"Hier wird die EU Aufnahme-Richtlinie ganz bewusst fehlinterpretiert", ist Vereinsobfrau Anny Knapp überzeugt. Auch wenn die EU-Richtlinie eine Unterbringung von über 16-Jährigen in Erwachsenenquartieren erlaube, sofern dies ihrem Wohl diene, bedarf es jeweils einer individuellen Kindeswohlprüfung. "Keinesfalls könne pauschal von einem geringeren Betreuungsbedarf von 17-jährigen AsylwerberInnen ausgegangen werden, sondern müsste der Bedarf des Kindes individuell abgeklärt und festgestellt werden," sagt Christoph Riedl, Geschäftsführer des Diakonie Flüchtlingsdienstes. "Die EU-Richtlinie nenne das Wohl des Kindes, ebenso wie das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes ausdrücklich als Prüfungsmaßstab, wobei die körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung des Kindes im Vordergrund stehen," betont Katharina Glawischnig von der asylkoordination. Es ist aus rechtlicher Perspektive nicht möglich, dass unter Berufung auf die Richtlinie Betreuungsanforderungen und Bedürfniserhebung außer Kraft gesetzt werde. Vielmehr hat jene Regelung zur Anwendung zu kommen, die für das Kind die beste Unterstützung gewährleiste.
Entgegen der Annahme der Länder NÖ- und OÖ gibt es in der österreichischen Rechtsordnung keine "auslaufende Minderjährigkeit". Die Personengruppe 17+ findet weder im Bereich der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Länder Erwähnung, noch kann eine Argumentationsgrundlage in anderen österreichischen Gesetzen gefunden werden.
"Die 15a Vereinbarung zur Grundversorgung kennt vier verschiedene Unterbringungsformen, die unterschiedliche Betreuungsintensitäten vorschreiben," erklärt Christian Schörkhuber von der Volkshilfe. Selbst wenn man den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Passus "sonstige geeignete Unterkunft" als Freibrief zu Unterbringung in Einrichtungen für Erwachsene interpretiere, müsste eine den Bedürfnisse entsprechende Betreuung durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden. Das Länderkonzept geht jedoch auf diese unabdingbare Voraussetzung nicht ein. Christoph Riedl gibt zu bedenken, dass gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bei ihrer Ankunft in Österreich bereits 17 Jahre alt sind, intensiverer Betreuung bedürfen, um sich von den Strapazen der Flucht zu erholen. Sie befinden sich in einer sensiblen Lebensphase, der Pubertät. In diese Orientierungsphase bedarf es vielfältiger Unterstützung. BetreuerInnen und PädagogInnen leisten hier Unterstützung und Beistand bei Zugang zu Bildung, der Bewältigung der Unsicherheit über den Ausgang des Asylverfahrens, bei der Bearbeitung täglicher Sorgen um zurückgelassene Angehörige und eigene Zukunftsperspektiven.
"Es wird eindeutig am falschen Platz gespart, wenn die Betreuung der Jugendlichen mit dem Argument eingeschränkt werden soll, sie würden in ihren Herkunftsländern bereits Verantwortung wie Erwachsene übernehmen," zeigt sich Andrea Eraslan-Weniger, Geschäftsführerin des Integrationshauses, empört. In der Praxis zeigt sich, dass sich intensive Betreuung nach der Ankunft auch langfristig rentiert. Jugendliche aus einem entsprechenden Betreuungssetting finden sich auch nach Erreichen der Volljährigkeit und dem Abschluss des Asylverfahrens besser in Österreich zurecht und wären beispielsweise als Lehrlinge bzw. in der Folge berufstätige EinwohnerInnen ein wertvoller Bestandteil unserer Gesellschaft.
Rückfragen:
asylkoordination österreich
Anny Knapp, 01 5321291-15, knapp@asyl.at
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