Neue Zahlentrickseien Nehammers entkräftet

Nachdem seine unrichtigen Aussagen zur Aufnahme von Kinderflüchtlingen unhaltbar geworden sind, behauptet Innenminister Karl Nehammer jetzt, in Österreich wäre 2020 EU-weit die zweithöchste Zahl an Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt worden. Auch diese Behauptung dürfte unrichtig sein. 
52 Prozent der Fluchtwaisen (UMF) sind 2020 spurlos verschwunden.

UMF Asylzahlen widerlegen Desinformationskampagne der ÖVP

Die Argumentation von Innenminister Nehammer und Kanzler Kurz, warum Österreich keine Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Mehrmals wurde von ÖVP Minister*innen behauptet, Österreich hätte 2020 mehr als 5.000 Kinderflüchtlinge aufgenommen. Diese Zahl ist nichts anderes als ein statistischer Taschenspielertrick, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS zeigt.
Entgegen den Behauptungen von Integrations- und Frauenministerin Susanne Raab, dass Österreich 5.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen hätte, stellt sich nun heraus, dass es sich um insgesamt nicht mehr als 186 (!) gehandelt hat.

asylkoordination fordert rechtliche Konsequenzen aus den jüngsten Fällen von Kinderabschiebungen

In der vergangenen Nacht wurden georgische und armenische Familien abgeschoben. Darunter waren mehrere Kinder, die seit Jahren in Österreich leben und hier auch in die Schule gegangen sind. Tausende Menschen haben sich besonders für die 12-jährige Tina T. eingesetzt, deren Schulkolleg*innen eine breite Mobilisierung zustande gebracht haben.

EuGH-Entscheidung bringt Ende von jahrelanger Unsicherheit für Kinderflüchtlinge

"Mit der Praxis unbegleitete minderjährige Flüchtlinge jahrelang in einem Zustand der Ungewissheit zu belassen und ihnen damit Chancen und wichtige Jahre ihres Lebens zu nehmen, sollte nach diesem Urteil Schluss sein”, zeigt sich Lisa Wolfsegger, UMF-Expertin der asylkoordination österreich, über das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfreut. 
Die Entscheidung vom 14. Jänner 2020 (C‑441/19) stellt an Hand eines dem Gericht vorgelegten Falles aus den Niederlanden klar, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nur dann abgeschoben werden dürfen, wenn eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Herkunftsland besteht – wenn sich also ein Mitglied ihrer Familie, ein offizieller Vormund oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung um den/die Minderjährige*n kümmert. Außerdem sei eine Rückkehrentscheidung nur möglich, wenn eine Außerlandesbringung “innerhalb kürzester Frist” möglich ist.

Permanenter Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN die internationale Kinderrechtskonvention, seither wird an diesem Datum der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. “Leider ist dieser Tag kein Feiertag”, bedauert die Kinderrechtsexpertin der asylkoordination, Lisa Wolfsegger. “Wir müssen feststellen, dass in Österreich permanent gegen die Kinderrechtskonvention verstoßen wird”. Als besonders prekär stellt sich immer wieder die Lage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) dar.

Österreich muss Verantwortung übernehmen

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am kommenden Samstag (20. Juni) fordern Organisationen des Netzwerk der Betreuungsstellen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) von Innenminister Karl Nehammer, Außenminister Alexander Schallenberg sowie Bundeskanzler Sebastian Kurz die sofortige Aufnahme von 200 Kinderflüchtlingen aus den überfüllten Lagern in der Ägäis.


Österreich muss mitziehen und Kinderflüchtlinge aufnehmen

Deutschland nimmt 1.500 Kinder von den griechischen Inseln auf. Österreich muss jetzt mitziehen. „Wir können sofort 200 UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) aufnehmen, die Kapazitäten sind vorhanden“, erklärt die UMF-Expertin der asylkoordination österreich, Lisa Wolfsegger.

