Betreuung | Archiv

Asylkoordination gegen Schwarz-Blaue Verschärfungen im Asylbereich [Presseaussendung 04.03.2003]
Mit recht billigen Argumenten versucht Minister Strasser für die Schwarz-Blauen Verschärfungen im Asylbereich zu punkten, kritisiert die asylkoordination Österreich die Vorschläge Strassers zum Asylbereich.
back   Übersicht Archiv Betreuung

So sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Spannungen durch die Aufnahme von Flüchtlingen gerade in Hinblick auf die von der Österreichischen Gesellschaft gezeigte Aufnahme- und Hilfsbereitschaft der letzten Jahre wohl eher unwahrscheinlich. Kaum zu verschleiern ist mit solchen Argumenten, dass Minister Strasser nicht in der Lage war, ein faires und zügiges Asylverfahren sicherzustellen und der Aktenrückstau von Monat zu Monat wächst.
Die nun vorgestellten Vorschläge lassen ernsthaft daran zweifeln, dass sie rechtsstaatlichen und menschen-rechtlichen Mindestanforderungen genügen werden. Vielleicht sollen die geplanten Zulässigkeitsverfahren rechtsstaatlichen Verfahren nicht mehr entsprechen, sondern nur dem Zweck dienen, Flüchtlinge umgehend abzuschieben, in "sichere Herkunftsländer" oder "sichere Drittstaaten". Nach der Außerlandesschaffung wird es wohl kein Flüchtling mehr schaffen, eine Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, womit die Beschleuni-gung der Verfahren erreicht wäre.

Dass dieses Konzept "sicherer Herkunftsstaaten" der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht, und sich die "sicheren Drittstaaten" bei genauerer Betrachtung durch den Unabhängigen Bundesasylsenat und durch den Verwaltungsgerichtshof in vielen individuellen Entscheidungen als doch nicht so sicher erwiesen haben, soll wieder einmal außer Acht gelassen werden. Die asylkoordination Österreich verwehrt sich schärfstens gegen jede Form der Einschränkung der Überprüfungsbefugnis des UBAS oder der obersten Gerichtshöfe. Der Unabhängige Bundesasylsenat hat in seinen Entscheidungen aufgezeigt, wie mangelhaft und rechtswidrig die Verfahren bei Bundesasylamt durchgeführt werden, lobt Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination, die Tätigkeit der Berufungsbehörde. Allein im letzten Jahr wurden bei der ersten Instanz 140 (4,8 Prozent) inhaltliche Verfahren positiv entschieden, bei der zweiten Instanz hingegen 218 (7,5 Prozent).
Eine ähnliche Gesetzesbestimmung im Asylgesetz 1991 des früheren Innenminister Löschnak wurde vom Verfassungsgerichtshof 1994 als verfassungswidrig aufgehoben. Wenn nämlich eine Wiederholung oder Ergänzung des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens durch die Berufungsbehörde nur bei Vorliegen offensichtlicher Verfahrensmängel erfolgt, kann die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns durch die Gerichtshöfe nicht mehr überprüft werden. Somit könnte die erste Instanz sanktionslos Verfahrensfehler begehen und nicht aufgrund der Gesetze vorgehen, entschied der VfGH.
Auch eine genauere Ermittlung der Sicherheit von Flüchtlingen in Drittstaaten ist dem UBAS zu verdanken. Die erste Instanz begnügte sich mit ein paar äußerst oberflächlichen Feststellungen über die Rechtslage, wie die Gesetze in der Praxis angewandt werden, interessierte nicht. Papier ist bekanntlich geduldig.

Damit AsylwerberInnen am Verfahren mitwirken können, müsste Minister Strasser endlich dafür sorgen, dass sie eine Unterkunft und eine Meldeadresse haben, damit Ladungen und Bescheide auch zugestellt werden können. 70 Prozent der AsylwerberInnen werden derzeit jedoch nicht in die sogenannte Bundesbetreuung genommen. Sollen hinkünftig die Asylsuchenden noch zusätzlich damit bestraft werden, dass ihre Verfahrensrechte drastisch eingeschränkt werden oder ihr Antrag, nur weil sie kein Quartier haben, eingestellt und anschließend als Folgeantrag "abgeschafft" wird?
Nicht in Einklang zu bringen mit dem europäischen Programm EQUAL, das gegen Diskriminierung am Arbeits-markt vorgeht, ist Minister Strassers Ankündigung, dass Asylsuchende keine Beschäftigungsbewilligung mehr erhalten sollen. Das BMI ist Partner des bis 2005 laufenden EQUAL-Projekts für AsylwerberInnen EPIMA. Die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen angebracht, sondern ist für die Flüchtlinge ein wichtiger Schritt zur Integration, zur (Wieder-)erlangung von Menschenwürde und zur psychischen Stabilisierung.


Wien, 4. März 2003

Anny Knapp
(Obfrau asylkoordination Österreich)