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Wie halten Sie es mit ....
Fragen and die EP-KandidatInnen zu Gleichberechtigung und EU-Erweiterung. [10.06.2004]
Werner Rotter hat einen Fragenkatalog zusammengestellt und mit folgender Bitte an die EP-SpitzenkandidatInnen der österreichischen Parteien gemailt.
"Da Sie auf einem aussichtsreichen Platz für das Europaparlament kandidieren, ersuchen wir Sie zu fünf Fragen-komplexen Stellung zu nehmen. Wenn es Ihre Zeit erlaubt, bitten wir Sie Ihre Antworten an unsere Adresse zu schicken."
Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben die gleichlautenden Fragen zugesandt bekommen.

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Die Aktion wurde von folgenden Organisationen mitgetragen:

Asyl in Not
asylkoordination österreich
helping hands
Liga für Menschenrechte
Menschenrechtskomiteé Seibane
ZARA


Die fünf Fragenkomplexe:

1
Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU wurden im Jahr 2000 - zwingend mit österreichischer Zustimmung - in Kraft gesetzt. Sie sollten bis spätestens 19. Juli 2003 umgesetzt werden. Die österreichische Regierung wurde diesbezüglich wegen Säumigkeit mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens konfrontiert. Nach Ansicht mehrerer Gruppierungen erfüllen die am 26. Mai 2004 verabschiedeten Gleichbehandlungsgesetze diese Richtlinien nicht ausreichend.
a) Welche Position der verschiedenen Organisationen teilen Sie?
b) Inwieweit werden Sie sich für eine effiziente Umsetzung der EU-Richtlinien in Österreich einsetzen?
c) Vertreten Sie im Zweifelsfall die Interessen der jeweils österreichischen Regierung in Europa oder die Interessen Europas gegenüber der jeweils österreichischen Regierung?


2
Die noch nicht beschlossene EU-Verfassung sieht einen geteilten Schutz für InländerInnen, für EU-Angehörige und für Angehörige von Drittstaaten vor. Für die Angehörigen von Drittstaaten gelten ausschließlich die Menschenrechte.
a) Wie begründen Sie diese Dreiteilung?
b) Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode des Europaparlaments für eine Verbesserung der Rechte von Angehörigen von Drittstaaten einsetzen und wenn ja, inwieweit?
c) Was halten Sie von einer Gleichstellung von allen in den EU-Staaten niedergelassenen Personen, wie es beispiels-weise die Niederlande in der Verfassung definiert?


3
Zu den Gruppen, welche die EU-Richtlinien vor Diskriminierung schützen wollen, gehören alte Menschen, Behin-derte, Angehörige religiösen Bekenntnissen, und ethnischen Minderheiten, ungeachtet ihrer sexuellen Orien-tierung.
a) Welche Gruppen sind Ihrer Meinung nach am stärksten von Diskriminierung gefährdet?
b) Welche Gruppen sollten EU-weit besser geschützt werden?
c) Inwieweit werden Sie oder Ihre Fraktion sich für eine Verbesserung des Schutzes einsetzen?


4
Österreich ist mit Luxemburg ein EU-Binnenland. Die Dubliner sehen vor, dass AsylwerberInnen in die Erstauf-nahmestaaten zurückgeschickt werden.
a) Sehen Sie in dieser Regelung eine unverhältnismäßige Belastung für Länder mit EU-Außengrenzen?
b) Was halten Sie von einem Recht für AsylwerberInnen, sich das Aufnahmeland selbst wählen zu können?


5
In den EU-Staaten fanden über 1 Million Menschen verschiedener Ethnien (Kurden, Armenier, Assyrer, Tscher-kesen, etc.) aus der Türkei durch geltendes Asylrecht Aufnahme. Zur Zeit flieht noch immer eine erhebliche Menge von Personen das Territorium der Türkei.
a) Unter welchen Umständen können Sie sich einen Beitritt der Türkei zur EU vorstellen?
b) Halten Sie es für realistisch, dass die Türkei in absehbarer Zeit die Kopenhagener Kriterien nicht nur legistisch son-dern auch nachhaltig administrativ umsetzt?
c) Welchen Status sollen anerkannte AsylantInnen in der EU haben, wenn die Türkei der EU beitritt?
d) Welche Auswirkungen hätte ein Beitritt der Türkei, wenn sie die materiellen Rechte des EU-Konvents nicht erfüllt, auf den Europäischen Demokratieprozess?
e) Welche Interessensgruppen sollen nach Ihrer Meinung in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden werden?
f) Halten Sie es für möglich, dass mangels Differenzierung zwischen türkischer Regierung und türkischer Bevölkerung die öffentliche Meinung in den Mitgliedsstaaten der EU für eine Stimmung gegen TürkInnen, die in der EU leben, miss-braucht wird?


