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Asylkoordination gegen Schwarz-Blaue Verschärfungen
im Asylbereich [Presseaussendung 04.03.2003] |
Mit recht billigen Argumenten versucht Minister
Strasser für die Schwarz-Blauen Verschärfungen im
Asylbereich zu punkten, kritisiert die asylkoordination Österreich
die Vorschläge Strassers zum Asylbereich.
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So sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Spannungen durch
die Aufnahme von Flüchtlingen gerade in Hinblick auf die
von der Österreichischen Gesellschaft gezeigte Aufnahme-
und Hilfsbereitschaft der letzten Jahre wohl eher unwahrscheinlich.
Kaum zu verschleiern ist mit solchen Argumenten, dass Minister
Strasser nicht in der Lage war, ein faires und zügiges
Asylverfahren sicherzustellen und der Aktenrückstau von
Monat zu Monat wächst.
Die nun vorgestellten Vorschläge lassen ernsthaft daran
zweifeln, dass sie rechtsstaatlichen und menschen-rechtlichen
Mindestanforderungen genügen werden. Vielleicht sollen
die geplanten Zulässigkeitsverfahren rechtsstaatlichen
Verfahren nicht mehr entsprechen, sondern nur dem Zweck dienen,
Flüchtlinge umgehend abzuschieben, in "sichere Herkunftsländer"
oder "sichere Drittstaaten". Nach der Außerlandesschaffung
wird es wohl kein Flüchtling mehr schaffen, eine Berufung
gegen die Entscheidung einzulegen, womit die Beschleuni-gung
der Verfahren erreicht wäre.
Dass dieses Konzept "sicherer Herkunftsstaaten" der
Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht, und sich die
"sicheren Drittstaaten" bei genauerer Betrachtung
durch den Unabhängigen Bundesasylsenat und durch den Verwaltungsgerichtshof
in vielen individuellen Entscheidungen als doch nicht so sicher
erwiesen haben, soll wieder einmal außer Acht gelassen
werden. Die asylkoordination Österreich verwehrt sich schärfstens
gegen jede Form der Einschränkung der Überprüfungsbefugnis
des UBAS oder der obersten Gerichtshöfe. Der Unabhängige
Bundesasylsenat hat in seinen Entscheidungen aufgezeigt, wie
mangelhaft und rechtswidrig die Verfahren bei Bundesasylamt
durchgeführt werden, lobt Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination,
die Tätigkeit der Berufungsbehörde. Allein im letzten
Jahr wurden bei der ersten Instanz 140 (4,8 Prozent) inhaltliche
Verfahren positiv entschieden, bei der zweiten Instanz hingegen
218 (7,5 Prozent).
Eine ähnliche Gesetzesbestimmung im Asylgesetz 1991 des
früheren Innenminister Löschnak wurde vom Verfassungsgerichtshof
1994 als verfassungswidrig aufgehoben. Wenn nämlich eine
Wiederholung oder Ergänzung des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens
durch die Berufungsbehörde nur bei Vorliegen offensichtlicher
Verfahrensmängel erfolgt, kann die Rechtmäßigkeit
des Verwaltungshandelns durch die Gerichtshöfe nicht mehr
überprüft werden. Somit könnte die erste Instanz
sanktionslos Verfahrensfehler begehen und nicht aufgrund der
Gesetze vorgehen, entschied der VfGH.
Auch eine genauere Ermittlung der Sicherheit von Flüchtlingen
in Drittstaaten ist dem UBAS zu verdanken. Die erste Instanz
begnügte sich mit ein paar äußerst oberflächlichen
Feststellungen über die Rechtslage, wie die Gesetze in
der Praxis angewandt werden, interessierte nicht. Papier ist
bekanntlich geduldig.
Damit AsylwerberInnen am Verfahren mitwirken können, müsste
Minister Strasser endlich dafür sorgen, dass sie eine Unterkunft
und eine Meldeadresse haben, damit Ladungen und Bescheide auch
zugestellt werden können. 70 Prozent der AsylwerberInnen
werden derzeit jedoch nicht in die sogenannte Bundesbetreuung
genommen. Sollen hinkünftig die Asylsuchenden noch zusätzlich
damit bestraft werden, dass ihre Verfahrensrechte drastisch
eingeschränkt werden oder ihr Antrag, nur weil sie kein
Quartier haben, eingestellt und anschließend als Folgeantrag
"abgeschafft" wird?
Nicht in Einklang zu bringen mit dem europäischen Programm
EQUAL, das gegen Diskriminierung am Arbeits-markt vorgeht, ist
Minister Strassers Ankündigung, dass Asylsuchende keine
Beschäftigungsbewilligung mehr erhalten sollen. Das BMI
ist Partner des bis 2005 laufenden EQUAL-Projekts für AsylwerberInnen
EPIMA. Die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden
ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen angebracht,
sondern ist für die Flüchtlinge ein wichtiger Schritt
zur Integration, zur (Wieder-)erlangung von Menschenwürde
und zur psychischen Stabilisierung.
Wien, 4. März 2003
Anny Knapp
(Obfrau asylkoordination Österreich)
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