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Qualitätsgrundsätze für die
Aufnahme von Schutzsuchenden [2003]
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ausgearbeitet von: amnesty
international, asylkoordination österreich, arge
schubhaft, asyl in not, Beratungszentrum für Migrantinnen
und Migranten, Bewegung Mitmensch Weinviertel, Caritas Österreich,
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, Diakonie Evangelischer
Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, SOS Menschenrechte,
Volkshilfe Österreich, Verein ZARA, Verein Zebra. |
Übersicht Betreuung |
Die Aufnahmestandards von Schutzsuchenden haben
direkte Auswirkungen auf die Wirksamkeit des internationalen
Flüchtlingsschutzes.
Vor dem Hintergrund der seit Jahren völlig unzureichenden
Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in Österreich
sowie der derzeit in Diskussion befindlichen Neugestaltung
der Aufnahme und der bevorstehenden Harmonisierung im Rahmen
der Europäischen Union, die in einer Verpflichtung der
Mitgliedstaaten, Schutzsuchenden materielle Aufnahmebedingungen
zur Verfügung zu stellen, resultieren wird, haben die
österreichischen Flüchtlingsbetreuungsorganisationen
folgende "Qualitätsgrundsätze für die
Aufnahme von Schutzsuchenden" erarbeitet.
Die speziellen und weitergehenden Regelungen für die
Rechtsstellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
gemäß den Standards des Jugendwohlfahrtsgesetzes
in Erfüllung der Kinderrechtskonvention bleiben davon
unberührt.
Diese Grundsätze sollen auch im Rahmen der europäischen
Harmonisierung verwirklicht werden.
Die österreichischen Flüchtlingsbetreuungsorganisationen
betonen, dass sich eine menschenrechts- und konventionskonforme
[vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internationaler
Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, Internationaler
Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte,
Genfer Flüchtlingskonvention, UN-Folterkonvention, Übereinkommen
über die Rechte des Kindes, Übereinkommen über
die politischen Rechte der Frau; Europäische Menschenrechtskonvention,
Europäische Sozialcharta, Europäische Charta der Grundrechte]
Aufnahmepolitik insbesondere an folgenden Qualitätsgrundsätzen
für die Aufnahme von Schutzsuchenden zu orientieren hat:
Rechtsanspruch auf angemessene soziale Grundsicherung
gemäß den Standards für österreichische
StaatsbürgerInnen, soweit die Betroffenen ihren Bedarf
nicht selbst abdecken können.
Hauptziel der Aufnahmepolitik soll die menschenrechtskonforme
und damit menschenwürdige Behandlung von Schutzsuchenden
sein.
Im Mittelpunkt soll das eigenverantwortliche Handeln
der Schutzsuchenden stehen, und es muss eine Ausgewogenheit
zwischen ihren Rechten und Pflichten bestehen.
Die Aufnahmepolitik muss sicherstellen, dass den
Schutzsuchenden echte Zukunftsaussichten, sei es für
die Integration in Österreich oder anderen Zielländern
oder für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde,
aufgezeigt und geboten werden.
Die Aufnahme- und Lebensbedingungen müssen
im Verhältnis zur Länge der Aufenthaltsdauer angemessen
und nach dem sich ändernden Bedarf der Schutzsuchenden
gestaltet werden.
Eine diesen Grundsätzen entsprechende Aufnahmepolitik
setzt eine positive Einstellung der Gesellschaft voraus, die
von allen gesellschaftspolitischen Kräften - Bundesregierung,
Länder, Beamtenschaft, Sozialpartner, Gewerkschaft, Nichtregierungs-
und internationale Organisationen - zu fördern ist.
Die Gewährleistung und Umsetzung dieser Qualitätsgrundsätze
sind grundlegende hoheitsstaatliche Verantwortung.
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