[Die Fragen sind bei der Wiedergabe der Antworten numieriert und nicht nochmals aufgeführt.
Jeweils die erste Nummer eines Fragenkomplexes ist verlinkt, mit einem Klick können Sie den entsprechenden Fragenkomplex in einem PopUp-Window nachschlagen.]




Die Antworten der KandidatInnen in der Reihenfolge ihres Einlangens:

Die Antworten der SPÖ
Die Antworten der Liste HPM (Karin Resetarits)
Die Antworten der FPÖ (Hans Kronberger)
Die Antworten der Linken
Die Antworten der Grünen
Die Antworten der ÖVP




Die Antworten der SPÖ

1a
Das am 1. Juli 2004 in Kraft tretende Gleichbehandlungsgesetz ist aus Sicht der SPÖ ein Kompromiss über Minimalstandards. Jegliche Diskriminierung wird zwar am Arbeitsplatz verhindert, das allgemeine Diskriminierungsverbot gilt jedoch nur bei rassistischer Diskriminierung - und schließt daher die Anwendung von Rechtsmittel als Bekämpfung von Diskriminierungen auf Grund von Religion, sexueller Orientierung und Alter nicht mit ein. Aus unserer Sicht ist es nicht verständlich, wie es möglich ist, dass mit ein und dem selben Gesetz die Menschen unterschiedlich behandelt werden. Wir können aus diesem Grund der Interpretation der Richtlinie durch die Regierungsparteien nicht zustimmen.

1b
Die Umsetzung von Richtlinien werden fällt in den Kompetenzbereich der Nationalstaaten, nicht der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Bis März 2003 sind 43 EU-Richtlinien in Österreich nicht umgesetzt worden, bis März 2004 weitere 65. Vor allem in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Konsumentenschutz sei laut Kommission die österreichische Bundesregierung säumig. Was die SPÖ als Oppositionspartei leisten kann und soll, ist die Kontrolle der Regierungsparteien und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um durch politischen Druck Veränderungen herbeizuführen.

1c
Als SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament setzen wir uns für die Gestaltung eines Europas der BürgerInnen und mehr Demokratie ein. Somit steht das Wohl aller EuropäerInnen im Vordergrund, aber es werden auch nationale Besonderheiten berücksichtigt. Aus diesem Grund vertreten wir das Prinzip der Subsidiarität dort, wo es vernünftig und sinnvoll ist.

2
Der Entwurf einer Verfassung für Europa (Teil II, Artikel 8) sieht vor, dass "Unionsbürgerin oder Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ohne diese zu ersetzen." Die Unionsbürgerschaft ist also eine Ergänzung der nationalen Staatsbürgerschaft. Die SozialdemokratInnen unterstützen diesen Verfassungsentwurf, zu dem sie auch einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Grundsätzlich treten wir für eine integrationsfreundliche Weiterentwicklung und Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts ein. Zudem gehen wir, als SozialdemokratInnen, prinzipiell von einem Menschenbild aus, das jedem Individuum Achtung und faire Behandlung garantiert. Der Ansatz der SozialdemokratInnen bei der Zuwanderung berücksichtigt zwei Hauptkriterien: Erstens treten wir für eine aktive Politik der sozialen Eingliederung und Integration ein; zweitens für eine gezielte Politik zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Herkunftsländern der MigrantInnen, um vor Ort ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

3
Als SozialdemokratInnen treten wir gegen jegliche Form von Diskriminierung ein. Im Europäischen Parlament unterstützt die SPE-Fraktion selbstverständlich jede Initiative zur Verbesserung des Schutzes von benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

4
Die Zuständigkeit der Gemeinschaft im Asylbereich geht auf den Vertrag von Amsterdam zurück. 1999 einigte sich der Europäische Rat von Tampere auf die Aufstellung gemeinsamer fundamentaler Regeln und Grundsätze und somit auf eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik.
Ziel der SozialdemokratInnen ist es, die Übereinkunft von Tampere umzusetzen, um einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einzurichten und die Regeln für die Anerkennung und den Inhalt des Flüchtlingsstatus in der EU anzunähern. Jedem Flüchtling soll mit Hilfe subsidiärer Schutzformen durch die in der EU geltenden Regeln ein angemessener Status gesichert werden. Die gemeinsame Auslegung des Flüchtlingsbegriffs und die Verbesserung des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber sollen verhindern, dass die Mitgliedstaaten Asylbewerber in ein Land zurückschicken, in dem ihr Leben bedroht ist oder in dem ihre Menschenrechte verletzt werden könnten. Das Asylprinzip darf unter keinen Umständen gefährdet werden.
Die Interaktion zwischen Einwanderung und Asyl, Beschäftigung, Integration und Sozialpolitik ist ein Kernanliegen der SozialdemokratInnen.

