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Brief an Bundeskanzler Dr.Schüssel [22.12.2003]
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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!


Wir, Vertreter und Vertreterinnen der Initiative "Existenzsicherung für Flüchtlinge" fordern Sie im Namen von 14.100 UnterzeichnerInnen auf, sicherzustellen, dass in Zukunft für alle Asylwerber und Asylwerberinnen Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und Betreuung garantiert ist.

Erstunterzeichner waren unter anderem: Kardinal Franz König, Bischof Herwig Sturm sowie Ariel Muzicant, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.

Auch im Winter 2003 sind AsylwerberInnen obdachlos: sie verbringen eine Nacht hier, eine Nacht dort: auf dem Bahnhof, in der U-Bahn, dann wieder eine Nacht im Notquartier oder bei einem Bekannten. Mit diesen Unterschriften appellieren die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner an Sie, dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Situation nie mehr wiederholt. Es sind die Stimmen derjenigen, die keine Angst vor Flüchtlingen haben, aber vor der politischen Haltung, die in der Verweigerung von medizinischer Versorgung, Verpflegung und Unterkunft zum Ausdruck kommt.

So schildert eine Unterzeichnerin - wie sie schreibt selbst Sozialhilfebezieherin - ihre Motivation:"Wir ÖsterreicherInnen leben im materiellen Überfluß. Viele leiden an typischen Wohlstands-Übersättigungskrankheiten. Aber bei uns stehen Menschen auf der Straße ohne Nahrung, ohne Schlafplatz und werden krank. Nicht vom Überfluß, sondern vom Mangel - krank aus Not!".

In einem punkto Asylwesen ein bewegtem Jahr zeigten sich immer wieder Hoffnungsschimmer, die aber stets enttäuscht wurden. So wurde bei der Novellierung des Bundesbetreuungsgesetzes wiederum die Betreuung als eine "Kann"-Leistung gefasst und die Nichtgewährung unter anderem auf das Vorbringen "asylfremder Motive" gestützt, was einer Vorwegnahme des Ausgangs des Asylverfahrens gleichkommt.

Im Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern wir Sie daher auf, sich für eine sofortige Lösung der noch immer bestehenden Krise und hinsichtlich der zukünftigen Regelung der Grundversorgung für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen. Diese Richtlinie sieht einen Rechtsanspruch auf Unterbringung und Grundversorgung ab der Antragstellung vor sowie höhere Unterbringungs- und Betreuungsstandards als sie derzeit in Österreich gewährleistet werden.