Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), 1948
Artikel 14:
„(1) Jeder hat das Recht in andere Länder vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“


Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), 1951
Das erste völkerrechtlich bindende, multilaterale Abkommen über den Schutz von Flüchtlingen, das u.a. den Flüchtlingsbegriff definiert. Galt ausschließlich für europäische Flüchtlinge, die vor dem Inkrafttreten der GFK geflohen waren.

New Yorker Protokoll, 1967
Das Zusatzprotokoll hob die regionale und zeitliche Einschränkung der GFK auf.

Kinderrechtskonvetion
Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Regionale Abkommen:

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1950

Cartagena Declaration on Refugees, 1984

 
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