„In den bestehenden Quartieren für UMF gibt es österreichweit etwa 100 freie Plätze, die nicht belegt sind und sofort besetzt werden können, etwa 100 weitere Plätze könnten relativ rasch zur Verfügung gestellt werden“, so Wolfsegger weiter. „200 unbegleitete Kinderflüchtlinge aufzunehmen, ist keine logistische Herausforderung, über die man lange nachdenken muss, sondern unsere menschenrechtliche Pflicht.“


Hälfte der Kinderflüchtlinge verschwindet spurlos

Im Zeitraum von Jänner bis Oktober 2019 stellten 845 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) einen Asylantrag in Österreich. Von diesen wurden, wie sich jetzt durch eine parlamentarische Anfragebeantwortung herausstellt, nur 170 zum Verfahren zugelassen. 675 (80 %) Minderjährige stellten somit zwar einen Antrag, kamen aber nicht in das Asylverfahren. Einige durchlaufen eine (von der asylkoordination kritisierte, weil wissenschaftlich zweifelhafte) Altersfeststellung und werden daraufhin für volljährig erklärt, andere haben bereits in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten und wurden dorthin zurück gebracht.
Es bleiben aber immer noch 471  Kinder, also mehr als die Hälfte, bei denen das Asylverfahren eingestellt wurde. Verfahrenseinstellungen erfolgen, wenn sich eine Person „dem Verfahren entzieht oder freiwillig ausreist“. Wo sind diese minderjährigen Flüchtlinge hingekommmen, fragt sich die asylkoordination.


Asylwerber*innen in Lehre

Um in den Genuss der unter großem medialem Interesse ausverhandelten Regelung für Asylwerber_innen in Lehre zu kommen, muss schon vor der Zustellung eines negativen Bescheides des BFA bzw. einer negativen Entscheidung des BVwG der Lehrvertrag an das BFA geschickt werden.
Komplikationen sind vor allem bei jenen aufgetaucht, deren Verfahren schon rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde, die aber vom Höchstgericht eine aufschiebende Wirkung (AW) gewährt wurde.
Da für jene Gruppe die Frist am 20. Jänner ausläuft (drei Wochen nach in Kraft treten des Gesetzes) ist hier höchste Eile geboten. Wie hier das genaue Vorgehen ist, darüber gab es in den vergangenen Tagen ziemliche Verwirrung.
Die asylkoordination hat daher bei den zuständigen Behörden recherchiert und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.


asylkoordination kritisiert die Lösung der Lehrlingsfrage

Anlässlich der Beschlussfassung einer gesetzlichen Regelung der Probleme von Asylwerbern in Lehre, bedauert die asylkoordination österreich, dass es versäumt wurde, eine rechtsstaatlich saubere, wirtschaftlich vernünftigen und nachhaltig humanen Lösung zu finden.

„Der vorliegende Entwurf der ÖVP ist  wirtschaftsfeindlich, inhuman und rechtlich gesehen ein kafkaesker Pfusch“, kritisiert Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination.


30 Jahre Kinderrechte

Der 20. November ist Tag der Kinderrechte – morgen vor 30 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Zeit um Resümee zu ziehen, da die Konvention nun also selbst aus den Kinderschuhen geschlüpft und erwachsen wurde. Wie schaut es mit der praktischen Umsetzung in Österreich aus?
Nach wie vor haben in Österreich nicht alle Kinder die gleichen Rechte, kritisiert die asylkoordination österreich. 55 Prozent der gestellten Asylanträge 2018 kamen von Minderjährigen. Kinderflüchtlinge sind eine besonders verletzliche Gruppe, die zwar theoretisch alle Rechte der Kinderrechtskonvention genießen, praktisch aber nach wie vor nicht in den vollen Genuss dieser fundamentalen Rechte kommen. Oberstes Prinzip der Kinderrechte ist die Wahrung des Kindeswohls. Demnach ist das Kindeswohl immer „vorrangig zu berücksichtigen“ – es hat absoluten Vorrang gegenüber alle anderen Belangen – für ALLE Kinder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.


Gesetzesänderung für Lehrlinge im Asylverfahren schikanöse Augenauswischerei

Die von der ÖVP dem Parlament vorgeschlagene Gesetzesänderung für Lehrlinge, die Asylwerber sind, ist das Papier, auf dem sie steht, nicht wert. „Das ist keine Lösung, das ist eine schikanöse Augenauswischerei,“ kritisiert Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich den vorliegenden Entwurf.


