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FAKTEN STATT HETZE
AsylwerberInnen - wie viel Unterstützung bekommen sie wirklich? [19.09.2006]
In den vergangenen Monaten wurden gezielt Fehlinformationen über die Höhe von Unterstützungsleistungen für AsylwerberInnen verbreitet und behauptet, dass diese mehr Geld bekommen würden als österreichische Familien. Hier finden Sie die tatsächlichen Zahlen ...
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Im Internet kursierende E-Mails sowie persönliche Anfragen zum Thema 'Bargeldleistungen an Asylwerber in Österreich' im Vergleich zu Leistungen an österreichische Familien haben uns – die AutorInnen – dazu angeregt, die Geldleistungen und Zahlen genau nachzurecherchieren.

Der Inhalt des kursierenden E-mails wurde in einer Ausgabe des FPÖ-Magazins 'Wir Wiener' während des Wahlkampfes zu den Wiener Gemeindratswahlen im Herbst 2005 veröffentlicht und ist auf der Homepage der FPÖ zu finden:

http://www.fpoe.at/fileadmin/Contentpool/Niederoesterreich/PDF/wer_bekommt_was.pdf

Die von der FPÖ präsentierte Gegenüberstellung von Grundversorgung für AsylwerberInnen und Arbeitslosengeld ist unseriös.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung – nur wer zuvor erwerbstätig war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist bezugsberechtigt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom bis dahin bezogenen Einkommen ab. Es geht um eine vorübergehende finanzielle Überbrückung der Zeit der Arbeitslosigkeit.

Will man einen seriösen Vergleich anstellen, muss man die Grundversorgung von AsylwerberInnen mit der Sozialhilfe vergleichen. Die Sozialhilfe, wie auch die Grundversorgung, ist keine Versicherungsleistung. Was zählt, ist die Notlage und Hilfsbedürftigkeit der Menschen.

Verzerrend wirkt außerdem, dass der FPÖ-Vergleich auf die Darstellung der Leistungen für die Unterbringung verzichtet. Ein sachgerechtes Bild erhält man nur durch einen Vergleich der Gesamtleistungen.
Bei näherer Betrachtung sind weitere Fehler festzustellen. Beispielsweise haben die AutorInnen des ursprünglichen Mails die Familienbeihilfe falsch berechnet: Wie sich anhand der Berechnungstabelle des zuständigen Ministeriums unschwer feststellen lässt, ist zur Berechnung der Familienbeihilfe bei mehreren Kindern der entsprechende Betrag nicht einfach zu vervielfachen (hier wurde einfach mal drei gerechnet), sondern sind pro Kind noch Erhöhungen der Beihilfe zu veranschlagen.

Für den hier präsentierten Vergleich werden einerseits die Leistungen aus der Grundversorgungsvereinbarung für AsylwerberInnen und andererseits die Leistungen aus der Sozialhilfe für österreichische StaatsbürgerInnen herangezogen. Leistungen für die Unterbringung werden dabei berücksichtigt.

Der Bereich Soziales fällt in die Regelungskompetenz der Länder, daher weisen die konkreten Leistungen in den verschiedenen Bundesländern kleine Unterschiede auf. Wir beschränken uns in diesem Vergleich auf die Situation in Wien, da die meisten Anfragen von interessierten BürgerInnen aus dem Raum Wien kommen.

Im Folgenden werden die monatlichen Leistungen angeführt:


Download Stellungnahme mit Leistungsvergleich [.pdf, 33kb]



ZARA, asylkoordination österreich , Caritas der Erzdiözese Wien