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Presseaussendung - Ära Strasser/Prokop war durch finanzielle Einschränkungen für Flüchtlinge geprägt [agenda asyl, 05.06.2012]
Aussagen des Innenministeriums zur Blaulichtaffäre nicht nachvollziehbar
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Agenda Asyl ist erstaunt über die in Zusammenhang mit der Blaulichtaffäre getätigten Aussagen des Innenministeriums, wonach es in der Ära Strasser/Prokop keine finanziellen Einschränkungen im Flüchtlingsbereich gegeben habe. Tatsache ist nämlich, dass es unter der Nachfolgerin von Ernst Strasser, Liese Prokop, viel zu wenig Geld für Rechtsberatung für AsylwerberInnen und für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Personen gab. Entsprechend Artikel 17 der EU- Aufnahmerichtlinie sollten jedoch für die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Personen wie Traumatisierten, AlleinerzieherInnen mit minderjährigen Kindern, Kranken, etc. entsprechende Vorkehrungen zur Betreuung getroffen werden.

"Der erforderliche höhere Betreuungsschlüssel und das dafür notwendige professionelle Personal mussten im Jahr 2006 und den Folgejahren durch die Betreuungsorganisationen mit Hilfe von Spendengeldern finanziert werden. Ebenso konnten die dringend notwendige Rechtsberatung, Spracherwerbsmaßnahmen für erwachsene AsylwerberInnen und psychologische Kinderbetreuungsprojekte nur mit Hilfe von SpenderInnen gewährleistet werden", kritisiert Andrea Eraslan-Weninger, Geschäftsführerin des Integrationshauses. Die für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von AsylwerberInnen vorgesehenen Kostenersätze für UnterkunftgeberInnen und die direkten Unterstützungsleistungen für Personen, die nicht in einem Flüchtlingsheim wohnen, wurden 2004 festgelegt, seither fand keine Inflationsanpassung statt.

Allein die fehlende Valorisierung bedeutet, dass es real zu einer ständigen Kürzung der Flüchtlingsgelder gekommen ist. Es mutet daher außerordentlich zynisch an, wenn nun bekannt wird, dass vom Innenministerium im Zuge der Blaulichtfunkvergabe dringend benötigte Gelder aus dem Flüchtlingstopf entnommen wurden und sich gleichzeitig das Innenministerium gegen die von den Bundesländern verlangte Erhöhung der Betreuungssätze querlegt .

Im November 2005 wurde Österreich vom UN Komitee für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte gerügt, weil die Unterstützungen für hilfsbedürftige AsylwerberInnen erheblich geringer sind als für StaatsbürgerInnen in einer vergleichbaren Lage. „Die Empfehlung des UN-Menschenrechtsgremiums, angemessene Sozialhilfe zu gewähren, ist bis heute nicht umgesetzt“, kritisiert Anny Knapp, asylkoordination österreich.

Agenda Asyl fordert ein Ende der Kürzungspolitik im Flüchtlingsbereich. Die Anhebung der Flüchtlingsbetreuungsgelder ist seit Jahren überfällig, ebenso die Sicherstellung einer adäquaten Betreuung von Flüchtlingen mit besonderem Betreuungsbedarf. Dazu zählen nicht nur traumatisierte Flüchtlinge, sondern auch unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen, kranke und pflegebedürftige Asylsuchende.

 „Der Umgang mit Menschenschutz gehört zu den wichtigsten Gradmessern des Reifegrads einer Demokratie. Wer Menschenschutz herunterlizitiert, sorgt dafür, dass es insgesamt in unserer Gesellschaft kälter wird. Es ist hoch an der Zeit, dass Mikl-Leitner ihr Anfangsversprechen einlöst, mit mehr Vernunft und Menschlichkeit zu agieren und der inhaltlichen und finanziellen Entwertung der Flüchtlingspolitik Einhalt zu gebieten.“, betont Alexander Pollak, SOS Mitmensch, abschließend.



Rückfragehinweis:
Anny Knapp - asylkoordination österreich
tel. 01-5321291-15
mobil 0688-8284460
email knapp@asyl.at