Gesetze, Verordnungen

Weitere Stellungnahmen zur Änderung des Staatsbügerschaftsgesetzes 1985 [Oktober 2005]
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UNHCR [14.10.2005]

Diese Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, fokussiert auf Bestimmungen, die Flüchtlinge und Staatenlose betreffen.

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Österreichisches Rotes Kreuz [17.10.2005]

Das Österreichische Rote Kreuz ist nach seinen Grundsätzen verpflichtet, Menschen unabhängig von Ihrer Nationalität in ihrer Not zu helfen. Deshalb unterstützen wir neben zahlreichen anderen Aktivitäten auch MigrantInnen auf vielfältige Weise bei ihrer Integration in Österreich. Zu einer nachhaltigen Integration gehört unserer Ansicht nach insbesondere auch der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.

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Caritas Österreich [17.10.2005]

Im Europäischen Vergleich hat Österreich bereits heute eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze.[...]
Anstatt diese Rechtslage durch eine Entschärfung der Voraussetzungen an den europäischen Durchschnitt anzugleichen, und damit integrationswilligen ausländischen Einwohnern die umfassende Identifikation mit Österreich zu ermöglichen, sieht der Gesetzesentwurf weitere, völlig unnötige Verschärfungen vor:

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National Coalition [Oktober 2005]

Mitgliedsorganisationen der National Coalition sind die Österreichische Bundesjugendvertretung, die Österreichische Kinderfreunde / Rote Falken, das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, das Kinderbüro Graz, SOS-Kinderdorf Österreich, die Katholische Jungschar Österreichs, das Österreichisches Komitee für UNICEF, alle Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder, Pro Juventute, Akzente Salzburg, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Osterreich, das Kuratorium Kinderstimme und die Asylkoordination Österreich.
Grundsätzlich möchten wir als Mitgliedsorganisationen der "National Coalition" darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht die Staatsbürgerschaft ein Mittel zur Integration, nicht aber den Nachweis für eine geglückte Integration darstellt. Nach unserer Auffassung kann Integration nur als zweiseitiger Prozess verstanden werden, wobei die Staatsbürgerschaft diesen Prozess begleiten und unterstützen soll.
Als Netzwerk für Kinderrechte haben wir den vorliegenden Entwurf dahingehend beurteilt, inwieweit er die Rechte von Kindern berührt.

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