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Konzepte der Landeshauptleute höchst unausgegoren [Presseaussendung, 19.11.2014]
"Warum die so genannten Verteilungszentren zur Entspannung der Krise in der Grundversorgung und zur dauerhaften Entlastung der EAST Traiskirchen beitragen sollen, bleibt schleierhaft," kommentiert Anny Knapp, die Obfrau ...
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der asylkoordination österreich, die kolportieren Ergebnisse der gestrigen Landeshauptleutekonferenz. Diese ließen nicht erkennen, wie die aktuellen Probleme bei der Grundversorgung von Asylsuchenden gelöst werden könnten.

Fünf bis sieben Verteilungszentren, in denen sich die Flüchtlinge nur 48 Stunden aufhalten sollen würden jedenfalls eine große logistische Anforderung an das BMI darstellen. Angedacht wird die Beauftragung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), jene neu geschaffene Behörde, die im Laufe des heurigen Jahres bereits bewiesen hat, dass sie mit strukturellen Neugestaltungen heillos überfordert ist.

Von den "Verteilerzentren" sollen die Flüchtlinge entweder wieder in die Erstaufnahmestellen Traiskirchen oder Thalham transportiert werden, wenn angenommen wird, dass Österreich nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig sein könnte (Dublin III). Die zum Asylverfahren zugelassenen Flüchtlinge sollen in eine Betreuungsstelle im gleichen Bundesland transferiert werden, solange die Unterbringungsquote nicht erfüllt ist.

"Wenn die Quote nicht erfüllt ist, bedeutet das, dass es in diesem Bundesland keine Quartiere gibt. Wo wird das BMI also die Unterbringung veranlassen, wenn es die Plätze gar nicht gibt?", fragt sich Knapp. "Die Idee mit den Verteilungszentren ist – um es zurückhaltend zu formulieren – doch ziemlich unausgereift und würde erhebliche legistische Anpassungen erfordern."

Während bei den Erstaufnahmezentren Traiskrichen und Thalham bereits sprachlich erkennbar sei, dass es hier um die Aufnahme von Flüchtlingen geht, erinnert der Begriff "Verteilungszentrum" sprachlich eher an Poststücke und sollte deswegen überdacht werden, kritisiert die asylkoordination.

Die "Verteilungszentren" müssten jedenfalls auch auf eine entsprechende Infrastruktur zugreifen können, um die Bedürfnisse der Asylsuchenden abzuklären. Dazu braucht es Ärzte, Dolmetscher und geschultes Personal um eine Erstabklärung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durchzuführen.

Bedauerlich sei, dass in Zusammenhang mit der Grundversorgung von AsylwerberInnen immer nur von Quoten und Quotenerfüllung durch die Länder, nie von den Bedürfnissen der Flüchtlinge die Rede ist. Abgesehen davon ist rein mathematisch unerklärlich, wie alle Bundesländer auf eine 100% Erfüllung der Quote kommen sollen, wenn Wien die Quote zu über 130% erfüllt und wohl nicht geplant wird, 1.845 Flüchtlinge, die in Wien zu viel sind, zwangsweise auf die Bundesländer, die zu wenig Plätze bereitstellen, zu verteilen.

Es gäbe aber auch teilweise positive Entwicklungen, wie die Forderung der Länder nach einer Valorisierung der Tagsätze für Quartiergeber ab 2016 entsprechend der jährlichen Inflationsrate, sowie eine schnellere Umsetzung von Integrationsmaßnahmen des Bundes in Koordination mit den Ländern und dem AMS.

Aber auch bei diesen Punkten wünscht sich Knapp eine Berücksichtigung der seit längerem vorliegenden Konzepte der NGOs. So müssten die Tagsätze auf mindestens 23 Euro erhöht und gewerbliche Quartiergeber verpflichtet werden, für qualifizierte Betreuung zu sorgen. An die Standards der Kinder- und Jugendwohlfahrt müsste weiters die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angepasst werden mit der entsprechenden finanziellen Abgeltung des Aufwands. Auch müsste bald geklärt, wie die Integrationsmaßnahmen finanziert werden sollen. Es sollten jedenfalls auch Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) dafür verwendet werden – wie das z.B. Deutschland seit vielen Jahren tut.


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Anny Knapp, Agenda Asyl/ asylkoordination österreich
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