5a
Die Türkei ist sicher noch nicht ausreichend auf einen Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet. Dies betrifft sowohl politische und wirtschaftliche Bereiche. So hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Türkei die "Kopenhagener Kriterien" nicht erfüllt. Politisch gesehen bleibt vor allem die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, der allgemeine Rahmen für den Genuss von Grundfreiheiten (speziell in Minderheitenfragen), die Beziehungen zwischen der Zivilsphäre und dem Militär, die Lage im Osten des Landes und der Bereich der kulturellen Rechte. Insbesondere erscheint es im rechtstaatlichen Bereich bedenklich, dass in der Türkei Religion und Staat zwar getrennt sind jedoch nicht aufgrund von Gesetzen, sondern auf Druck des Militärs. Zusätzlich ist abzuwarten, ob die Reformen, welche die türkische Regierung von Premier Erdogan (die treibende Kraft für einen EU-Beitritt) eingeleitet hat, tatsächlich greifen. Zu viele Probleme bleiben ungelöst? nicht nur in der Türkei, sondern auch in der EU. Zu riskant wäre es für die EU, sich ohne entsprechende Vorbereitungen auf einen neuerlichen Erweiterungsschritt einzulassen, bevor die Auswirkungen der Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten bekannt sind. Nur eine konsolidierte EU könnte eine durch Reformmaßnahmen modernisierte Türkei aufnehmen, die dem Nationalismus abgeschworen hat, und in Folge daraus auch an Stärke gewinnen.

5b
Es bleibt abzuwarten, wie der begonnene positive Reformprozess in der Türkei weiter vorangeht. Die zukünftigen Entwicklungen im Minderheiten- und Menschenrechtsbereich werden sicherlich eine zentrale Frage bleiben.

5c, 5d
Diese Fragen stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

5e
Einzig der Europäische Rat kann über einen möglichen Beitritt der Türkei zur EU entscheiden. Zunächst steht im Dezember 2004 eine Entscheidung über den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf der Tagesordnung.

5f
Es ist aber immer zu befürchten, dass die Scheindebatte "Türkeibeitritt" als Thema dazu missbraucht wird, die öffentliche Meinung negativ zu emotionalisieren und eine ablehnende Haltung gegenüber MitbürgerInnen türkischer Abstammung zu schaffen.





Die Antworten der Liste HPM (Karin Resetarits)


1
Gerade als Frau finde ich es schlimm, dass die österreichische Regierung bis heute bei der Einhaltung der Antidiskriminierungsrichtlinien säumig geblieben ist. Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments würde ich - egal welche Frage es betrifft - immer die Interessen der zukünftigen Generation vertreten. Die Nationalitätenfrage ist für mich nicht vorrangig. Nützt es oder schadet es der zukünftigen Generation, das gilt für junge Tschechen genauso wie für junge Österreicher, für junge Franzosen oder Griechen. 25 Staaten bauen ein gemeinsames Europa auf. Solidarität steht daher für mich an erster Stelle. Momentan werden wir alle zu wenig informiert über EU-Richtlinien. Sie können nur effizient umgesetzt werden, wenn das Volk diese auch tatsächlich akzeptiert und annimmt. Ich würde mich als EU-Abgeordnete daher in erster Linie für mehr und bessere Information einsetzen.

2
Für mich gibt es generell keine Menschen verschiedener Klassen. Die Gleichstellung von allen in den EU-Staaten niedergelassenen Personen - wie es die Niederlande definieren - finde ich am gerechtesten.

3
Am stärksten gefährdet sind meiner Meinung nach ethnische Minderheiten, Homosexuelle und Behinderte. Diese drei Gruppen brauchen dringend besseren Schutz.
Ich werde jeden Vorstoß der zu einer Verbesserung führt, egal von welcher Fraktion er kommt, unterstützen. Das ist meiner Meinung nach der größte Vorteil von Fraktionslosen. Ich bin an keinerlei Parteizwänge gebunden und habe dadurch strategisch bessere Optionen.

4
Ja, ich denke, dass diese Regelung Länder mit Außengrenzen unverhältnismäßig mehr belasten würde. Da ich - wie bereits erwähnt - für volle Solidarität aller EU-Mitgliedsländer untereinander bin, fände ich eine gerechtere Aufteilung für sinnvoll. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das bei Punkt b der Fall wäre. Auch das könnte zu Ungerechtigkeiten führen. Es sollte eine Quotenregelung für alle 25 geben.

