Landeshauptmann Haider bedient sich bei der Präsentation seiner Kärntner Abschiebepolitik einer diffamierenden Sprache und spielt mit Assoziationen zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik. Im Zusammenhang mit Abschiebungen sind die verwendeten Begriffe 'Zwischenlösung' und 'Endziel' nicht unbelastet. Wenn Haider weiters von einer 'Sonderanstalt für Asylwerber' spricht, wird damit eine besondere Gefahr oder Beeinträchtigung assoziiert.
Laut Medienberichten sind bereits einige AsylwerberInnen in dieses ehemalige Jugendheim verfrachtet worden, noch bevor das Land ein Konzept hat, wie die Versorgung und Betreuung in dieser abgeschiedenen Gegend gewährleistet wird. Wenn unter Betreuung die Bewachung verstanden wird und die AsylwerberInnen sich nicht mehr frei bewegen können, würde sich das Land Kärnten und der Landeshauptmann wieder einmal einer
unzulässigen Freiheitsberaubung schuldig machen. AsylwerberInnen, die durch die Grundversorgung versorgt werden, haben zwar keine Wahlmöglichkeit für ein bestimmtes Quartier, eine Verlegung ist aber nur dann zulässig, wenn dies notwendig ist; das wäre etwa zum Besuch einer
Schule oder zur regelmäßigen ärztlichen Betreuung, wenn dies nicht anders möglich ist.
Wenn die Strafverfolgungsbehörden keine Notwendigkeit sehen, jemand Tatverdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen, ist dies selbstverständlich von den Landesbehörden zu akzeptieren. Alles andere wäre ein Affront gegen das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung.
Nach seinem Erfolg bei den Wahlen setzt Haider ein deutliches Zeichen, wo's langgeht.
Rückfragehinweis:
Anny Knapp -
asylkoordination österreich
tel. 01-5321291-15
mobil 0688-8284460
email knapp@asyl.at
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