Lehrlingseinigung ist bedenkliche Scheinlösung

„Die so genannte pragmatische Lösung für Asylwerber, die in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen, erweist sich bei genauem Hinsehen als eine typisch österreichische, rechtsstaatlich höchst bedenkliche Scheinlösung. Und das ist noch die wohlmeinendste Interpretation“, kritisiert Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich, die gestern von der ÖVP verlautete politische Übereinkunft der Mehrheit der Parlamentsparteien.


Studie zu begleiteten Kinderflüchtlingen

Trotz eindeutiger Hinweise auf eine Kumulierung von Risiken sowie strukturelle Probleme, die das Kindeswohl und die Rechte begleiteter Kinderflüchtlinge verletzen, sind wissenschaftliche Untersuchungen in diesem Bereich rar. Für Österreich fehlten diese bislang gänzlich. Diese Lücke will die von UNICEF Österreich und der asylkoordination österreich durchgeführte interdisziplinäre Studie füllen. Die vorliegende Studie analysiert vor dem Hintergrund kinderrechtlicher Bestimmungen die spezifische Lebenslage begleiteter Kinderflüchtlinge (also Kinder, die mit ihren Familien nach Österreich geflüchtet sind) und deren Familien im offenen Asylverfahren und macht die Stimmen der Kinder und ihrer Familien hörbar. Befragt wurden ExpertInnen und Familien mit Kindern in Oberösterreich und Wien. Neben dem Ziel, mögliche Verbesserungen in der Betreuung zu bewirken, soll auch das Verständnis der Mehrheitsbevölkerung für die spezifischen Probleme geflohener und vertriebener Kinder und deren Familien vertieft werden.


Weitere rechtliche Schritte gegen Waldhäusl

Im Fall Waldhäusl/Drasenhofen waren Anwalt Dr. Georg Zanger und die asylkoordination österreich über den Jahreswechsel nicht untätig. Landesrat Gottfried Waldhäusl, der in den letzten Tagen in erster Linie wegen der „Waldhäusl nunmehr GmbH und Co KG“ in den Medien präsent war, wurde von Anwalt Zanger ja schon am 3. Dezember Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
Inzwischen wurden weitere rechtliche Schritte gesetzt, die sich nicht nur gegen Waldhäusl, sondern auch gegen die für die Belange von unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen zuständige Mitarbeiterin beim Amt der Landesregierung richten.


Kinderflüchtlinge als Spielball der Zuständigkeiten

Den Ereignissen rund um die Einrichtung eines Straflagers für „auffällige“ Kinderflüchtlinge durch Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) liegen auch strukturelle Absonderlichkeiten des niederösterreichischen Flüchtlingswesens zu Grunde.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss, da sie sich nicht in elterlicher Begleitung in Österreich aufhalten, jemand die Obsorge übernehmen. Nachdem in den 1990er Jahren die meisten Jugendämter (heute Kinder- und Jugendhilfe) die Übernahme dieser Aufgabe verweigerten, gelang es der asylkoordination im Verein mit einigen Richtern im Laufe der Zeit, dies bei allen Jugendämtern durchzusetzen.


BUNT - Verein zur Selbstvertretung und Unterstützung von geflüchteten Jugendlichen in Österreich
Unter anderem durch eine Erasmus+ Unterstützung wurde von der asylkoordination eine Interessensvertretung von und für geflüchtete Jugendliche gegründet. Dabei geht es um Partizipation und politischer Mitbestimmung von und für geflüchtete Jugendliche. Es wurde mit geflüchteten Jugendlichen erarbeitet, welche Bereiche des Lebens sie aktiv gestalten können sich selbst einbringen können.
Ziel war, Interesse an partizipativen Prozessen zur Mitgestaltung des eigenen Umfeldes zu schaffen, selbstgestaltend die Umwelt wahrzunehmen, Verständnis für demokratische Strukturen zu schaffen und Jugendliche zu unterstützen, partizipativ handelnde und eigenständige Erwachsene zu werden.
 
