitraum von sieben Jahren gilt.
Das Parlament kann eine bestimmende Rolle für das MFF-Budget für den Zeitraum von 2021 bis 2027 spielen, indem es sicherstellt, dass das Budget zur Förderung der Rechte von AsylwerberInnen und deren Zugang zu Schutz sowie zur Unterstützung der Menschenrechte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit innerhalb und außerhalb der EU beiträgt.
Das EP verwendet seine Macht über das Budget oft um Entscheidungen zu beeinflussen, die eigentlich nicht in ihren Machtbereich fallen.
Kontrollmacht
Das Europäische Parlament hat eine Reihe an Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Diese erlauben es dem Parlament andere EU-Institutionen zu kontrollieren, die ordnungsgemäße Verwendung des EU-Haushalts zu überwachen und die korrekte Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen.
Das EP hat die Möglichkeit den Europäischen Rat, die Staatschefs und die Europäischen Kommission zu beeinflussen und mit ihnen Entscheidungen zu diskutieren. Zudem kann das EP den Europäischen Gerichtshof auffordern gegen die Kommission oder den Rat vorzugehen, wenn sie gegen den Geist des EU-Rechts verstoßen. Das EP hat dieses Instrument erfolgreich im Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 6. Mai 2008 eingesetzt. Es bewirkte die Rücknahme der Vereinbarung für eine gemeinsame Liste von sicheren Herkunftsländern und sicheren Drittstaaten, gemäß der Richtlinie 2005/75/EC des Rates.
Viele von uns sind zu tiefst schockiert über eine EUropäische Politik und Debatte, die von einer kleinen aber lauten Minderheit von rechtsradikalen Populisten dominiert wird. Ihre EU-feindlichen Ansichten und antidemokratischen und gegen die Zivilgesellschaft gerichteten Ideen werden legitimiert und befeuert durch rassistische Slogans, die MigrantInnen, Asylsuchende und Flüchtlinge dämonisieren. Sie haben sich auf bedrohliche Weise ihren Weg von der politischen Peripherie ins Zentrum der Politik der EU und ihrer Mitliedstaaten gebahnt. Das hat zu einer schweren politischen Krise geführt, mit heftigen Auswirkungen, auf die EUropäische Einheit, unsere BürgerInnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Politik gegen Flüchtlinge
Niemand hat einen höheren Preis gezahlt als jene Männer, Frauen und Kinder, die in den Gewässern vor unseren Küsten ertrinken, die unter unmenschlichen Bedingungen an unseren Grenzen festgehalten werden. Viele werden zurück in Folter und Ausbeutung gestoßen oder von EUropäischem Boden in Krieg und Verfolgung abgeschoben. Weder diese Menschen noch viele neue EUropäerInnen werden in den kommenden EU-Parlamentswahlen wählen dürfen.
Es ist an der Zeit gegen die rechtsradikalen PopulistInnen Widerstand zu leisten und für ein EUropa, das die menschliche Würde und die fundamentalen Menschenrechte respektiert, zu kämpfen. Die EU-Parlamentswahlen sind eine Möglichkeit dazu. Jede Stimme zählt!
Warum ist es wichtig zu wählen?
Anti-EU-, und rechtsradikale Kräfte haben in vergangenen Wahlen Stärke gezeigt und es ist wahrscheinlich, dass sich bei den EU-Parlamentswahlen dieser Trend fortsetzt. Da es die rechtsradikalen- und anti-EU Gruppen von einer niedrigen Wahlbeteiligung profitieren, wird Vieles davon abhängen, ob für die kommende Wahl gemäßigte und progressive WählerInnen mobilisiert werden können.
