Gesetze, Verordnungen

Fremdenrecht verbietet Familienleben [07.02.2006]
Presseaussendung der asylkoordination Österreich zu den Konsequenzen des neuen Niederlassungsgesetzes für Dutzende Ehepartner österreichischer StaatsbürgerInnen.
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Ehe unter dem Damoklesschwert des Niederlassungsgesetze
[Angela Magenheimer, Vertreterin der Betroffenen]


Im Oktober beschlossen wir zu heiraten. Wir, das sind mein Mann Patrick und ich. Mit Heiratsantrag am Donaukanal und Sonnenuntergang und so. Damals waren wir verliebt, glücklich und unbeschwert. Glücklich und unbeschwert sind wir jetzt nicht mehr.
Warum?

Mein Mann war aus politischen Gründen aus Nigeria geflohen und hatte im Frühjahr 2004 in Österreich um Asyl angesucht. Er wohnte dann in einem Studentenheim, absolvierte zwei erfolgreiche Deutschkurse an der Uni und schlug sich mit dem Verkauf des Augustin durch. In seiner Heimat hatte er vor seiner Flucht Handelswissenschaften studiert und war Besitzer einer Bäckerei.

Ich selbst bin Kindergärtnerin, mache gerade die Ausbildung zur Therapeutin und bin im Moment arbeitslos.

Da ich mich aber dunkel erinnern konnte im Sommer etwas über ein neues Fremdengesetz gehört zu haben, das angeblich 2006 in Kraft treten sollte, klemmte ich mich zunächst hinters Telefon. Mein erster Anruf galt dem Innenministerium. Ich wurde zu einem freundlichem Juristen verbunden der mir, nachdem ich ihm unsere Ausgangssituation schilderte, mehrmals hoch und heilig versicherte, dass sich für uns auch nach dem ersten Jänner nichts ändern würde, wir könnten uns mit der Hochzeit ruhig Zeit lassen, das neue Gesetz hätte mit uns nichts im Geringsten zu tun. Und er wünscht uns alles Gute.

Hm… warum beschließt man also ein neues Gesetz, wenn sich dann doch nichts ändert?
So surfte ich einmal quer durch Netz, und wir begannen einen Beratungsstellenmarathon. Nach zwei Wochen waren wir um viele Informationen reicher, müde vom vielen Stiegensteigen und uns sicher, dass es besser wäre, noch vor ersten Jänner 2006 zu heiraten und um die Niederlassungsbewilligung anzusuchen.

Gesagt getan, wir gaben uns am 19. Dezember voller Glück und Liebe das Ja-Wort. Naiv wie wir waren, dachten wir wirklich, dass unserer gemeinsamen Zukunft jetzt nichts mehr im Wege stehen konnte. Denkste!

Mein Mann bekam seine Abeitsbewilligung und am Tag darauf einen Job bei der MA 48 (drei Mal die Woche Tagwache um vier Uhr früh und dann in Eiseskälte Schneeschaufeln fünf Stunden lang für 23 Euro) - aber wir waren froh, bei der momentanen Situation überhaupt etwas gefunden zu haben, und für den Anfang besser als nix.

Der nächste Schritt war jetzt bloß noch, die Niederlassungsbewilligung zu beantragen.
Die Dame bei der Fremdenpolizei betrachtete unsere Papiere voller Wohlwollen, teilte uns aber mit, den Antrag nicht entgegennehmen zu können, da mein Mann zunächst seinen Asylantrag zurückziehen müsse. Und sowieso würden alle Akten nur mehr an die MA 20 weitergeleitet und diese nehme sie eben anders nicht entgegen. Auf mein Argument, dass mein Mann damit zur Illegalität gezwungen würde, antwortete sie, er solle bloß den Antrag zur Niederlassungsbewilligung immer bei sich tragen, dann werde ihm schon nix passieren.
Mit dieser Auskunft und ohne eine andere Chance den Antrag zu stellen, zog mein Mann also mit viel 'Bauchweh' seinen Asylantrag zurück. Mit der Bestätigung über die Zurückziehung des Asylantrages nahm die Beamtin der Fremdenpolizei seinen Antrag dann am 29.12.2005 entgegen.
Frohes neues Jahr wünschte sie uns noch.

Bis jetzt ist es aber gar kein frohes Jahr. Die Angst vor der Abschiebung hängt über unserer jungen Ehe wie ein Damoklesschwert. Jedes Mal zusammenzucken aus Angst vor der Fremdenpolizei, wenn es unangemeldet an der Türe läutet. Angst, wenn mein Mann ein bisschen später als vereinbart nach Hause kommt. Nach alter Gesetzeslage wäre es für uns kein Problem, die Niederlassungsbewilligung zu bekommen. Doch was wird jetzt?
Fest steht, dass wir uns lieben und zusammen leben wollen, fest steht, dass mein Mann auf keinen Fall mehr nach Nigeria zurückgehen kann. Der Rest steht in den Sternen.


Angela Magenheimer, Vertreterin der Betroffenen