Die Jugendlichen wurden motiviert und empowered politisch engagiert zu sein und eine einzigartige Interessenvertretung von/für geflüchtete Jugendliche geschaffen. Junge geflüchtete vertreten politisch andere geflüchtete Jugendliche. Der Verein besteht aus Jugendlichen, die in Österreich verteilt leben und aus unterschiedlichen Herkunftsländern kommen, den Vorstand wählten sie in Tulln und besteht aus Mädchen und Jungs aus Afghanistan und Somalia.
Es ist ein einzigartiger Ort der Selbstorganisation und die Organisation hat sowohl Funktion nach „Innen“ (in die eigene Peer-Group) und nach „außen“ (institutionell-politisch). Die Jugendlichen leisten hervorangende Interessensvertretungsarbeit und konnten dies bei Treffen mit PolitikerInnen (Nationalrats- und Bundesratsabgeordneten der SPÖ, Grünen, ÖVP, NEOS und Liste Jetzt), UNHCR, anderen Jugendorganisationen und nationalen und internationalen (Jugend)Austauschtreffen schon unter Beweis stellen.
 
Die Jugendlichen fungieren als MultiplikatorInnen in der peer group und jene in den UMF Einrichtungen auch als MultiplikatorInnen in den Einrichtungen.

Die asylkoordination unterstützt den Verein weiterhin und hilft ihnen bei zukünftigen Schritten.




Lehrlingserlass

Seit September 2018 dürfen in Österreich junge Asylwerber*innen keine Lehre mehr beginnen, dies geht auf einen (nicht zugänglichen) Erlass des Sozialministeriums zurück.

Die asylkoordination verurteilt, dass die Regierung den Lehrlingserlass außer Kraft zu setzte aufs Schärfste. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Desintegration von jungen Flüchtlingen. Sie werden so - auch nach Zuerkennung eines Schutzstatus - auf Niedriglohnsektoren festgenagelt, wo sie gezwungen werden zu schlechten Bedingungen zu arbeiten und so unfreiwillig zu Lohndumping beitragen.
Außerdem sind diese Jobs extrem unsicher - bei jedem Konjunktureinbruch droht die Arbeitsosigkeit. So werden die angeblich unerwünschten Parallelgesellscchaften bewußt erzeugt, weil Teilhabe an der Gesellschaft nicht möglich ist und auch signalisiert wird, dass diese nicht erwünscht ist. Wir fordern nicht nur die Beibehaltung des Lehrlingserlasses sondern auch die Ausweitung auf alle Berufe und einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt auch für erwachsene AsylwerberInnen, so wie es im Ausländerbeschäftigungsgesetz eigentlich vorgesehen ist.


Freisprüche für ehemalige UMF bei vorgeworfenen Sozialbetrug

In Salzburg gibt es einige schöne Freisprüche für ehemalige UMF. Dabei handelt es sich um Strafverfahren gegen volljährige erklärte UMF wegen Erschleichung von Sozialleistungen.

In einem Fall gab es Anfang Juli einen erstinstanzlichen Freispruch, weil der Vorwurf nicht nachweisbar war. Der junge Mann gibt an, dass er selbst nicht genau wisse, wann er geboren wurde.

Im zweiten Fall wurden zwei der drei bereits im Jänner verurteile ehemalige UMF nun freigesprochen. Diese wurden bezüglich Erschleichung von Sozialleistungen (§§ 119 FPG bzw. 146 ff StGB) schuldig gesprochen. Polizei und Staatsanwaltschaft bezifferten den Schaden zunächst mit 50.000 Euro. In beiden Fällen hat das OLG an das LG zurückverwiesen und beide wurden nun freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft warf in all den Fällen den Asylwerbern vor, sich jünger gemacht zu haben, um so als minderjähriger Flüchtlinge eine bessere und damit auch teurere Betreuung zu haben.
Wir freuen uns über die Freisprüche.