5a
Ein Beitritt der Türkei kommt für mich erst in Frage, wenn all jene Länder, die am 1. Mai dazugekommen sind, voll integriert sind. Das ist frühestens in 20 Jahren der Fall.

5b
Bis dahin hat die Türkei Zeit und Gelegenheit alle Kriterien für einen möglichen EU-Beitritt zu erfüllen.

5c, 5d
2024 dürfte es daher auch keine politischen Flüchtlinge aus der Türkei mehr geben. Gäbe es sie immer noch, kann einem Beitritt nicht zugestimmt werden. Das gilt übrigens auch für Punkt d.

5e
Auf jeden Fall sollte es zuerst eine breite öffentliche Diskussion geben, danach einen sinnvollen Vorschlag vom Rat und vom Parlament, abschließend ein Referendum. So würde ich es bei allen lebenswichtigen Fragen der EU halten. Zum Beispiel auch bei der Verfassung.

5f
Das halte ich nicht nur für möglich, das ist so. Deshalb ist mir die wenig differenzierte Diskussion der Türkei-Beitrittsfrage im Wahlkampf auch unangenehm. Sie schürt fremdenfeindliche Gefühle.





Die Antworten der FPÖ (Hans Kronberger)


1a
Die 3 EU-Richtlinien zu Antidiskriminierung bzw. Gleichbehandlung wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien in der Nationalratssitzung vom 26. Mai 2004 beschlossen. Mit dem Beschluss des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, wurden aus unserer Sicht die EU-Richtlinien vollinhaltlich umgesetzt. Im Rahmen der Beratungen zum Gleichbehandlungsgesetz wurde am 18. März dieses Jahres ein Expertenhearing abgehalten, bei dem diese Novelle, die Umsetzung der 3 EU-Richtlinien, von Experten aus verschiedenen Blickwinkeln durchleuchtet wurde. Nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse dieses Hearings und der dort von den Experten vertretenen Positionen wurde die Regierungsvorlage überarbeitet und eine stark abgeänderte Novelle im Nationalrat beschlossen, die von unserer Seite voll mitgetragen wurde.

1b
Wie bereits angemerkt, wurden kürzlich sämtliche EU-Richtlinien vollinhaltlich in nationales Recht umgesetzt.

1c
Unsere Überzeugung ist, dass im Zuge der Erstellung von EU-Regelungen österreichische Interessen einfließen müssen und wir unsere Interessen dabei zu vertreten haben.

2a
Die innerstaatlichen Bürgerrechte (historisch begründbar) unterscheiden sich natürlich von reinen Bürgerrechten der Union und den Menschenrechten (EMRK). Dies kann gar nicht anders sein, da Menschenrechte für jedermann gelten, Bürgerrechte aber eben nur für die Unions- bzw. die Staatsbürger.

2b
Natürlich, im Rahmen des geänderten Vorschlages für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Weiteres wird im Rahmen von bilateralen Verträgen und Übereinkommen geregelt werden.

2c
Ich halte es mit der österreichischen Verfassung.

3a, 3b
Artikel 7 der österreichischen Verfassung besagt, dass alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich sind. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Natürlich ist uns bewusst, dass für verschiedene Gruppen, die nach wie vor den unterschiedlichsten Formen von Diskriminierung ausgesetzt sind, Regelungsbedarf besteht. Ihre Aufzählung der betroffenen Gruppen und Minderheiten erhebt aus unserer Sicht daher keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Es bedarf einer ständigen Beobachtung, gegen welche Formen der Diskriminierung vordringlich Maßnahmen zu ergreifen sind.

3c
Wir werden uns sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene überall dort für eine Verbesserungen und Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes einsetzen, wo dies aus unserer Sicht notwendig erscheint. So sind derzeit etwa die Verhandlungen des freiheitlichen Sozialministers für ein Behindertengleichstellungsgesetz in der Endphase.

4a
Im Vergleich zu den letzten Jahren kann von unverhältnismäßig keine Rede sein. Österreich hat jahrelang als Land mit EU-Außengrenzen diese Belastung getragen.

4b
Ich halte dies für bedenklich, da dies nicht dem Sinne der Vereinbarung der Drittstaatensicherheit entspricht.

