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Presseaussendung der asylkoordination
österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des Obersten
Gerichts-hofs [Presseaussendung 25.04.2003] |
Die jahrelange Praxis des Innenministeriums,
AsylwerberInnen im laufenden Asylverfahren einfach gar nicht
mit dem Allernotwendigsten zu unterstützen oder die staatliche
Unterstützung ohne Anlaß einzustellen, wird nun endlich
ein Ende haben müssen.
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Übersicht Archiv Betreuung |
Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshof,
der nun aufgrund der Klage des Evangelischen Flüchtlingsdienstes
festgestellt hat, daß der Bund hilfsbedürftigen AsylwerberInnen
die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Bundesbetreuung nicht
verweigern hätte dürfen. Denn der Bund ist zur Einhaltung
des Gleichbehandlungsgebots verpflichtet und muß daher
diese Leistungen, sobald sie einmal zuerkannt wurde, allen AsylwerberInnen
mit gleichen Voraussetzungen gewähren.
Das Innenministerium hatte im Prozeß die Ansicht vertreten,
daß die afghanische Familie die dem Evangelischen Flüchtlingsdienst
durch die Unterbringung im Notquartier entstandenen Kosten nicht
einklagen könne, weil diese Kosten von der Hilfsorganisation
übernommen worden seien und die Flüchtlinge deswegen
nicht mehr hilfsbedürftig gewesen sei. Der OGH stellte
dazu klar, daß der Bund sich seiner Verpflichtung nicht
dadurch entziehen könne, daß er auf die Unterstützung
durch Dritte zur Beseitigung oder Linderung einer akuten wirtschaftlichen
Notlage von Asylwerbern spekuliere.
Die Folgen dieses Urteils sind noch nicht abschätzbar.
Denn die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt
30 Jahre. Seit nunmehr 11 Jahren wurde Bundesbetreuung systematisch
rund 70 Prozent aller AsylwerberInnen verweigert. Anfang März
2003 waren von den rund 32.500 AsylwerberInnen mit offenen Asylverfahren
rund 26.000 AsylwerberInnen nicht durch die Bundesbetreuung
versorgt. Aufgrund der im Oktober erlassenen Richtlinie des
Innenministers sank der Anteil der bundesbetreuten AsylwerberInnen
sogar auf 19 Prozent ab.
Als erste Maßnahme erwartet die asylkoordination österreich
von Innenminster Strasser, daß die Bundesbe-treuungsrichtlinie
ab sofort nicht mehr angewandt wird und alle hilfsbedürftigen
AsylwerberInnen dem Gesetz entsprechend versorgt werden.
„Existenzsicherung Jetzt“ lautet das Motto der von
zahlreichen Organisationen unterstützten Kampagne, die
nächste Woche gestartet wird.
Wien, 25. April 2003
Anny Knapp
(Obfrau asylkoordination Österreich)
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