Die Flüchtlinge vom RefugeeCampVienna weisen im Ihrem Protest unter anderem auf Missstände im österreichischen Grundversorgungssystem hin. Viele Probleme wären leichter zu lösen, wenn die AsylwerberInnen für sich selbst sorgen dürften. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz erlaubt es (nach Ersatzkräfteverfahren) AsylwerberInnen drei Monate nach Stellen des Asylantrags zu beschäftigen. Dieser Zugang zum Arbeitsmarkt wird allerdings durch einen 2004 herausgegebenen Erlass (sogenannter. Bartensteinerlass) sehr stark eingeschränkt.
Die AsylwerberInnen werden durch de facto Arbeitsverbot auch dazu gedrängt „undokumentiert“ zu arbeiten. In diesen illegalen Beschäftigungsverhältnissen sind die KollegInnen nicht nur erpress- und ausbeutbar, sie führen auch dazu, dass sozial-, arbeits- und kollektivvertragsrechtliche Standards unterlaufen werden.
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir mit Nachdruck insbesondere jene Forderung der protestierenden Flüchtlinge nach Zugang zum Arbeitsmarkt so wie Deutschkursen und anderen Bildungsmaßnahmen schon während des Asylverfahrens. Die so erworbenen Kenntnisse helfen den Menschen auch in dem Fall, dass sie in Österreich nicht Asyl bekommen und in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen.
Asyl in Not, asylkoordination österreich, AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen, Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, BDFA – Bunte Demokratie für Alle, GPA-djp – Gewerkschaft der Privatangestellten - Druck Journalismus Papier, LEFÖ, maiz – Autonomes Zentrum von und für Migrantinnen, PrekärCafé, PRO-GE – Die Produktionsgewerkschaft, UG – Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB
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