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Rechtsberatung für AsylwerberInnen nicht geklärt [31.10.2008]
Ministerin Fekter will durch Veröffentlichung der Förderungen des BMI für Flüchtlingsberatung die Kritik an der fehlenden Flüchtlingsberatung als haltlos hinstellen.
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Nun aber liegt schwarz auf weiß vor, dass die vom BMI und Europäischem Flüchtlingsfonds finanzierte Flüchtlingsberatung heuer um 50 Prozent gekürzt wurde. Die Kürzung der EU-Mittel für 2008 beträgt hingegen nur 8,5 %. Wurden 2007 noch 9 Projekte gefördert, sind es 2008 nur noch 3 Projekte in Ostösterreich und eines beim Asylgerichtshof in Wien und Linz. Wohin sich also die auf das gesamte Bundesgebiet verteilten AsylwerberInnen wenden sollen, die nicht in NÖ oder der Steiermark leben, ließ die Ministerin unbeantwortet.

Auffallend ist das Mißverhältnis beim Einsatz der Mittel für Flüchtlingsberatung. Für RechtsberaterInnen, die ausschließlich beratende Funktion bei geplanter Zurückweisung eines Asylantrags im Zulassungsverfahren haben, werden € 583.000,- aufgewendet, dazu kommen noch Dublin-Beratungsprojekte, die auch nur im Zulassungsverahren wirksam werden und mit € 656.000 aus BMI und EFF Geldern gefördert werden. € 1,24 Mio. setzt das BMI also für Beratung ein, wenn es gar nicht um eine inhaltliche Prüfung des Asylantrags geht, sondern darum, Asylsuchende in einen anderen EU-Staat abzuschieben. Die geförderten 4 Beratungsprojekte (€ 416.000) und die Flüchtlingsberatungsstunden (€ 56.000,-), die im inhaltlichen Verfahren greifen sollen, machen insgesamt nur ein Drittel davon aus. Dass immer mehr Gewicht auf die Außer-Landes-Schaffung von Flüchtlingen gelegt wird, zeigt weiters die Erhöhung der BMI Förderung für Rückkehrberatung um 27 Prozent.

Rund die Hälfte der diesjährigen Projektförderung fließt in Integrationsmaßnahmen, davon wiederum mehr als die Hälfte in Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration. Die Wichtigkeit der Integrationsförderung für Schutzberechtigten steht außer Zweifel, hier hätten aber auch andere Ressorts zur Finanzierung beitragen können, insbesondere das AMS.

Die Kapazitäten der FlüchtlingsberaterInnen wurden vom BMI auf wundersame Weise vermehrt. Würden tatsächlich 93 Flüchtlingsberaterstunden pro Woche mit € 56.000,- abgegolten werden, hätten diese rechtskundigen NGO MitarbeiterInnen mit mehrjähriger Berufserfahrung einen Brutto-Stundenlohn von € 11,58. Tatsächlich werden aber rund € 25,- brutto pro Stunde abgerechnet, somit lassen sich auch nur 43 Stunden pro Woche finanziert. Des Rätsels Lösung: einige MitarbeiterInnen der geförderten Rechtsberatungsprojekte erhielten vom Innenminister auch das Flüchtlingsberater-Dekret, womit indirekt die Beratungsstunden der FlüchtlingsberaterInnen aufgestockt wurde.

Der Rückgang bei den Asylanträgen rechtfertigt den drastischen Abbau der geförderten Rechtsberatung nicht. Derzeit sind rund 31.400 Verfahren anhängig, 6230 davon in erster Instanz. 1001 Asylsuchende erhielten heuer erst in 2. Instanz Asyl, bei 367 wurde subsidiärer Schutz zuerkannt. Letztes Jahr hat der UBAS 2730 positive Asylbescheide und 516 subsidiäre Schutzberechtigungen erteilt. Rechtliche Beratung und Unterstützung, um gegen eine ablehnende Entscheidung Beschwerde zu erheben, ist also absolut notwendig, damit Flüchtlinge in Österreich auch den ihnen zustehenden Status erhalten. Das BMI zahlt aber weder RechtsberaterInnen (ausgenommen sie vertreten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) noch FlüchtlingsberaterInnen beim Bundesasylamt für das Verfassen von Beschwerden.

Die von Ministerin Fekter dargelegte Förderung der Beratung von Asylwerbern zeigt, wie wenig dem Ministerium die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens wert ist. Es wäre angesichts der Verpflichtung, die EU-Asylverfahrensrichtlinie 2008 umzusetzen, eigentlich zu erwarten gewesen, dass die Mittel für Rechtsberatungsprojekte aufgestockt werden. Die Richtlinie legt einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -vertretung (Art.15) bei einer ablehnenden Entscheidung fest, wobei die Erfolgsaussichten der Beschwerde unter Umständen dieses Recht relativieren. Um die Aussichten einer Berufung zu klären, braucht es zuerst qualifizierte und unabhängige Rechtsberatung, die Entscheidung hat letztlich jedoch der Asylgerichtshof zu treffen. Die Kürzung der Mittel für die Rechtsberatung zeigt, vor allem nachdem der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof gestrichen wurde, dass das BMI die Strategie verfolgt, möglichst viele Flüchtlinge nach einer erstinstanzlichen Entscheidung los zu werden.



Rückfragehinweis:
Anny Knapp - asylkoordination österreich
tel. 01-5321291-15
mobil 0688-8284460
email knapp@asyl.at