Infovideos für afghanische UMF: "Asyl braucht Information"

Wir freuen uns, unsere Infovideos vorzustellen. In den letzten Monaten haben wir fünf Videos auf Dari produziert, die speziell afghanischen Jugendlichen den Start in Österreich erleichtern sollen.

Die Videos behandeln folgende Themen:

Arbeit/Bildung/Schule,
die Zeit während des Asylverfahrens,
Zusammenleben in Österreich,
Rechte in Österreich und
Familie/Liebe/Sexualität.
Die Videos sind deutsch untertitelt, damit sie auch für Nicht-Dari-SprecherInnen verständlich sind und damit die Jugendlichen sie gemeinsam mit anderen Menschen anschauen können.
Sollten die Untertitel auf YouTube nicht sichtbar sein, liegt das an den jeweiligen Einstellungen, die angepasst werden können - Untertitel muss man extra dazu schalten. Dazu gibt es unter den Videos jeweils einen kleinen Button, der aussieht wie zwei kleine c (cc), diesen bitte anklicken.
Viel Spaß mit den Videos!
Youtube

Ausbildungspflicht - jugendliche Flüchtlinge sind ausgenommen

Recht auf Ausbildung für junge Flüchtlinge [PA, 05.07.2016]
„Es ist kurzsichtig und höchst bedauerlich, dass junge Flüchtlinge aus der so genannten Ausbildungspflicht bis 18 ausgenommen werden sollen“, bedauert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich, den Stand der Diskussionen am Tag bevor das entsprechende Gesetz im Nationalrat beschlossen werden soll.

Viele Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, hatten in ihren Herkunftsregionen keine Gelegenheit eine Schule zu besuchen, allerdings sind sie oft in einem Alter, in dem es durchaus möglich ist bisher Versäumtes nachzuholen. „Für diese Jugendlichen müssen entsprechende Bildungsangebote, wie Basisbildungskurse und Pflichtschulabschlusskurse zur Verfügung gestellt werden. Es wird nicht reichen, wenn es nur Deutschkurse gibt“, reagiert Knapp auf einen möglichen Kompromiss zwischen Regierungsparteien und Grünen. Wichtig sei es zudem mit Spracherwerb und Bildung sofort anzufangen. „Wir fordern seit Jahren, dass Integration – und dazu gehört in erster Linie Bildung – am ersten Tag beginnen muss“, macht Knapp klar.

Besonders schwierig ist die Situation für jene jungen Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind, wenn sie mit ihren Familien gekommen sind. Während unbegleitete minderjährige Flüchtlinge häufig entsprechende Kursmaßnahmen besuchen können, haben Jugendliche, die mit ihren Familien in verkehrstechnisch ungünstigen Grundversorgungsquartieren leben, meist keine Chance. Weil die Asylverfahren oft Jahre dauern, verlieren die Jugendlichen wertvolle Lebenszeit. Wenn sie endlich einen Schutzstatus erhalten, ist es sehr schwierig, auch nur grundlegende Bildungsabschlüsse zu erwerben.


Keine halben Kinder - Kinderrechte sind unteilbar

Am 2. Juni 2016 fand die Pressekonferenz zum Kampagnenstart “Keine halben Kinder” statt. Die Kampagne soll aufzeigen, dass UMF in Österreich nach wie vor als halbe Kinder behandelt werden.
Gemeinsam haben unterschiedliche NGOs Forderungen herausgearbeitet und diese bei der Pressekonferenz präsentiert und den Videoclip zur Kampagne  erstmals öffentlich gezeigt.

Sonderbetreuungsstellen ab 1. Oktober 2015

Seit 1. Oktober gibt es in Österreich Sonderbetreuungsstellen des Bundes (SBS) für UMF. Bisher wurden die Standorte Finkenstein, Steinhaus, Reichenau, Mödling, Korneuburg, Hörsching, Mondsee und Steyregg eröffnet. In diesen Bundesquartieren für UMF befinden sich jeweils etwa 70 bis 150 Jugendliche. Sie halten sich dort auf, bis sie in die Länderbetreuung übernommen werden. Der Aufenthalt kann bis zu acht Monate dauern, wobei die Jugendlichen mehrmals verschoben werden.
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