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10 Punkte als Anstoß zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Menschen in Österreich
- Mehr Anerkennung und Förderung der Zivilgesellschaft - Das Engagement und die Kompetenz zivilgesellschaftlicher Initiativen in der Begleitung von geflüchteten Menschen ist ausdrücklich anzuerkennen und als wesentlicher Faktor im Einsatz für Menschenrechte und Integration auch strukturell stärker finanziell abzusichern.
- Das System der Grundversorgung verlangt nach einer Neuaufstellung.
- Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen Zugang zu Sozialhilfe, aber auch Familienbeihilfe bekommen; akut notwendig ist ein Maßnahmenplan für Schuleinstieg, Ferienbetreuung, physische Anlaufstellen um besonders ältere Personen zu erreichen, Unterstützung der Freiwilligen, Zugang zu Dolmetscher*innen z.B. für private Quartiergeber*innen, die Zuverdienstgrenze muss (für alle Flüchtlinge) erhöht werden.
- Der Zugang zu Deutschkursen für aus der Ukraine Geflüchtete muss effizienter gestaltet werden. Ebenso ist für Asylwerbende der Zugang zu kostenlosen Deutschkursen zu ermöglichen
- Ein besonderer Schwerpunkt bei Reformen ist auf Verbesserungen für asylwerbende und asylberechtigte Frauen zu legen – z.B.
- Weiterbildungsangebote für Frauen mit Obsorgeverpflichtung brauchen erweiterte Möglichkeiten, die auf die notwendige Kinderbetreuung Rücksicht nehmen.
- Der Zugang zu Weiterbildungs- und Bildungsangeboten muss besonders für Frauen schon während des Asylverfahrens ermöglicht werden. Das oft jahrelange Warten vor Zuerkennung des Aufenthaltstitels lässt notwendige Fähigkeiten verkümmern (Lernen, nicht verlernen; Selbstorganisation,..)
- Junge Frauen, die nicht mehr schulpflichtig sind, haben trotz Begabung oft nur die Möglichkeit für einen eingeschränkten Bildungsweg, weil der Zugang zu schulischer (Weiter)Bildung verwehrt wird. Hier ist mehr Beratung und Ermutigung (auch von Schulleiter*innen) anzustreben. Für die jungen Frauen sind Förderprogramme und Empowerment notwendig.
- Da - nicht nur aus der Ukraine - verstärkt vulnerable Menschen (unbegleitete Minderjährige, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung,..) um Asyl in Österreich ansuchen, ist eine Clearingstelle am Beginn des Verfahrens einzurichten - damit verbunden, die Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umzusetzen, wie im Regierungsprogramm vorgesehen.
- Resettlement und Relocation – Österreich soll sich wieder an internationalen Resettlement-Programmen von UNHCR beteiligen. Für geflüchtete Menschen, die in Griechenland gestrandet sind, ist Relocation ein geordneter Weg in ein anderes EU Land – Österreich soll sich im Sinne der europäischen Solidarität und der Menschenwürde daran beteiligen.
- Die Erkenntnisse der Kindeswohlkommission sind auf allen im Bericht angesprochenen Ebenen entsprechend umzusetzen. Besonders vorrangig sind alle Empfehlungen in Verfahren beim BVwG in Umsetzung zu bringen, z.B. Qualifikation von Richter*innen, Recht auf Partizipation und kindgerechte Einvernahme, Kinder als selbständige Träger*innen von Menschenrechten, Struktur und Kriterien der Kindeswohlprüfung sind in Handlungsanleitungen für Referent*innen des BFA und Richter*innen des BVwG festzulegen, uvm.
- Im Sinne des Rechtsstaates ist ein Maßnahmenplan gegen illegale Pushbacks sowie die externe Evaluierung der erfolgten Zurückweisungen an der slowenischen Grenze (seit 2020) dringend notwendig.
- Wir laden Politiker*innen ein, sich vor Wortmeldungen stärker der dramatischen krisenhaften Situation von Flucht und Vertreibung bewusst zu werden. Ihre Verantwortung für Demokratie und Menschenwürde reicht über die nächste Schlagzeile hinaus.
Wien, 20.6.2022