5
Da sich die FPÖ gegen einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union ausspricht, stellen sich diese Fragen grundsätzlich für uns nicht. Ein Beitritt der Türkei wäre das Ende der EU - in vielerlei Hinsicht. Wir wissen heute noch nicht einmal, wie die Union die jüngste Erweiterung um 10 neue Länder finanziell, strukturell und integrativ verkraften kann und wird. Ein übereiltes Fortsetzen der Erweiterung, ohne die Auswirkungen der letzten Erweiterungsrunde auch nur annähernd abschätzen zu können, ist unverantwortlich und erweist letztendlich auch der europäischen Idee keine guten Dienst. Sich sachlich und ehrlich mit einem EU-Beitritt der Türkei und seinen Auswirkungen auf das gesamte europäische Gefüge auseinander zu setzen, hat nichts mit Stimmungsmache gegen die in den EU-Ländern lebenden türkischen MitbügerInnen zu tun.




Die Antworten der Linken


1a
Ich vertrete die Position von internationalen NGOs wie Amnesty International oder österreichischen wie SÜDWIND, Asyl in Not u.a., dass die am 26.5. verabschiedeten Gleichbehandlungsgesetze unzureichend sind, weil sie sich u.a. nicht auf das passive Wahlrecht und auf Personen beziehen, die einen Asylantrag gestellt haben. Die LINKE vertritt in Ihrer Plattform überhaupt das Recht auf Wohnbürgerschaft, d.h. dass alle Menschen, die sich in der EU niedergelassen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ÖsterreicherInnen haben sollen - unbeschadet ihrer Nationalität!

1b
Ich werde mich wie in der Vergangenheit durch die Teilnahme an der Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen dafür einsetzen. Sollte ich ins EU-Parlament kommen werde ich mich als Anwalt der MigrantInnen gegenüber dem Innenministerium für deren Rechte aktiv einsetzen.

1c
Ich werde die Interessen der MigrantInnen vertreten und mich vor allem auf die Kritik von Organisationen wie dem UNHCR gegenüber der EU und gegenüber Österreich berufen.

2a
Diese Dreiteilung widerspricht unseren Prinzipien, weshalb sie einer der Gründe sind, warum wir diesen Verfassungsentwurf ablehnen.

2b
Ja, nämlich im Sinne der von der Liga für Menschenrechte propagierten Wohnbürgerschaft.

2c
Wir sind dafür.

3a
Ethnische Minderheiten.

3b
Alle und jede auf ihre Weise: die Moslems gegen die christlichen Fundamentalisten, die Behinderten durch besondere Schutzbestimmungen und die ethnischen Minderheiten durch ihr Recht auf Selbstbestimmung, das bis zur Anerkennung ihrer Autonomie gehen kann.

3c
Durch gesetzliche Eingaben, aber auch durch die Verstärkung des öffentlichen Drucks.

4a
Ja.

4b
Finde ich prinzipiell gut, müßte aber mit den bestehenden MigrantInnenorganisationen abgestimmt werden.

5a
Unter der Voraussetzung, dass die Türkei die Menschenrechts- und die in der ILO verbrieften Sozialstandards ebenso akzeptiert wie das Recht der Kurden auf Selbstbestimmung.

5b
Ja, halte ich für realistisch.

5c
Gleiche Rechte und Pflichten - siehe oben: Wohnbürgerschaft.

5d
Es käme zu einem "Dumping" der Menschenrechte.

5e
MigrantInnenorganisationen wie Sans Papiers in Frankreich, NGOs, die sich mit der Problematik beschäftigen.

5f
Nicht nur für möglich, sondern auch für wirklich - siehe etwa die Position der FPÖ.






Die Antworten der Grünen (Johannes Voggenhuber)


1a
Nach meiner Ansicht und nach der Ansicht der Parlamentsgrünen stellen die vor kurzem beschlossenen Regierungsvorlagen eine äußerst mangelhafte und teilweise EU-rechtswidrige "Umsetzung" der EU-Richtlinien dar. Die mangelhafte Beweislasterleichterung, das Fehlen einer unabhängigen Ombudsstelle zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern und vieles andere mehr stellt eine Verletzung des EU-Rechts dar. Daher bin ich der Meinung, dass das mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossene Gleichbehandlungsgesetz vor der EU-Kommission nicht halten wird und bald wieder novelliert werden muß.

1b
Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um als EU-Parlamentarierin auf eine richtlinienkonforme Umsetzung zu drängen.

1c
Ich vertrete die Interessen der Bürger und BürgerInnen von Europa, also europäische Interessen und keine Partikularinteressen der österreichischen Regierung. Sollte die österreichische Regierung gegen diese Interessen handeln, trete ich selbstverständlich mit Sachargumenten gegen die Politik dieser Regierung auf.

2a
Die Dreiteilung hat sich schon in der Debatte des Grundrechtekonventes als der einzig mögliche Kompromiss herausgestellt. Im Verfassungskonvent wurde die Grundrechte-Charta übernommen.

