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Sinkende Anerkennungsquoten - Analyse der Entwicklungen im Jahr 2009 [28.05.2010]
Während die Asylanträge im vergangenen Jahr um 12 Prozent gestiegen sind, erhielten wesentlich weniger Flüchtlinge einen Asylstatus zuerkannt ...
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2009 wurden 15.821 Asylanträge gestellt, um 12 Prozent mehr als im Jahr 2008.
1.185 der AntragstellerInnen sind unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen, 4.866 sind Frauen (31%). An den Hauptherkunftsländern der Asylsuchenden gibt es im Jahr 2009 keine wesentlichen Änderungen. Bei beinahe allen bedeutenden Herkunftsländern sind die Anträge 2009 wieder gestiegen. Die größte Gruppe bilden 3.559 russische Staatsangehörige,  gefolgt von 2.237AfghanInnen (plus 63%) und KosovarInnen (1.332).
Sinkende Anerkennungsquoten zeigen, dass die Asylbehörden zunehmend restriktiver entscheiden. Bei den tschetschenischen Flüchtlingen (russische Staatangehörige) beträgt die Asylquote nur noch 34% (2009: 47%, 2008: 83%), auch bei den Afghanen ist die Asylquote von 68% auf 50% gefallen. Mit rund 70% sind hingegen die Asylquoten der irakischen und iranischen Flüchtlinge relativ hoch geblieben.
Die Versagung der Flüchtlingsanerkennung wird bei Herkunftsregionen, die als extrem instabil und gefährlich eingestuft werden, durch die Gewährung subsidiären Schutzes kompensiert.
2009 erhielten 587 AfghanInnen Asyl und 535 subsidiären Schutz, in 12 Fällen wurde kein subsidiärer Schutz zuerkannt und die Abschiebung für zulässig erklärt. 1.710 TschetschenInnen erhielten einen Status (1.398 Asyl, 312 subsidiären Schutz), bei 353 Entscheidungen wurde allerdings kein Schutz zuerkannt.
Der Anteil der positiven Asylentscheidungen des Bundesasylamts ist von 49,3% 2008 auf 34,7% 2009 gefallen, beim Asylgerichtshof von 21,2% auf 11,3%. Während also zuvor noch 32% der Verfahren mit Asylgewährung endeten, sind es 2009 nur noch 19,5%. Auch beim subsidären Schutz ging der Anteil positiver Erledigungen zurück, wenngleich nicht so dramatisch – von 24,3% auf 17,6% (in 1. Instanz von 49,2% auf 44,5%). 1)

Tabelle Asylstatistik 2009


Mehr Dublin-Zurückweisungen

Dieser Rückgang lässt sich zum Teil auf einen strikteren Vollzug der Dublin-Verordnung zurückführen. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 2.4.2010 gibt Ministerin Fekter 3.715 Antrags-Zurückweisungen wegen Zuständigkeit eines anderen EU-Staates für die Durchführung des Asylverfahrens an. Die Zahl der Verfahren, in denen Österreich das  Asylverfahren an andere Staaten abzutreten beabsichtigt, hat in den letzten Jahren ständig zugenommen, 2008 wurden schon um 53% mehr als 2007 (2.798) geführt, 2009 gab es 5.464 (plus 27%) Verfahren. Diesen Dublin-Out Verfahren standen 2.436 Anfragen anderer EU Staaten an Österreich zur Übernahme der Zuständigkeit gegenüber. 2)
Dass etliche Anfragen auch überflüssig sind, belegen 744 erhaltene Ablehnungen (13%) anderer Staaten, allerdings ist die Schere seit 2006 geringer geworden: Da standen noch 3.820 Anfragen 1.135 Ablehnungen gegenüber. Staaten wie Griechenland, die regelmäßig nicht auf Anfragen antworten, stimmen durch Verfristung automatisch zu. Zu dieser und weiteren interessanten Fragen im Zusammenhang mit Dublin-Verfahren gibt das Innenministerium keine statistischen Auskünfte, z.B. nach der Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen im Dublin-Verfahren oder nach der Verfahrensdauer.


