Betreuung | Archiv

Presseaussendung - asylkoordination kritisiert Verein Menschenrechte Österreich [02.10.2007]
Von einer Organisation, die unter dem Namen Menschenrechte auftritt, wird man erwarten, dass ihr die österreichischen Gesetze nicht als Maßstab für menchenrechtliche Standards genügen.
back   Übersicht Betreuung



Gerade im Bereich des Asyl- und Fremdenpolizeirechts gibt es immer wieder Anlass, rechtliche und praktische Defizite im Meschenrechtsschutz zu kritisiert. Der Beitrag im profil dieser Woche stellt die Arbeit von Günter Ecker, Obmann des Verein Menschenrechte Österreich, bloß, für den gute Kooperation mit den Behörden wichtiger ist als Kritik.
Ecker gibt gegenüber der profil-Redakteurin freimütig zu, dass er Rechtsberatung und Risikobewertung nicht als Aufgabe sieht und wahrnimmt. So agiert er als williger Handlanger des BMI, das für eine ordentliche und unabhängige Rechtsberatung kein Geld ausgeben will und für das weniger Asylanträge und raschere Abschiebungen zählen. Die Kooperation scheint mittlerweile bereits so gut zu funktionieren, dass AsylwerberInnen eine polizeiliche Vorladung zu einem Gespräch mit dem Verein Menschenrechte erhalten, oder, kurz bevor der Asylwerber selbst von einer negativen Asylentscheidung erfährt, der Verein darüber Bescheid weiß und seine Beratung zur freiwilligen Rückkehr aufdrängt.
Die asylkoordination österreich hat sich seinerzeit vehement gegen die Übertragung der Schubhaftbetreuung in Wien und Innsbruck an den Verein Menschenrechte Österreich ausgesprochen. Es gab einerseits keinen Grund, an der Zuverlässigkeit der bisher beauftragten Organisationen zu zweifeln, anderseits gibt es zwischen den NGOs und dem Ecker-Verein keine Basis für eine Zusammenarbeit. Denn eine seriöse Beratung und Betreuung von Flüchtlingen ist den Interessen des Betroffenen verpflichtet. Sie kann sich nicht zum Handlanger von Behörden machen, deren Ziel die Außerlandesschaffung ist, sondern muss versuchen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Betroffenen zu helfen. "Immer wieder haben wir gehört, dass die Mitarbeiter von Ecker den Flüchtlingen erklären, sie hätten eh keine Chance und sollten besser gleich freiwillig zurückkehren und auf ein Rechtsmittel verzichten", kritisiert Anny Knapp von der asylkoordination. Ohne entsprechende rechtliche Beratung über die Verfahren in Österreich fehlen den Flüchtlingen aber wesentliche Grundlagen für eine Entscheidung. Von Freiwilligkeit kann unter diesen Umständen nicht gesprochen werden.
Ebenso wenig kann eine unrechtmäßige Haft bekämpft werden. Erst vor kurzem hat der UVS Burgenland in einem Schubhaftbeschwerdeverfahren festgestellt, dass die tschetschenische Asylwerberin keine Ahnung hatte, warum sie in Wien in der Schubhaft eingesperrt war und wie ihre rechtliche Situation ist. Für Schubhäftlinge sieht das BMI nur soziale Beratung, aber keine rechtliche vor. NGOs, die rechtlich beraten und helfen, haben keinen Zugang zu Schubhäftlingen. Das BMI sollte diese untragbaren Zustände so rasch wie möglich beenden.


Rückfragehinweis:
Anny Knapp - asylkoordination österreich
tel. 01-5321291-15
mobil 0688-8284460
email knapp@asyl.a