Aktuell sind Asylsuchende in Österreich, mit wenigen Ausnahmen, während der oft jahrelang dauernden Asylverfahren, zur Arbeitslosigkeit verurteilt. Für AsylwerberInnen bedeuten die restriktiven Regelungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt eine Verschärfung von Armut und gesellschaftlichen Ausschluss. Die dadurch verursachte Langzeitarbeitslosigkeit führt zur Dequalifizierung und bringt massive Erschwernisse für die Integration in den Arbeitsmarkt mit sich. Die Möglichkeit der Erwerbsarbeit als unteilbares Menschenrecht muss auch AsylwerberInnen zugänglich gemacht werden. Viele ausgebildete bzw. früher im Erwerbsleben stehende Personen verlieren über das jahrelange "inaktive" Warten nicht nur ihre Motivation, sondern auch ihre praktischen Fähigkeiten. Ein Zugang zum Arbeitsmarkt würde auch helfen das Image von AsylwerberInnen in der Gesellschaft zu heben und ein Leben in Selbstbestimmung zu erleichtern. Dadurch wären Asylsuchende auch nicht mehr nur auf die viel zu geringen Grundversorgungsleistungen angewiesen. Dieser weitgehende Ausschluss von AsylwerberInnen vom Arbeitsmarkt ist vollkommen unverständlich und für die Betroffenen wie für die Gesellschaft die schlechteste Lösung. Einerseits benötigt die Wirtschaft Fachkräfte, andererseits gibt es eine Reihe von Asylsuchenden, die Ausbildungen, Erfahrungen und Sprachkenntnisse mitbringen, aber nicht arbeiten dürfen. Hier werden viele Potentiale und wertvolle Lebenszeit verschwendet.
Bartenstein Erlass aufheben, vollen Zugang zum Arbeitsmarkt schaffen
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz vom 1.5.2004 ermöglicht zwar AsylwerberInnen prinzipiell den Zugang zum Arbeitsmarkt 3 Monate nach der Asylantragstellung im Rahmen der Ausländerbeschäftigung. Dieser Zugang wird jedoch gleichzeitig durch einen Durchführungserlass des BMASK (Bartenstein Erlass aus 2004) auf Saison und Erntearbeiten eingeschränkt. Aktuell sind von den 21 000 AsylwerberInnen lediglich an die 400 im Rahmen der Saisonkontingente beschäftigt. Die Möglichkeit der Aufnahme einer Saisonbeschäftigung ist daher eher nur eine Ausnahme. Grundsätzlich werden aber auch hier EU-BürgerInnen bevorzugt. Die meisten Betriebe wollen keine AsylwerberInnen beschäftigen, da sie bereits ihre angestammten Saisoniers haben, die jedes Jahr wieder kommen und die Arbeit bereits kennen. Saisonbeschäftigung gibt es außerdem nur in wenigen Regionen Österreichs und ist für den Großteil der Asylsuchenden gar nicht zugänglich, da ein Bundesländerwechsel in der Regel nicht vorgesehen ist.
Die einzige sinnvolle Lösung ist ein voller Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende nach längstens 6 Monaten nach Asylantragstellung. Der viel strapazierte Schutz des Arbeitsmarktes ist ein Scheinargument. Unter den ca. 21 000 Asylsuchenden in Österreich sind viele Kinder, Jugendliche in Ausbildung, ältere Menschen, die nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind, Kranke und Asylsuchende, die kürzer als 6 Monate in Österreich sind. Tatsächlich ist von ungefähr 8000-9000 Personen auszugehen, die durch eine solche Neuregelung einen Zugang zum Arbeitsmarkt hätten. Ein Arbeitsmarktzugang würde die Selbsterhaltungsfähigkeit von AsylwerberInnen stärken, die Grundversorgung entlasten und auch dazu beitragen, die Quartiersituation zu entspannen.
Voller Zugang zur Lehrausbildung
Nach jahrelanger Kritik, dass jugendliche und junge erwachsene Asylsuchende keinen Zugang zum Lehrstellenmarkt haben, sieht nun ein weiterer Erlass vom Juni 2012 vor, dass jugendliche AsylwerberInnen bis 18 Jahre in Bereichen mit nachgewiesenem Lehrlingsmangel eine Lehre absolvieren können. Ein Zugang zur Lehre für Jugendliche ist zwar ein richtiger erster Schritt, da aber auch diese Öffnung leider nur sehr halbherzig und lediglich für Mangelberufe für Jugendliche bis 18 Jahre vorgesehen ist, bleiben wieder nur einige wenige, für die dies tatsächlich eine Chance bedeutet. Wichtig wäre den Zugang zur Lehre für alle Berufe und auch für junge erwachsene Asylsuchende zu öffnen.
Einsatz von Arbeitsmarktförderungsmittel
Außerdem können diese jugendlichen und jungen erwachsenen AslwerberInnen keine Arbeitsmarktförderungen in Anspruch nehmen. Dies erschwert die Situation zusätzlich. Geförderte Sprachkurse, Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt und betriebliche Lehrlingsförderungen werden Ihnen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung nicht gewährt. Viele gute Konzepte und sinnvolle Maßnahmen zur Integration von jugendlichen und erwachsenen AsylwerberInnen in den Arbeitsmarkt, die im Rahmen des ESF über mehrere Jahre erprobt wurden, können mangels nationaler Förderungen für diese Zielgruppe nicht durchgeführt werden, obwohl sie sich überaus bewährt haben.
Die Politik ist gefordert
Nicht nur Menschrechtsorganisationen sondern auch die Sozialpartner und verschiedene politische VertreterInnen setzen sich für eine Öffnung des Arbeitsmarktes ein. So kündigte Clubchef Cap in einer Videobotschaft zum 20 jährigen Jubiläum von SOS-Mitmensch am letzten Wochenende an, dass der sozialdemokratische Parlamentsclub will, dass es ab 6 Monaten einen Zugang zum Arbeitsmarkt generell geben soll.
Wichtig wäre nun, dass diesen Worten auch Taten folgen. Daher appellieren wir als Agenda Asyl an die Verantwortlichen in der Politik, hier endlich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
ähig ist, soll zum Nichtstun verdammt sein!
Daher fordern wir:
- Aufhebung des ministeriellen Erlasses vom 20.5.2004, der die Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf die Saison- und Erntearbeit beschränkt: Voller Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens 6 Monate nach Asylantragsstellung.
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einen vollen Zugang für jugendliche und junge erwachsene AsylwerberInnen zu Lehrstellen
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Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen. Qualifizierung soll ebenso gefördert werden wie Sprachenkenntnisse!
JA zum Zugang zu Lehre und Arbeitsmarkt für Asylsuchende!
agenda asyl |
asylkoordination östereich, Diakonie Flüchtlingsdienst, Verein Projekt Integrationshaus, SOS Mitmensch, Volkshilfe Österreich
Rückfragen an
Anny Knapp, asylkoordination österreich
knapp@asyl.at
Tel. + 43 1 53 212 91 – 15
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