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Qualitätsgrundsätze für die Aufnahme von Schutzsuchenden [2003]
ausgearbeitet von: amnesty international, asylkoordination österreich, arge schubhaft, asyl in not, Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten, Bewegung Mitmensch Weinviertel, Caritas Österreich, Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, Diakonie Evangelischer Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, SOS Menschenrechte, Volkshilfe Österreich, Verein ZARA, Verein Zebra.
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Die Aufnahmestandards von Schutzsuchenden haben direkte Auswirkungen auf die Wirksamkeit des internationalen Flüchtlingsschutzes.

Vor dem Hintergrund der seit Jahren völlig unzureichenden Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in Österreich sowie der derzeit in Diskussion befindlichen Neugestaltung der Aufnahme und der bevorstehenden Harmonisierung im Rahmen der Europäischen Union, die in einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Schutzsuchenden materielle Aufnahmebedingungen zur Verfügung zu stellen, resultieren wird, haben die österreichischen Flüchtlingsbetreuungsorganisationen folgende "Qualitätsgrundsätze für die Aufnahme von Schutzsuchenden" erarbeitet.
Die speziellen und weitergehenden Regelungen für die Rechtsstellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gemäß den Standards des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Erfüllung der Kinderrechtskonvention bleiben davon unberührt.
Diese Grundsätze sollen auch im Rahmen der europäischen Harmonisierung verwirklicht werden.

Die österreichischen Flüchtlingsbetreuungsorganisationen betonen, dass sich eine menschenrechts- und konventionskonforme [vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, Genfer Flüchtlingskonvention, UN-Folterkonvention, Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau; Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta, Europäische Charta der Grundrechte] Aufnahmepolitik insbesondere an folgenden Qualitätsgrundsätzen für die Aufnahme von Schutzsuchenden zu orientieren hat:

  • Rechtsanspruch auf angemessene soziale Grundsicherung gemäß den Standards für österreichische StaatsbürgerInnen, soweit die Betroffenen ihren Bedarf nicht selbst abdecken können.


  • Hauptziel der Aufnahmepolitik soll die menschenrechtskonforme und damit menschenwürdige Behandlung von Schutzsuchenden sein.


  • Im Mittelpunkt soll das eigenverantwortliche Handeln der Schutzsuchenden stehen, und es muss eine Ausgewogenheit zwischen ihren Rechten und Pflichten bestehen.


  • Die Aufnahmepolitik muss sicherstellen, dass den Schutzsuchenden echte Zukunftsaussichten, sei es für die Integration in Österreich oder anderen Zielländern oder für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde, aufgezeigt und geboten werden.


  • Die Aufnahme- und Lebensbedingungen müssen im Verhältnis zur Länge der Aufenthaltsdauer angemessen und nach dem sich ändernden Bedarf der Schutzsuchenden gestaltet werden.


  • Eine diesen Grundsätzen entsprechende Aufnahmepolitik setzt eine positive Einstellung der Gesellschaft voraus, die von allen gesellschaftspolitischen Kräften - Bundesregierung, Länder, Beamtenschaft, Sozialpartner, Gewerkschaft, Nichtregierungs- und internationale Organisationen - zu fördern ist.



  • Die Gewährleistung und Umsetzung dieser Qualitätsgrundsätze sind grundlegende hoheitsstaatliche Verantwortung.