Humanitärer Korridor jetzt!
Wir fordern eine menschenwürdige Behandlung der Geflüchteten zwischen Polen und Belarus, zudem muss das internationale Recht eingehalten werden und darf geflüchteten Menschen das Recht auf das Stellen eines Asylantrages und das Recht auf ein faires Asylverfahren in der EU - nicht verwehrt werden; ebenso müssen der Zugang zu medizinischer Versorgung, Nahrung, Trinken, Wärme, Rechtsberatung und das Recht auf Überleben und körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleistet werden. Wir rufen Sie auf die illegalen Pushbacks zu beenden und zu einer humanen und gewaltfreien Behandlung von Menschen in Not!

PETITION HIER UNTERSCHREIBEN


Seit Wochen müssen Menschen, die auf der Flucht aus Krisengebieten vor Krieg, Gewalt und Verfolgung sind, zwischen den Grenzen von Belarus und Polen in Eiseskälte und ohne Versorgung ausharren. Diese Menschen in Not und ihre Not werden als geopolitischer Spielball missbraucht. Die EU; die EU Länder Polen, Lettland, Litauen; sowie Belarus und einige weitere Länder beteiligen sich an dem geopolitischen Machtspiel und Kalkül und der nationalistischen Gesinnung. Die EU darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen, denn ihre unmenschliche und rassistische Grenzpolitik ist die Ursache für diese humanitäre Katastrophe. Das Sterben von geflüchteten Menschen wird mittlerweile leider bewusst zugelassen; scheint Teil der EU-Grenzpolitik zu sein. Diese Menschenrechtsverletzungen dürfen aber weder in der Ausnahmesituation passieren, noch jemals „Alltag“ werden. Das Recht auf Flucht darf und kann nicht abgeschafft werden!
Daher rufen wir auf:
 
1. Die Rechte der Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze einzuhalten.
Die Rechte der geflüchteten Menschen an der polnisch-belarussischen werden vielfach gebrochen. Ihr Recht auf Leben (Art 2 EMRK), Überleben und körperliche sowie geistige Gesundheit muss sofort gewährleistet werden. Ebenso müssen sämtliche EU Bestimmungen, die das Kindswohl schützen, berücksichtigt werden.
Der EGMR forderte bereits am 25. August 2021 Polen und Lettland auf, die Menschen an der belarussischen Grenze mit Medizin, Kleidung, Nahrung und wenn möglich Unterkunft zu versorgen. 2020 verurteilte bereits der EGMR Polen wegen der Zurückweisung Geflüchteter nach Belarus. Polnische Menschenrechtsaktivist*innen setzten sich aber für die Rechte der Geflüchteten ein und demonstrierten für eine humane Behandlung, wie u.a. die Demonstration „Mütter an der Grenze“ – allen voran von Frauen* – am 23.10.2021 zeigte.
Die EU und alle beteiligten Länder müssen eine gewaltfreie und menschenwürdige Behandlung der Geflüchteten sicher stellen und Folter, Drohungen, Waffengebrauch, Misshandlungen sowie Pushbacks einstellen.
 
2. Den Zugang für Ärzt*innen, Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen, Rechtsberatung und generell Hilfsorganisationen und Hilfsgütern uneingeschränkt zu ermöglichen. Einen humanitären Korridor schaffen!
Es muss rasch medizinische Versorgung und Zugang zu Hilfsgütern geben, um ein weiteres Sterben zu verhindern. Die Unterlassung der Hilfeleistung ist in Österreich strafbar und in §95 StGB verankert. Daher kann Hilfe nicht ausgeschlossen und kriminalisiert werden, wenn es um Migrant*innen in Not geht.
Die rasche Errichtung eines humanitären Korridors, würde helfen betroffene Personen schnellstmöglich ihre Rechte einräumen zu können, sodass sie rasch an Versorgung gelangen und in Sicherheit kommen, wo sie einen Asylantrag in der EU stellen können und aufgenommen werden.
Es sind bereits mindestens 9 Menschen gestorben. Die Männer, Frauen* und Kinder, die zwischen den Grenzen ausharren müssen, benötigen nach den Torturen schnell medizinische Versorgung und psychosoziale Unterstützung, sowie Zugang zu Rechtsberatung, um ihre Rechte wahren und in Anspruch nehmen zu können.

3. Keine Entsendung der Spezialeinheit Cobra durch das österreichische Bundesministerium für Inneres
Innenminister Nehammer hat bereits Polen Hilfe beim Grenzschutz angeboten und vorgeschlagen, die Spezialeinheit Cobra zu entsenden. Bereits 2020 schickte Österreich Einsatzkräfte an die griechisch-türkische Grenze. Damals kam es zu massiven Menschenrechtsverletzungen an den Geflüchteten. Bis heute ist nicht ersichtlich, ob die Teilnahme österreichischer Beamt*innen an den Menschenrechtsverletzungen überprüft wurde. Anstelle von mehr Waffen und Soldat*innen benötigt es eine Entschärfung der geopolitischen Eskalation.

4. Generell ein Ende mit den illegalen Pushbacks an den EU-Grenzen und ein Ende mit dem Sterben an den EU-Außengrenzen.
Pushbacks – also das Zurückweisen von Menschen an der Grenze - verunmöglicht Schutzsuchenden nicht nur das Recht auf Asyl, sondern liefert sie erneut der Gefahr aus. Diese Zurückweisung verletzt das Non-Refoulement-Gebot, das in der Genfer Flüchtlingskonvention in Artikel 33 festgehalten ist.
Pushbacks werden mittlerweile regelmäßig und systematisch an den EU-Außengrenzen eingesetzt. Sie werden oftmals mittels Drohungen, Gewalt, Erniedrigung und Folter von Grenzsoldat*innen, Polizeikräften und auch von FRONTEX (hier laufen aktuell Untersuchungen) durchgesetzt. Das System der Pushbacks umfasst auch Beweisfotos von Geflüchteten mit Folterspuren (bosnisch-kroatische Grenze) und das Aussetzten von Geflüchteten in manövrierunfähigen Booten im Meer (Griechenland).
Auch Österreich begeht an der Grenze zu Slowenien regelmäßig Pushbacks und wurde deswegen bereits gerichtlich verurteilt.
Wir fordern eine Ende des Sterbens an den Grenzen, die Menschenrechte der Migrant*innen einzuhalten und einen humanitären Korridor!
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