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Dramatische Obdachlosigkeit von Asylsuchenden. [Presseaussendung 20.09.2002]
asylkoordination Österreich fordert Rücknahme der Weisung des Innenministers und Sofortmaßnahmen.
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Unfassbar ist die aktuelle Weisung des Innenministers, mit der ab sofort ein Großteil der AsylwerberInnen auf die Straße gesetzt werden. Zu den bereits bestehenden Restriktionen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen kamen nun weitere Ausschlußkriterien und Entlassungsgründe. Erstmals gibt es die Kriterien für die Verweigerung humanitärer Mindeststandards schwarz auf weiß. Demnach werden z.B. AsylwerberInnen aus bestimmten Herkunftsländern nicht mehr in die Betreuung aufgenommen. Dazu gehören unter anderen Flüchtlinge aus Pakistan, Bangladesch, Albanien, Armenien, Georgien und der Türkei. AsylwerberInnen wird mit Ausnahme von Afghanen und Irakern unterstellt, keine triftigen Fluchtgründe zu haben.

"Unsere KollegInnen aus den Flüchtlingsberatungsstellen sind am Ende", beschreibt Anny Knapp die unerträgliche Situation. "Täglich müssen sie verzweifelte Familien mit Kindern aus der Beratungsstelle wegschicken, ohne ihnen eine Unterkunft bieten zu können." Die seit Jahren andauernde Krise bei der Unterbringung von Flüchtlingen spitzt sich dramatisch zu. Ab sofort sollen die verschärften Bundesbetreuungskriterien angewandt werden, was zu massenhaften Entlassungen und Verweigerung von Neuaufnahmen führen wird.

Die Menschenrechtsbilanz von Innenminister Strasser ist katastrophal. Statt die immer wieder angekündigten Verbesserungen bei der Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden endlich umzusetzen oder auf die aktuell gestiegenen Asylwerberzahlen mit entsprechenden Notmaßnahmen zu reagieren, setzt er auf unmenschliche Abschreckungsmaßnahmen. Ein Großteil der AsylwerberInnen erhält weder Obdach und Verpflegung, noch medizinische Versorgung. Betroffen sind auch Menschen, die Opfer von Gewalt und Folter sind.

Diese menschenrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingen ist einzigartig in der EU. Die asylkoordination Österreich fordert die sofortige Rücknahme der Weisung, die sofortige Bereitstellung entsprechender Unterkünfte und die garantierte Existenzsicherung für alle Flüchtlinge während des ganzen Asylverfahrens.

Wien, 20. September 2002


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Anny Knapp
Tel: 01-532 12 91/15