Bei den letzten EU-Wahlen lag die Wahlbeteiligung bloß bei 42,6%. So tief war die Wahlbeteiligung zuletzt bei den ersten direkten Wahlen in 1979. Rechtspopulistische Parteien erhöhten ihren Stimmenanteil von rund 15% im Jahr 2009 auf 20% im Jahr 2014. In sechs Ländern (Kroatien, Slowakei, Slowenien, Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik) lag die Wahlbeteiligung unter 30% und nur in acht Ländern (Malta, Schweden, Griechenland, Luxemburg, Italien, Irland, Dänemark und Belgien) lag die Wahlbeteiligung über 50%. Kürzlich durchgeführte Umfragen legen nahe, dass es möglich ist die BürgerInnen für die Wahlen zu interessieren und sie zum Wählen zu mobilisieren. Gemäß einer Eurobarometer-Umfrage vom Mai 2018 sagten 31% der Befragten, dass sie höchst wahrscheinlich bei den EU-Parlamentswahlen wählen gehen werden. 18% gaben an wahrscheinlich zu wählen und 15% sagten aus, dass sie eher nicht wählen werden.
Ein Sieg wird die Politik verändern! Das EU-Parlament spielt eine machtvolle Rolle in der Gestaltung der EUropäischen Asyl-und Migrationspolitik und hat gezeigt, dass sie bereit ist, diese zu nutzen.
Welchen Einfluss hat das Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament (EP) verfügt über beträchtliche Befugnisse, um Legislativvorschläge zu gestalten und zu beeinflussen und um die Umsetzung der Asyl-und Migrationspolitik der EU zu überwachen.
Legislative Macht
Im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten initiiert das EP keine Legislativvorschläge, sondern diskutiert Vorschläge der Europäischen Kommission. Mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2010, wurde das EP jedoch zum Mitgesetzgeber, der mit dem Rat der EU gleichgestellt ist, auch bei Rechtsvorschriften über („illegale“ und legale) Einwanderung.
Das EP hat seine Macht verwendet um Druck auf den Rat auszuüben und um den Reformprozess des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS) positiv zu beeinflussen, oft in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und NGOs.
Durch die sogenannten Initiativberichte kann das EP auch Bedenken aufwerfen, die später zu einem Legislativvorschlag führen können. Das Parlament hat mehrere Initiativberichte in Bezug auf Migration verabschiedet, beispielsweise den Initiativbericht zur Lage im Mittelmeerraum oder zu humanitären Visa.
Budgetäre Macht
Im Zuge des Vertrags von Lissabon hat das EP mit dem Rat eine gleichgestellte Mitsprache bei der Erstellung des EU-Budgets. Das EP hat die Macht verschiedene Finanzierungsinstrumente zu überwachen und ihre Ausgaben zu beeinflussen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Asyl-, Migration- und Integrationsfonds (AMIF) im laufenden Budget. Das Europäische Parlament bewilligt gemeinsam mit dem Europäischen Rat den mehrjährigen Finanzplan der EU (MFF), der für einen Zeitraum von sieben Jahren gilt.
Das Parlament kann eine bestimmende Rolle für das MFF-Budget für den Zeitraum von 2021 bis 2027 spielen, indem es sicherstellt, dass das Budget zur Förderung der Rechte von AsylwerberInnen und deren Zugang zu Schutz sowie zur Unterstützung der Menschenrechte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit innerhalb und außerhalb der EU beiträgt.
Das EP verwendet seine Macht über das Budget oft um Entscheidungen zu beeinflussen, die eigentlich nicht in ihren Machtbereich fallen.
Kontrollmacht
Das Europäische Parlament hat eine Reihe an Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Diese erlauben es dem Parlament andere EU-Institutionen zu kontrollieren, die ordnungsgemäße Verwendung des EU-Haushalts zu überwachen und die korrekte Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen.
Das EP hat die Möglichkeit den Europäischen Rat, die Staatschefs und die Europäischen Kommission zu beeinflussen und mit ihnen Entscheidungen zu diskutieren. Zudem kann das EP den Europäischen Gerichtshof auffordern gegen die Kommission oder den Rat vorzugehen, wenn sie gegen den Geist des EU-Rechts verstoßen. Das EP hat dieses Instrument erfolgreich im Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 6. Mai 2008 eingesetzt. Es bewirkte die Rücknahme der Vereinbarung für eine gemeinsame Liste von sicheren Herkunftsländern und sicheren Drittstaaten, gemäß der Richtlinie 2005/75/EC des Rates.