2b
Drittstaatsangehörige, die sich in der EU rechtmäßig niedergelassen haben, sollten angefangen vom Recht auf Freizügigkeit in der EU über Nicht-Diskriminierung bis zu politischen Mitbestimmungsrechten alle Rechte erhalten, denn es ist sachlich nicht argumentierbar, warum langjährige BewohnerInnen der EU rechtlich und politisch diskriminiert bzw anders behandelt werden sollten als EU-BürgerInnen.

2c
Bin sehr dafür.

3a
Die genannten Gruppen sind in unterschiedlicher Art von Diskriminierung betroffen und alle brauchen einen Diskriminierungsschutz, um sich gegen die Ungleichbehandlung effektiv wehren zu können. Bin daher nicht für eine Hierarchisierung zwischen den Diskriminierungsopfern, sondern für effektive Gesetzesbestimmungen und flankierende Maßnahmen, um allen Schutz vor Diskriminierung zu gewähren.

3b
Alle in den Antidiskriminierungs-Richtlinien genannten Gruppen sollten besser, und zwar effektiv und nachhaltig geschützt werden, wobei ich betonen möchte, dass die Bekämpfung des Rassismus und Antisemitismus für die EU eine besondere Aufgabe darstellt. Das bedeutet allerdings nicht, dass andere Diskriminierungsformen unwichtig wären.

3c
Für diese Verbesserung setzen wir uns nicht erst seit dem Wahlkampf ein, sondern seit die Grünen im EP vertreten sind.

4a
Bin dafür, die Unterbringung und Versorgung von Schutz suchenden Menschen nicht als "Belastung" - für welche EU-Länder auch immer - zu thematisieren. Das Recht auf Schutz vor Verfolgung muß in der gesamten EU gelten und eine Selbstverständlichkeit sein. Die EU als Rechtsraum sollte die Aufwendungen für Flüchtlingshilfe und -versorgung unter den Mitgliedern solidarisch aufteilen. Insofern sind Länder mit EU-Außengrenzen vom Rest der EU besonders zu unterstützen, wobei die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention wie gesagt eine Selbstverständlichkeit sein muß.

4b
Aufgrund von familiären und sozialen Bindungen, zu Verbindungen zu bestimmten Communities in einem bestimmten EU-Land würde das auch integrationspolitisch Sinn machen. Wichtig ist allerdings, dass überall in der EU Mindeststandards für die Verfahren, die Aufnahme und Betreuung von AsylwerberInnen bestehen und eingehalten werden. Gleiche, menschenwürdige und durchgehende Standards in der EU würden die derzeitige Konzentration auf bestimmte Länder auf mittlere Sicht relativieren.

5a
Wenn nicht nur die wirtschaftlichen Kriterien, sondern auch die Maastricht-Kriterien (Stichwort Menschen- und Minderheitenrechte) lückenlos und gänzlich umgesetzt wurden. Dafür ist außer der Anpassung der Rechtsnormen natürlich und vor allem die Praxis in der Menschenrechts- und Minderheitenpolitik und im Alltag Voraussetzung.

5b
Die Umsetzung von legistischen Maßnahmen passiert bekanntermaßen nicht von heute auf morgen, sondern ist auch mit Veränderung von Organisationsstrukturen (zB. Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte) verbunden und braucht Zeit zum restlosen Funktionieren. Abgesehen vom für November erwarteten Bericht der Kommission zu Fortschritten der Türkei auf dem Weg in die EU, der für die Meinungsbildung für die weitere Vorgehensweise von großer Bedeutung ist, bin ich der Auffassung, dass die Türkei auch Zeit braucht, um die Praxis betreffend Kopenhagener Kriterien unter Beweis zu stellen und die EU von der Einhaltung dieser auch über einen bestimmten Zeitraum zu überzeugen.

5c
Wenn sich die Menschenrechtslage in der Türkei derart verbessert, dass aus der Türkei keine AsylwerberInnen mehr kommen und die Türkei in die EU betritt, könnten anerkannte Flüchtlinge, die aus der Türkei stammen, in ihren bisherigen Aufenhaltsländern in der EU als niedergelassene "Drittstaatsangehörige" ein reguläres Aufenthaltsrecht bekommen. Die Flüchtlingskonvention schreibt außerdem vor, dass die Vertragsstaaten die Gleichstellung und Einbürgerung von Flüchtlingen erleichtern sollen.

