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Effektive Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf lange Bank geschoben! [PA, 02.07.2015]
Es ist erfreulich, dass Minister Hundstorfer nun die vom Sozialministerium beim Wifo in Auftrag gegebene Studie über die "Auswirkungen einer Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende in Österreich" veröffentlicht ...
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Ernst Löschner, Initiator von Gegen-Unmenschlichkeit, der sich gemeinsam mit zahlreichen NGOs für eine fundierte Analyse der Möglichkeiten und Effekte der Erwerbstätigkeit von AsylwerberInnen eingesetzt hat, sieht anläßlich der Veröffentlichung die zuletzt gehegte Befürchtung nicht bestätigt, dass die Studie in verschlossenen Regalen verstauben könnte. Die politischen Konsequenzen, die Minister Hundstorfer trotz der ermutigenden Studienergebnisse zieht, sind allerdings überraschend, immerhin orten die Studienautoren nur geringe negative, aber viele positive Effekte. Minister Hundstorfer gibt jedoch zu verstehen, dass er die vielen Argumente, die für eine Liberalisierung sprechen, mit den gestiegenen Arbeitslosenzahlen vom Tisch wischt. Er trägt damit weiterhin dazu bei, dass Flüchtlinge als Bedrohung, wenn nicht sogar als Feindbilder, von Arbeitslosen gesehen werden.

Agenda Asyl ist überzeugt, dass Österreich AsylwerberInnen den Arbeitsmarktzugang erleichtern muss. Zu diesem Schluß kommt auch die WIFO Studie. Die derzeitige Einschränkung auf ein Kontingent saisonaler Beschäftigung kommt einem Arbeitsverbot gleich und steht im klaren Widerspruch zu dem von der EU-Aufnahme-Richtlinie geforderten "effektiven Arbeitsmarktzugang" nach spätestens 9 Monaten. Die entsprechende Forderung der Plattform "Gegen-Unmenschlichkeit" bleibt daher in vollem Umfang aufrecht.

Dieser effektive Arbeitsmarktzugang wäre auch durch den schwierigen Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Grundversorgung beeinträchtigt. Es müßte an einer besseren Koordination der sozialen Absicherung von AsylwerberInnen gearbeitet werden", so die StudienautorInnen. Derzeit ist die befristet mögliche Erwerbstätigkeit wenig attraktiv, da die Unterstützung durch die Grundversorgung entfällt, sobald AsylwerberInnen mehr als 480,- Euro verdienen. Durch die befristete Beschäftigung entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und eine Wiederaufnahme in die Grundversorgung erfolgt erst wenn Hilfsbedürftigkeit wieder vorliegt. AsylwerberInnen müßten den über 480,- hinausgehenden monatlichen Lohn ansparen und erhalten so lange keine staatliche Unterstützung, bis diese Monatspauschalen verbraucht sind. Es ist angesichts der massiven Engpässe bei der Versorgung der AsylwerberInnen absolut nicht nachvollziehbar, dass solche realitätsfremden Regelungen beibehalten werden sollen.

Die Studie zeigt weiters, wie dürftig die Datenlage in Österreich ist. Zwar wird nun seit der Einführung eines Staatssekretariats und nunmehr Ministeriums für Integration die Schaffung von Strukturen auf Seiten der Aufnahmegesellschaft erkannt und unter dem Schlagwort zweiseitiger Prozess beworben, bei Flüchtlingen scheint es jedoch wenig Ambitionen zu geben, Qualifikationen und Kompetenzen zu erfassen und entsprechende Integrationsmaßnahmen anzubieten. Die Integration in den Arbeitsmarkt auch während des Asylverfahrens wäre ein Gewinn auf beiden Seiten: AsylwerberInnen könnten für sich selbst sorgen, die eingesessene Bevölkerung würde sich Versorgungs- und Betreuungskosten sparen.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Anny Knapp
asylkoordination österreich/Agenda Asyl

tel: 01-5321291-15
mobil: 0688 8284460