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Fremdenrecht verbietet Familienleben [07.02.2006] |
Presseaussendung der asylkoordination Österreich zu den Konsequenzen des neuen Niederlassungsgesetzes für Dutzende Ehepartner österreichischer StaatsbürgerInnen.
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Übersicht Gesetze, Verordnungen |
Durch das neue Niederlassungsgesetz werden Ehepartner von ÖsterreicherInnen in die Illegalität gedrängt. Betroffen sind Asylwerber, die in der langen Wartezeit auf den Abschluss ihres Verfahrens eine Lebenspartnerin gefunden haben.
Bisher war es möglich bei einer Heirat in Österreich um eine Niederlassungsbewilligung anzusuchen. Dies ist seit 1. Jänner 2006 nicht mehr möglich, die Ehepartner der Österreicherinnen müssen ins Herkunftsland und von dort einen Antrag stellen.
Diese Gesetz hat, so sind sich JuristInnen einig, wenig Aussicht auf Bestand, wenn der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigt werden sollte. Bis dahin werden allerdings Hunderte Paare an der Ausübung ihres Menschenrechts auf Familienleben gehindert.
Besonders schlimm ist die Situation jener Paare, die bereits 2005 oder früher geheiratet haben und die nicht-österreichischen Ehepartner im vergangenen Jahr um eine Niederlassungsbewilligung angesucht haben. Diese wurden nämlich von den Behörden falsch informiert und im Unklaren darüber gelassen, dass ab 1. Jänner 2006 anhängige Anträge nach der neuen Rechtslage beurteilt werden. Die Asylwerber wurden noch dazu aufgefordert, ihren Asylantrag zurückzuziehen, wodurch sie keinen Aufenthaltstitel mehr haben und sich nunmehr illegal in Österreich aufhalten.
Die asylkoordinaton Österreich präsentierte gemeinsam mit FIBEL und helping hands die Forderungen an Innenministerin Prokop am 7. Februar im Rahmen einer Pressekonferenz.
Stellungnahme des Vereins FIBEL/ Gertrud Schmutzer
Stellungnahme von helping hands/ Peter Marhold
Stellungnahme
Angela Magenheimer, Vertreterin der Betroffenen
FORDERUNGEN
Gesprächstermin mit Innenministerin Liese Prokop
Es scheint, dass das Ausmaß des Eingriffs in zutiefst persönliche Lebensbereiche der Betroffenen seitens der Innenministerin noch nicht realisiert wurde. Wir fordern Frau Prokop auf, sich umgehend mit VertreterInnen der betroffenen ÖsterreicherInnen und ihrer Angehörigen zu einem Gespräch zusammenzusetzen und mögliche Auswege zu diskutieren. Wir fordern die Innenministerin auf, zur ihrer Verantwortung für die Verzweiflung hunderter Paare und Familien zu stehen und Auge in Auge mit ihnen Lösungen zu finden.
Schnelle Bearbeitung der Altfälle nach der bisherigen Rechtslage
Es sind vordringlich jene Fälle aus dem Jahr 2005 zu bereinigen, die durch Faschlinformation der Behörden dazu gebracht wurden, sich durch Rückziehung des Asylantrags zu illegalisieren. Die Inlandsantragstellung muss von Amts wegen zugelassen werden.
Verfassungs- und EU-richtlinienkonformes Niederlassungsgesetz
Nur eine Neufassung der Bestimmungen erspart die Peinlichkeit, dass wieder ein Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält.
In dieser Neufassung ist nicht nur sicherzustellen, dass ein Familienleben ohne monatelange Unterbrechung (Auslandsantragstellung) geführt werden kann, sondern auch, dass das Recht auf ein Familienleben unabhängig von Einkommensgrenzen realisiert werden kann. Das neuerdings verlangte Mindesteinkommen des österreichischen Partners bedeutet, dass Ehe zum Luxus für Besserverdienende wird.
Inlandsantragstellung zulassen
Bis zur Änderung des Gesetzes bzw. dessen Aufhebung durch den VfGh muss die Möglichkeit der Inlandsantragstellung aus humanitären Gründen weitgehend angewandt werden und vor allem auch jene Fälle umfassen, in denen eine Auslandsantragstellung faktisch nicht möglich und nicht zumutbar ist (insbesondere Eingriff in das Familienleben durch eine monatelangen Trennung, ökonomische Zumutbarkeit, Möglichkeit einen Wohnsitz zu begründen, Sicherheitslage, Zugang zu Botschaft etc…).
Herbert Langthaler, asylkoordination Österreich
Laudongasse 52/9
1080 Wien
T. 01/ 53 212 91/12
M. 0699/ 10 389 505
Mail langthaler@asyl.at
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