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Weniger Asyl, mehr Versorgung? Studie zu den Änderungen in der Bundesbetreuung, durchgeführt von Anny Knapp [Dezember 2005]
Die ab 1.5.2004 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen im Asylbereich bringen eine deutliche Verbesserung der sozialen Situation von AsylwerberInnen und nicht-abschiebbaren Fremden mit sich. Die rechtliche Umsetzung von EU-Recht und Bundesrecht ins Landesrecht ist nach einem Jahr nicht vollständig vollzogen, in einigen Bundesländern erfolgte keine rechtliche Anpassung.
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Zu erheblichen Verzögerungen kommt es auch bei der Umsetzung in der Praxis, sodaß gewisse Leistungen der Grundversorgung nicht gewährleistet werden. Trotz der Verbesserungen bei Art und Umfang der Leistungen, wie etwa der Krankenversicherung, des Beitrags zur Freizeitgestaltung, der Unterstützung von privat Wohnhaften oder der Einrichtung der sozialen Betreuung der Zielgruppe ist die geringe Höhe der Beihilfe für Miete und Lebensunterhalt, die nur etwa die Hälfte der Sozialhilfe beträgt, bedenklich. Die Integration der Zielgruppe wird nicht nur durch die strukturelle Armut und Immobilität verhindert, sondern auch durch Hilfsbedürftigkeitskriterien, die auf Wunsch der Länder eingeführt werden. Die Anzahl der in der Grundversorgung betreuten Personen steigt von rund 10.000 im Mai 2004 auf rund 28.000 im Juni 2005 an, wobei einige Bundesländer die Quotenregelung der Grundversorgungsvereinbarung nicht erfüllen. Der Grundversorgungsvertrag wird Gegenstand politischer Kontroversen zwischen dem Innenministerium und den Ländern und den Ländern untereinander. Nach einem Jahr ist die Zielsetzung von Bund und Ländern, Vereinheitlichung der Unterstützung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sowie Klarheit und Rechtssicherheit für diesen Personenkreis zu schaffen, nur teilweise realisiert.


Download Studie [.pdf, 628kb]



Anny Knapp, asylkoordination österreich