5d
Den wachsenden Konflikt mit der Türkei, die sich zu Recht auf Treu und Glauben beruft, haben die Staats- und Regierungschefs heraufbeschworen. Sie haben 1999 unter dem Druck der USA und ohne öffentliche Debatte der Türkei den Beitritt zugesagt. Damit haben sie Europa und seine Grenzen neu definiert, eigenmächtig, entgegen den Verträgen und ohne Parlamente. Dieser Vorgang zeigt wie im Brennglas die Legitimationskrise eines Europas der nationalen Regierungen. Soll Europa bloß eine Freihandelszone sein, stellt ein Beitritt der Türkei kein Problem dar; will es aber eine politische Union werden, dann dann gibt es für seinen inneren Zusammenhalt und seine äußere Anerkennung Grenzen. Wo sie endgültig gezogen werden, kann nicht von den Regierungschefs bestimmt werden, sondern nur nach einem Selbstvergewisserungsprozess Europas von den Parlamenten. Unabhängig davon bleibt für die Türkei eine europapolitische Perspektive notwendig und möglich.

5e
Die Entscheidungsfindung zur Erweiterung der EU sollte durch das demokratisch legitimierte EU-Parlament gefällt und nicht den Regierungschefs der EU-Länder überlassen werden. In diesem Prozeß sollten die Zivilgesellschaft, Menschenrechts- und Minderheitenorganisationen sowohl in der EU als auch in den Kandidatenländern eingebunden und gehört werden.

5f
Das halte ich leider für möglich, nicht zuletzt da im Wahlkampf durch pauschalisierende und ressentiment-geladene Aussagen der mögliche EU-Beitritt der Türkei zu Propagandazwecken mißbraucht wurde. Daher sind die Entwicklungen der Türkei und in der Türkei auf dem Weg in die EU sachlich zu beobachten und zu kommentieren. Den türkischen BewohnerInnen der EU ist mit gleichem Respekt zu begegnen wie anderen EU-BewohnerInnen.






Die Antworten der ÖVP


1a
Ich stehe zur Richtlinie sowie sie vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat auf Europäischer Ebene verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament ist gegen Intoleranz und Diskriminierungen jeglicher Form. Das Vertragsverletzungsverfahren wird sicherlich eingestellt werden, da die Richtlinie ordnungsgemäß vom Nationalrat umgesetzt wurde.

1b
Wie bei Richtlinien üblich, müssen diese in verschiedenen Gesetzen umgesetzt werden. Dies hat in Österreich zur Verzögerung der Annahme geführt. Wir haben sie letztlich zur Zufriedenheit aller umgesetzt. Natürlich setze ich mich dafür ein, dass diese Richtlinie auch der Richtigkeit entsprechend angewandt und vollzogen wird.

1c
Ich vertrete die Interessen aller Österreicherinnen und Österreicher im Europäischen Parlament, von denen ich direkt gewählt worden bin. Für mich ist dies keine Frage. Es gibt Bereiche, in denen es kein gleichwertiges österreichisches Gesetz gibt. Meine Aufgabe ist es dann mit der österreichischen Regierung eine Position zu definieren - aber immer im Interesse Österreichs.

2a
Erst durch diese Dreiteilung wird es möglich, die von der Europäischen Union festgelegten Grundfreiheiten zu verwirklichen. Um die Ziele der Dienstleistungsfreiheit, der Personenfreizügigkeit etc. bestmöglich umsetzen zu können, ist es notwendig einheitliche Grundbedingungen zu schaffen. Würden Drittstaatangehörige EU-Bürgern gleichgestellt, würde dies zu einem Ungleichgewicht und zu einer Schlechterstellung der EU-Bürger gegenüber Drittstaatsangehörigen führen.

2b
Für Drittstaatsangehörige soll auch weiterhin gewährleistet werden, dass, falls sie Asylwerber sind, für sie die Genfer Konvention Anwendung findet. Außerdem ist es notwendig, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Dies ist auch von zentraler Bedeutung für die Einführung der Liste Sicherer Drittstaaten.

2c
Gleiche Rechte für Drittstaatsangehörige sollen erst nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer gewährleistet werden. Für die Freizügigkeit am Arbeitsplatz sowie politische Beteiligungsrechte sollen Aufenthaltsfristen in der Europäischen Union Voraussetzung sein. Darüber hinaus müssen aber Menschenrechte als staatsangehörigkeitsneutrales Recht gewährleistet werden.

3a
Bei Behinderten, alten Menschen konnten in den vergangenen Jahren schon große Fortschritte bei der Integration und Akzeptanz erreicht werden. Leider gibt es nach wie vor häufig Akzeptanzprobleme bei ethnischen Minderheiten und Menschen anderer religiöser Einstellungen. Aber auch hier ist es uns ein Anliegen, durch gezielte Aufklärung und Information eine Annäherung zu erreichen.

