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Presseaussendung der asylkoordination österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des Obersten Gerichts-hofs [Presseaussendung 25.04.2003]
Die jahrelange Praxis des Innenministeriums, AsylwerberInnen im laufenden Asylverfahren einfach gar nicht mit dem Allernotwendigsten zu unterstützen oder die staatliche Unterstützung ohne Anlaß einzustellen, wird nun endlich ein Ende haben müssen.
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Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshof, der nun aufgrund der Klage des Evangelischen Flüchtlingsdienstes festgestellt hat, daß der Bund hilfsbedürftigen AsylwerberInnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Bundesbetreuung nicht verweigern hätte dürfen. Denn der Bund ist zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots verpflichtet und muß daher diese Leistungen, sobald sie einmal zuerkannt wurde, allen AsylwerberInnen mit gleichen Voraussetzungen gewähren.
Das Innenministerium hatte im Prozeß die Ansicht vertreten, daß die afghanische Familie die dem Evangelischen Flüchtlingsdienst durch die Unterbringung im Notquartier entstandenen Kosten nicht einklagen könne, weil diese Kosten von der Hilfsorganisation übernommen worden seien und die Flüchtlinge deswegen nicht mehr hilfsbedürftig gewesen sei. Der OGH stellte dazu klar, daß der Bund sich seiner Verpflichtung nicht dadurch entziehen könne, daß er auf die Unterstützung durch Dritte zur Beseitigung oder Linderung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliere.

Die Folgen dieses Urteils sind noch nicht abschätzbar. Denn die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 30 Jahre. Seit nunmehr 11 Jahren wurde Bundesbetreuung systematisch rund 70 Prozent aller AsylwerberInnen verweigert. Anfang März 2003 waren von den rund 32.500 AsylwerberInnen mit offenen Asylverfahren rund 26.000 AsylwerberInnen nicht durch die Bundesbetreuung versorgt. Aufgrund der im Oktober erlassenen Richtlinie des Innenministers sank der Anteil der bundesbetreuten AsylwerberInnen sogar auf 19 Prozent ab.
Als erste Maßnahme erwartet die asylkoordination österreich von Innenminster Strasser, daß die Bundesbe-treuungsrichtlinie ab sofort nicht mehr angewandt wird und alle hilfsbedürftigen AsylwerberInnen dem Gesetz entsprechend versorgt werden.

„Existenzsicherung Jetzt“ lautet das Motto der von zahlreichen Organisationen unterstützten Kampagne, die nächste Woche gestartet wird.



Wien, 25. April 2003

Anny Knapp
(Obfrau asylkoordination Österreich)