Betreuung | Archiv

FlüchtlingsKINDER sollten KINDERflüchtlinge sein [OTS Meldung, 20.11.2014]
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN Kinderrechtskonvention - NGOs machen auf die prekäre Situation von Kinderflüchtlingen aufmerksam.
back   Übersicht Betreuung
"In Österreich sind Flüchtlingskinder primär Flüchtlinge und dann erst Kinder – es sollte umgekehrt sein," stellte Katharina Glawischnig von der asylkoordination österreich anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN Kinderrechtskonvention fest. Ein expliziter Diskriminierungsschutz für Kinder und das Recht auf Schutz und Hilfe für KINDERflüchtlinge haben nicht den Weg in das Österreichische Verfassungsrecht gefunden..

Rund ein Viertel der AsylwerberInnen sind Kinder, etwa 20% der KINDERflüchtlinge sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Bis Ende Oktober 2014 haben 1.632 UMF in Österreich um Asyl angesucht. Glawischnig wies auf die Probleme im Bereich der Unterbringung dieser besonders schutzbedürftigen jungen Menschen hin. Die speziellen Betreuungsstellen für UMF – es gibt österreichweit etwa 900 Plätze – seien voll belegt, so dass die Jugendlichen in Traiskirchen und anderen Bundesbetreuungsstellen untergebracht werden müssen. Momentan befinden sich über 650 UMF in Betreuungsstellen des Bundes, die weder auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, noch eine ausreichende und altersgemäße Betreuung bieten. Eine Zuweisung in Betreuungsstellen der Länder ist mangels neuer Betreuungsplätze nicht möglich..

Rechtsanwältin Julia Ecker vom Netzwerk Asylanwalt kritisierte die Zustände im Asylverfahren für KINDERflüchtlinge: "Abgesehen von den langen Verfahrensdauern, werden Kinder oft nicht als solche im Verfahren wahrgenommen. Begleitete KINDERflüchtlinge werden regelmäßig nur als Anhängsel ihrer Eltern betrachtet und ihre Fluchtgründe nicht ausreichend geprüft." Einvernahmen würden häufig nicht kindgerecht ablaufen und ReferentInnen des Bundesamts würden das Kindeswohl, sowohl bei begleiteten, wie auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht ausreichend in Erwägung ziehen oder eine solche Prüfung gänzlich unterlassen..

Im Asylverfahren sollte der/die AsylwerberIn spätestens nach 6 Monaten vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Bescheid erhalten. Für viele UMF dauern die Verfahren jedoch deutlich länger, teilweise sogar so lange, dass sie bis dahin volljährig werden. "Das warten auf die Einvernahme ist für die Kinder sehr belastend," sagte Florian Schmerlaib von Caravan, der Betreuungsstelle für UMF im Integrationshaus und hofft auf baldige Bewegung im gelähmten System.


Rückfragen richten Sie bitte an

Katharina Glawischnig, asylkoordination österreich
01 532 12 91 11, glawischnig@asyl.at