Einführung Fremdenrecht, 03. bis 05. Mai, live
Mittwoch, 03. Mai, 12.30 bis 17.30
Donnerstag, 04. Mai, 09.00 bis 16.30
Freitag, 05. Mai, 09.00 bis 15.30

Seminarbeitrag: 285 Euro

 

Seminarleitung: Thomas Neugschwendtner, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Fremdenrecht

Überblick

Dieses Seminar gibt eine grundlegende Einführung in die wichtigsten fremdenrechtlichen Themen - nach vielen Rückmeldungen, dass zwei Tage zu dicht sind, erstmals in zweieinhalb Tagen.
Geeignet ist dieser Gesamtüberblick insbesondere für NeueinsteigerInnen und für alle, die mit fremdenrechtlichen Fragen immer wieder zu tun haben, aber noch keine Gelegenheit hatten, sich systematisch damit zu beschäftigen.
Das Seminar umfasst auch konkrete Fallbeispiele und natürlich können auch Fragen der TeilnehmerInnen beantwortet werden.  Achtung, das Asylgesetz ist nicht Thema des Seminars, wobei freilich auch AsylwerberInnen von den Bestimmungen des NAG und des FPG betroffen sind: etwa, wenn eine Asylwerberin Angehörige eines Österreichers wird oder ein Asylwerber nach Abschluss des Asylverfahrens ein Bleiberecht bekommt.

Schwerpunkte des Seminars

Block  Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Arbeitsmarktzugang
  • Einreisevoraussetzungen, Visa
  • Aufenthaltsbewilligungen
  • Niederlassungsbewilligungen und sonstige Aufenthaltstitel
  • Familienangehörige von ÖsterreicherInnen
  • Familienangehörige von EWR-BürgerInnen
  • Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen
  • Antragstellung
  • Integrationsvereinbarung
  • Daueraufenthalt
  • Arbeitsmarktzugang
Block aufenthaltsbeendigende Maßnahmen, fremdenpolizeiliche Befugnisse
  • Rückkehrentscheidung und Einreiseverbot gegen Fremde, Ausweisung und Aufenthaltsverbot
  • Interessensabwägung im aufenthaltsbeendigenden Verfahren (Schutz des Privat- und Familienlebens)
  • Aufenthaltsverfestigung
  • Schubhaft - Gründe, Dauer und Rechtsmittel
Block „Bleiberecht“
  • Voraussetzungen für Aufenthaltstitel aufgrund Art. 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben)
  • Besonders berücksichtigungswürdige Fälle
  • Aufenthaltsberechtigung - besonderer Schutz

Methoden: Vortrag, Fallbeispiele

Voraussetzungen: Beratungspraxis empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung

Ziel: Rechtliche Möglichkeiten von KlientInnen rasch und kompetent einschätzen können

Zielgruppe: BeraterInnen und BetreuerInnen von MigrantInnen, und alle, die ein fundierter Einblick in das Fremdenrecht interessiert

Anmeldung

am besten mit dem Online-Formular siehe weiter unten oder bei

Rückfragen an:
Marion Kremla, asylkoordination österreich
Tel.: 01 - 53 212 91 - 13
E-mail: kremla@asyl.at

Einführung Fremdenrecht, 03. bis 05. Mai, live

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