3b
Das Ziel der Europäischen Union ist es auch weiterhin, sich der Problematik aller Gruppen anzunehmen und gemeinsam bestmöglichste Lösungen für die Integration zu finden.

3c
Die EVP-ED-Fraktion wird sich auch weiterhin für die Rechte aller Menschen einsetzen, um Diskriminierung zu bekämpfen und eine gleichwertige Gesellschaft mit Toleranz und Anerkennung sicher zu stellen.

4a
Nein, es entsteht dadurch keine unverhältnismäßige Belastung, obwohl schon erwähnt werden muss, dass Österreich durch die EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 in das Zentrum Europas gerückt ist und daher in Zukunft die Zahl der Asylanträge in Österreich sinken wird.

4b
Das Dubliner Abkommen gewährleistet gemeinsam seit der Einführung des EURODAC Systems am 15. Jänner 2003, dass in der Europäischen Union nicht Mehrfachanträge gestellt werden. Mit dem EURODAC System können in Minutenschnelle Fingerabdrücke von Asylwerbern verglichen werden. Damit wird verhindert, dass ein Asylwerber, der in einem Mitgliedsstaat bereits als Asylwerber abgelehnt wurde, in einem anderen Mitgliedsstaat erneut versucht einen Antrag zu stellen.

4c
[Hier wird auf eine Frage geantwortet, die von uns nicht gestellt wurde ...]
Wir müssen danach trachten, in der EU eine personelle und finanzielle Lastenteilung zu erzielen, um Asylbewerber und Flüchtlinge gleichmäßig gut aufnehmen und betreuen zu können. In diesem Sinne kann es keine ausschließliche Möglichkeit für Asylbewerber geben, sich ihr Aufnahmeland "auszusuchen". Auch heute schon wird mit dem Eurodac-System die Gefahr des "Asylshoppings" verhindert. Asylwerber müssen im ersten sicheren Land ihren Asylantrag stellen.

5a
Einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union sehe ich derzeit nicht. Einerseits erfüllt die Türkei nicht die wirtschaftlichen und politischen Kopenhagener Kriterien, andererseits braucht die EU jetzt eine Ruhepause, um die EU-Erweiterung um zehn Staaten zu verkraften und die Chancen dieser Erweiterungsrunde voll nutzbar zu machen.

5b
Nein, der Rückstand der Türkei ist in vielen Bereichen noch zu groß. Auch wenn die Reformbemühungen der türkischen Regierung anerkennenswert sind, ist der Abstand zu den in der EU geltenden Standards noch zu hoch, als dass er in absehbarer Zeit aufgeholt werden könnte. Aus diesem Grund sind wir aber auch der Ansicht, dass die EU ihre Unterstützung für die Türkei nicht verringern darf und der Türkei eine neue, privilegierte Form der Partnerschaft anbieten sollte, die den Reformprozess weiter begünstigt und unterstützt.

5c
Das ist eine hypothetische Frage. Sollte die Türkei eines Tages der EU beitreten können, dann sind alle Asylwerber aus der Türkei, sofern sie die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, auch EU-Bürger mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.

5d
Wenn ein Land die Anforderungen der EU und den rechtlichen Besitzstand der EU nicht erfüllt, kann es auch nicht Mitglied der EU werden. Da das Ergebnis des EU-Konvents mit der Annahme der EU-Verfassung zum Primärrecht der Union wird, ist ein Beitritt jedes Landes, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht möglich.

5e
Der Prozess der europäischen Einigung und Integration muss alle Bevölkerungsgruppen umfassen. Europa wird nicht in Brüssel oder Strassburg "gemacht", sondern muss in den Köpfen und Herzen aller Menschen entstehen. Eine volle Partizipation aller Bürgerinnen und Bürger ist daher für uns das Hauptziel in der weiteren Entwicklung der Union.

5f
Die Diskussion um eine europäische Perspektive der Türkei muss mit großer Sorgfalt und Ehrlichkeit geführt werden. Populistische Argumente sind dabei ebenso fehl am Platz wie eine religiös motivierte Kulturkampf-Keule. Es geht um sehr konkrete Fragen der Zukunft Europas, auf die Auswirkungen eines Türkeibeitrittes in politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht. Nicht alle türkischen Staatsbürger, die seit Jahren in Mitgliedstaaten der EU leben und arbeiten, stehen der Frage eines EU-Beitrittes der Türkei unbedingt positiv gegenüber. Man darf aber weder die türkischen Mitbürger in unseren Ländern aus wahltaktischen Gründen vor seinen Karren spannen wie man Fragen der Integration von türkischen Mitbürgern in unsere Gesellschaft mit der Frage eines Türkei-Beitrittes vermischen darf.









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