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Oberster Gerichtshof bestätigt, daß Willkür bei der Gewährung von Bundesbetreuung rechtswidrig ist[19.09.2003]
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Die heute bekannt gewordene eindeutige Entscheidung des Gerichtshofes ist wohltuend, weil sie klarstellt, daß die Praxis des Innenministeriums
bei der Versorgung von hilfsbedürftigen Asylsuchenden rechtlich unhaltbar
ist. Die Untätigkeit von Innenminister Strasser nach der ersten Entscheidung
des Obersten Gerichthofs im Februar 2003 ist skandalös.
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Übersicht Betreuung |
Wenn aber jetzt das Innenministerium AsylwerberInnen nicht sofort
mit dem Lebensnotwendigstem versorgt, würde er den verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgrundsatz weiter verletzen und als Minister gänzlich
untragbar werden. "Die notwendige Unterstützung aller
hilfsbedürftiger Flüchtlinge kann nicht mit dem Hinweis
auf die dadurch entstehenden Budgetbelastungen oder die Frage
der vorhandenen Kapazitäten zur Disposition gestellt werden,
wie dies Minister Strasser gegenüber Journalisten zu bedenken
gab", kritisiert Anny Knapp die Reaktion des Innenministers.
Beinahe reflexartig sucht der Minister einen Schuldigen für
seine Misere zu finden und entwirft ein völlig irreales
Bedrohungsszenario. Würde tatsächlich die keineswegs
luxuriöse Versorgung einen Anreiz zum Stellen eines Asylantrags
darstellen, müßten im Großteil der EU-Staaten,
in denen die Gewährung der Grundversorgung eine Selbstverständlichkeit
darstellt, einen enormen Zulauf haben. Die Anzahl der AsylwerberInnen
in der EU sind jedoch durch die gefallene Anzahl von afghanischen
Asylsuchenden deutlich gesunken. Die Schuld an der rechtwidrigen
Praxis des BMI liegt nicht beim Widerstand der Opposition gegen
die Asylgesetznovelle, sondern in der mangelnden Bereitschaft,
für faire und qualitativ hochwertige Verfahren durch eine
ausreichende Anzahl von qualifizierten MitarbeiterInnen beim
Bundesasylamtzu sorgen, wodurch sich die Dauer der Asylverfahren
und damit auch die Dauer der Unterstützungsleistungen ohne
jede Gesetzesänderung reduzieren ließe. Es ist auch
nicht Aufgabe des Gerichts, die dem Innenministerium nun entstehenden
finanziellen Folgekosten bei der Entscheidung zu bedenken. Diese
Äußerung Minister Strassers stellt das in der Verfassung
verankert Prinzip der Gewaltenteilung indirekt in Frage.
Wird die Umsetzung des OGH-Beschlusses ohne erhebliche Ausstockung
finanziellen Ressourcen in Angriff genommen, ist zu befürchten,
daß ein Teil der AsylwerberInnen wiederum von Unterstützung
ausgeschlossen wird oder die Unterbringung und Verpflegung
menschenwürdigen und gesundheitlichen Kriterien nicht
genügt. Angesichts der derzeit bestehenden zahlreichen
Mißstände bei der Versorgung würde sich eine
Reduktion des Tagessatzes für die Unterbringung und Versorgung,
um mit demselben Budget mehr AsylwerberInnen versorgen zu
können, katastrophal auswirken. So hat das laut Innenministerium
günstigere Betreuungsangebot von European homecare dazu
geführt, daß die Qualität der Versorgung dramatisch
gesunken ist, Essen in schlechter Qualität ist auch bei
etlichen anderen Vertragspartnern des BMI anzutreffen.
Angesichts der massiven Kritik an der Richtlinie zur Bundesbetreuung
und der unmittelbar bevorstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie,
durch die Österreich zur Grundversorgung aller AsylwerberInnen
verpflichtet ist, hätte Minister Strasser schon längst
die rechtliche und budgetären Voraussetzungen festlegen
müssen. Rechtlich ist nicht nur eine Vereinbarung mit den
Ländern über die Kompetenzen für die Grundversorgung
erforderlich, die jetzt als Entwurf vorliegt, es bedarf auch
einer Änderung des Bundesbetreuungsgesetzes, das einen
klaren Rechtsanspruch und Standards bei der Bundesbetreuung
festlegt.
Anny Knapp, asylkoordination österreich
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