Hat Innenministerin Mikl-Leitner diese Idee, Asylsuchende in der Slowakei unterzubringen rechtlich prüfen lassen, fragt sich die asylkoordination österreich. "Der Vorschlag verstößt gegen das österreichischen Asylrecht", gibt Vereinsobfrau Anny Knapp zu bedenken und ortet gleich mehrere Probleme:
Asylsuchende deren Asylverfahren in Österreich bearbeitet wird, die aber in der Slowakei untergebracht werden, würden sich illegal in der Slowakei aufhalten, dürften sich also – anders als bei Unterbringung in Österreich – nicht frei bewegen. "Das wäre dann eine Internierung in einer exterritorialen Enklave."
Außerdem sieht das Asylgesetz vor, dass ein Asylverfahren einzustellen ist, wenn der Asylsuchende freiwillig das Bundesgebiet verlässt.
Anderseits ist es möglich, dass die Asylbehörde auch trotz Abwesenheit des Asylwerbers über den Antrag entscheidet, wenn bereits eine ausführliche Einvernahme stattgefunden hat. Falls eine solche Entscheidung negativ ausfällt, könnte der Asylwerber die ihm zustehende rechtliche Beratung nicht aufsuchen und so wohl kaum eine Beschwerde einbringen. Zusätzliche Bedenken gibt es, wenn die AsylwerberInnen noch in der Phase des Zulassungsverfahrens in die Slowakei transferiert werden sollten, da sie für das Verfahren zur Verfügung stehen müssen und Rechtsberatung bei den sogenannten Dublin III-Verfahren verpflichtend vorgesehen ist. Die Asylsuchenden müssten dafür extra in die Erstaufnahmestelle transferiert werden, die gesetzlich festgelegte Vorbereitungsfrist von mindestens 24 Stunden vor der Einvernahme würde entweder eine Übernachtung oder einen zweimaligen Hin-und-Her-Transport erforderlich machen.
Fraglich ist weiters, wer die Betreuung im Rahmen der Grundversorgung sicherstellt und ob die Asylsuchenden in Österreich zustehende Leistungen erhalten und sie treffende Pflichten auch bei Unterbringung im Ausland erfüllen könnten. Das Gezerre zwischen Innenministerium und Ländern um die Unterbringung von Flüchtlingen macht es sehr unwahrscheinlich, dass die Länder sich für "extraterritoriale" Flüchtlinge zuständig erklären werden. Demnach kommen eigentlich nur Asylsuchende aus dem Verantwortungsbereich des BMI in Frage, deren Verfahren noch nicht zugelassen wurde.
Außer Frage steht, dass es eine sofortige Entspannung der Situation in Traiskirchen braucht und sowohl Bund als auch Länder größere Anstrengungen unternehmen müssen, um eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sicherzustellen. Die angekündigte Aussetzung der Asylverfahren wird den Bedarf an Unterkünften weiter vergrößern. Eine raschere Personalaufstockung könnte hingegen für eine zügigere Bearbeitung der Anträge sorgen, damit Flüchtlinge rascher integriert und von staatlicher Hilfe unabhängig werden.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp
asylkoordination österreich
tel: 01-5321291-15
mobil:
0688 8284460
|