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Recht auf Ausbildung für junge Flüchtlinge [PA, 05.07.2016] |
„Es ist kurzsichtig und höchst bedauerlich, dass junge Flüchtlinge aus der so genannten Ausbildungspflicht bis 18 ausgenommen werden sollen“, bedauert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich, den Stand der Diskussionen ...
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am Tag, bevor das entsprechende Gesetz im Nationalrat beschlossen werden soll.
Viele Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, hatten in ihren Herkunftsregionen keine Gelegenheit eine Schule zu besuchen, allerdings sind sie oft in einem Alter, in dem es durchaus möglich ist bisher Versäumtes nachzuholen. „Für diese Jugendlichen müssen entsprechende Bildungsangebote, wie Basisbildungskurse und Pflichtschulabschlusskurse zur Verfügung gestellt werden. Es wird nicht reichen, wenn es nur Deutschkurse gibt“, reagiert Knapp auf einen möglichen Kompromiss zwischen Regierungsparteien und Grünen. Wichtig sei es zudem mit Spracherwerb und Bildung sofort anzufangen. „Wir fordern seit Jahren, dass Integration – und dazu gehört in erster Linie Bildung – am ersten Tag beginnen muss“, macht Knapp klar.
Besonders schwierig stellt sich die Situation für junge Flüchtlinge die nicht mehr schulpflichtig sind, wenn sie mit ihren Familien gekommen sind. Während unbegleitete minderjährige Flüchtlinge häufig entsprechende Kursmaßnahmen besuchen können, haben Jugendliche die mit ihren Familien in verkehrstechnisch ungünstigen Grundversorgungsquartieren leben meist keine Chance. Weil die Asylverfahren oft Jahre dauern, verlieren die Jugendlichen wertvolle Lebenszeit. Wenn sie endlich einen Schutzstatus erhalten, ist es sehr schwierig auch nur grundlegende Bildungsabschlüsse zu erwerben.
Rückfragen bitte an:
asylkoordination österreich
Anny Knapp, 01 5321291-15, knapp@asyl.at
Herbert Langthaler, 0699 10389505,
langthaler@asyl.at
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