sofort den freien Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen,
2. den Erlass vom 20.5.2004 aufzuheben, der den Arbeitsmarktzugang von AsylwerberInnen auf Saison- und Erntearbeit beschränkt,
3. die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit AsylwerberInnen wieder Arbeitserlaubnis und und Befreiungsschein erhalten können,
4. die Anerkennung der Lehre als Ausbildung und somit den ungehinderten Zugang für jugendliche AsylwerberInnen zu Lehrstellen,
5. den freien Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige EhepartnerInnen von ÖsterreicherInnen.
Die im Entwurf geplanten Änderungen des AuslBG werden von der asylkoordination österreich ausdrücklich begrüßt, da sie für einen Teil der von diesem Gesetz betroffen Menschen Erleichterungen mit sich bringen. Allerdings verabsäumt es der Herr Bundesminister, andere - wesentlich wichtigere - Änderungen umzusetzen.
• ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT FÜR ASYLWERBERINNEN
Obwohl AsylwerberInnen laut § 4 AuslBG drei Monate nach der Asylantragsstellung Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind sie in der Praxis fast vollständig vom legalen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Grund dafür ist der Erlass des BMWA vom 20. 5. 2004, der die Berufstätigkeit von AsylwerberInnen auf Kontingentarbeitsplätze nach § 5 einschränkt. Somit dürfen AsylwerberInnen derzeit nur im Rahmen der Saison- und Erntearbeit tätig werden. Aber selbst diese Bereiche sind für AsylwerberInnen nur erschwert zugänglich, da EU AusländerInnen und besser integrierte MigrantInnen zu bevorzugen sind. Die Arbeitsaufnahme im Rahmen der Saisonarbeit führt zudem zur Entlassung aus der Grundversorgung. Nach Beendigung der Saisonarbeit, ist es dann oft schwierig, wieder staatliche Unterstützung zu erhalten, was AsylwerberInnen immer wieder in existenzbedrohende Situationen bringt.
Das Fremdenrechtspaket 2005 führte zu einer weiteren Verschlechterung der Situation von AsylwerberInnen am Arbeitsmarkt. AsylwerberInnen verfügen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr über die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen um eine Arbeitsbewilligung oder einen Befreiungsschein erteilt bzw. verlängert zu bekommen. Dies führt dazu, dass nun auch AsylwerberInnen, die schon viele Jahre legal in Österreich arbeiten, mehr und mehr aus dem Arbeitsmarkt gerdrängt werden.
Bei Jugendlichen führt die lange Dauer des Asylverfahrens, verbunden mit dem Ausschluss vom Arbeits- und Lehrstellenmarkt, zu besonders augenfälligen und gravierenden Härten. So darf etwa der sechzehnjährige A, der nahezu seine gesamte Schulkarriere in Österreich absolviert hat und nun einen Lehrplatz gefunden hätte, nicht arbeiten. Daran ändert auch nichts, dass er die deutsche Sprache fast ebenso gut beherrscht wie seine österreichischen MitschülerInnen.
Folgende Änderungen sind daher dringend geboten:
* Aufhebung des BMWA Erlasses vom 20.5.2004, der die Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf die Saison- und Erntearbeit beschränkt.
* Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit AsylwerberInnen wieder Arbeitserlaubnis und Befreiungsschein erhalten können.
* Anerkennung der Lehre als Ausbildung und somit ungehinderter Zugang (ohne Ersatzkraftverfahren!) für jugendliche AsylwerberInnen zu Lehrstellen.
• SOFORTIGER UND UNBESCHRÄNKTER ARBEITSMARKTZUGANG FÜR SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE
Durch die Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Jahr 2005 wurden subsidiär Schutzberechtigte, die diesen Status bereits seit mindestens einem Jahr besitzen, vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgenommen. Dieser Schritt wurde von der asylkoordination österreich begrüßt, allerdings führt die Sperrfrist von einem Jahr zu unnötigen Härten.
In der Praxis zeigt sich, dass bei nahezu allen Personen, die subsidiären Schutz erhalten haben, dieser auch nach einem Jahr verlängert wird. Die Diskriminierung beim Arbeitsmarktzugang im ersten Jahr führt zu einer verzögerten Integration am Arbeitsmarkt. Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass subsidiär Schutzberechtigte während dieser Zeit auch von AMS geförderten Maßnahmen ausgeschlossen sind. Diese Politik der Ausgrenzung verursacht neben menschlichem Leid auch hohe finanzielle Kosten, da die Betroffenen gezwungen sind von staatlicher Unterstützung zu leben.
* Die asylkoordination österreich fordert den sofortigen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang von subsidiär Schutzberechtigten.
• FÜR DIE RECHTE VON BINATIONALEN PAAREN UND FAMILIEN
Das Fremdenrechtspaket 2005 beeinträchtigt und verhindert das Zusammenleben binationaler Paare massiv. ÖsterreicherInnen welche mit Drittstaatsangehörigen verheiratet sind müssen ein Einkommen von mind. 1091,14 Euro + Miete nachweisen können damit ihre PartnerInnen eine Niederlassungsbewilligung in Österreich bekommen. Gleichzeitig dürfen die Drittstaatsangehörigen PartnerInnen erst ab Erhalt der Niederlassungsbewilligung arbeiten. Dadurch ist einkommensschwachen ÖsterreicherInnen, StudentInnen, Arbeitslosen, PensionistInnen, Frauen die Kindergeld beziehen ein Familienleben in Österreich mit ihren Nicht – österreichischen EhepartnerInnen de facto verwehrt.
* Die asylkoordination österreich fordert den freien Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige EhepartnerInnen von ÖsterreicherInnen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung.
• ABSCHAFFUNG DES AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNGSGESETZES
Die Grundzüge des heutigen Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslGB) gehen auf das 'Inländarbeiterschutzgesetz' – einer Regelung aus der Zwischenkriegszeit - zurück. Die sozialpartnerschaftliche Idee der Kontingentierung von Arbeitskräften findet ihr Fundament in Bestimmungen des 'Dritten Reiches', welche mit dem Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland rechtswirksam wurden (vgl. Parnreiter 1994).
Das AuslBG reglementiert den Zugang und die Bewegungsfreiheit von MigrantInnen am österreichischen Arbeitsmarkt. Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis und Befreiungsschein stellen ein hierarchisches System der Unterwerfung dar. Festgelegte Kontingente verfolgen das Ziel, die Arbeitsplätze von InländerInnen zu schützen und die Beschäftigung von MigrantInnen einzig volkswirtschaftlichen Interessen unterzuordnen.
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinien betreffend des Rechts auf Familienzusammenführung ist es für Familienangehörige von auf Dauer niedergelassenen Fremden zu Verbesserungen gekommen. Hingegen stellt das AuslBG für AsylwerberInnen und Menschen, die mit Aufenthaltsbewilligungen in Österreich leben, eine oft unüberwindbare Barriere dar, ihre Existenz selbst sichern zu können.
Wer legal in Österreich lebt soll auch legal arbeiten dürfen.
Die asylkoordination österreich fordert die ersatzlose Abschaffung des AuslBG, da dieses gegenüber MigrantInnen diskriminierend ist.
asylkoordination österreich -
Verein von AusländerInnen- u. Flüchtlingshilfsorganisationen u. -betreuerInnen
1080 Wien, Laudong.52/9
Tel: 0043-1-532 12 91
www.asyl.at
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