Jahr

Zurückweisung
wegen Dublin II

Anfragen von Österreich

Anfragen an Österreich
2006 1.891
3.820


2007 1.460
2.798
2.041
2008 2.259
4.369
1.755
2009 3.715
5.464
2.436


Im Jahr 2009 erhielt Österreich 3.500 Zustimmungserklärungen, 2008 waren es noch um 21% weniger, 2.736 3). Beim Asylgerichtshof wurden 2009 über knapp 2.700 Beschwerden gegen Dublin-Bescheide entschieden, wovon das Gericht 10% als rechtswidrig erkannte. Bei weiteren 18% war das Verfahren so mangelhaft, dass es an die erste Instanz zurückverwiesen wurde.

Obwohl die Ausweisung Teil eines negativ entschiedenen Antrags auf internationalen Schutz ist, finden sich dazu in der Asylstatistik des BMI keine Zahlen. Auch die Angaben des Asylgerichtshofs sind dazu wenig differenziert. In 522 der 6.220 Ausweisungsentscheidungen (8,4%) wurde sie zugunsten des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin behoben, ob die Ausweisung als „auf Dauer unzulässig“ ausgesprochen wurde lässt sich diesem Bericht nicht entnehmen.


Abbau der offenen Verfahren

Die offenen Verfahren haben sich im Lauf des Jahres 2009 um 2.472 reduziert von 31.073 auf 28.601. Beim Asylgerichtshof, der 2009 15.102 Verfahren abgeschlossen hat, hat sich die Anzahl der offenen Verfahren um 3.300 auf 18.809 4) verringert. Nach wie vor sind aber 3.660 Verfahren schon seit mehr als 6 Jahre beim Asylgerichtshof (UBAS) anhängig, von den Altverfahren wurden letztes Jahr 2.862 abgeschlossen.  Auch beim Bundesasylamt liegen 180 Verfahren schon länger als 6 Jahre 5).


Schubhaft

998 AsylwerberInnen waren letztes Jahr in Schubhaft, gemessen an den rund 16.000 neuen Asylanträgen war der Anteil von 6,3% etwa gleich wie 2008. Von den 5.996 Schubhäftlingen war jede/jeder Sechste einE AsylwerberIn. In 1.877 Fällen wurde anstelle der Schubhaft das Gelindere Mittel verhängt, sah die Fremdenpolizei also keine Gefahr, dass die AsylwerberInnen untertauchen würden und wurde ihnen eine Unterkunft mit Meldeauflagen zugewiesen. 2009 hat sich auch der rückläufige Trend bei der Schubhaftverhängung während des Zulassungsverfahrens fortgesetzt, aber nach wie vor reichte bei 32% der inhaftierten AsylwerberInnen die Annahme, dass Österreich nicht für das Asylverfahren zuständig sein wird und bei 21% erfolgte die Inhaftierung nach Einleitung des Ausweisungsverfahrens. 2009 wurde Schubhaft häufiger erst nach Erlassung einer durchsetzbaren Ausweisung verhängt (36%), konstant ist hingegen mit 11% der Anteil bei jenen AsylwerberInnen, die zum Zeitpunkt der Asylantragstellung  bereits ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung hatten. 2010 ist aufgrund der neu geschaffenen Haftgründe allerdings wieder mit einer Zunahme der Schubhaft bei AsylwerberInnen zu rechnen.


Rückkehr

Ob freiwillig oder nicht, darüber lässt sich im Einzelfall streiten, laut Innenministerin Maria Fekter (apa-Interview am 27.12.2009) wurden rund 3.700 Flüchtlinge dazu bewegt, das Land wieder zu verlassen, der größte Teil davon ging zurück nach Russland (895) bzw. in den Kosovo (815).


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Anmerkungen:

1) Lt. Bericht des Asylgerichtshofes gab es 2009 1.323 positive Asylentscheidungen, woraus sich eine Anerkennungsquote von 19% ergibt, in der BMI-Statistik sind nur es nur 1247 positive Entscheidungen.
2) Parlamentarische Anfragebeantwortung 4429/AB XXIV. GP 2.4.2010, Eurostat-Daten.
3) Lt parl Anfragebeantwortung 227/AB XXIV.GP vom 16.1.2009 gab es 2008 2295 Dublin-Bescheide, somit deutlich weniger als eingelangte Zustimmungen. In dem im Juni 09 vom BMI veröffentlichen Fremdenrechtspapier wird die Anzahl der Zustimmungen im Jahr 2008 mit 3928 angegeben.
4) Die Angaben des AsylGH weichen von den Angaben des BMI ab.
5) Parlamentarische Anfragebeantwortung 4309/AB XXIV. GP vom 26.03.2010.




[Anny Knapp - asylkoordination aktuell]