Die Beschlüsse im Innenausschuss sollten dem erklärten politischen Ziel aller Parteien, die Integration von Flüchtlingen zu fördern und Menschenrechte zu achten, gerecht werden, mahnte die Obfrau der asylkoordination Anny Knapp ein. Es ist zu befürchten, dass mit den geplanten Gesetzesänderungen diese Zielsetzungen gänzlich über Bord geworfen werden. Diese dienen vielmehr einer Strategie der Abschreckung, sollen Österreich als Zielland für Schutzsuchende unattraktiv machen.
Die Einführung eines vorerst nur befristeten Aufenthaltsrechts für Asylberechtigte Flüchtlinge wird diese auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt benachteiligen. Es liegt auf der Hand, dass es für Asylberechtigte weit schwieriger werden wird, einen Mietvertrag zu bekommen, wenn sie keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben. Es ist zu befürchten, dass Flüchtlinge stärker in prekäre Wohnverhältnisse bis hin zu Obdachlosigkeit gedrängt werden. Auch bei der beruflichen Integration wird sich das vorerst auf drei Jahre befristete Aufenthaltsrecht hemmend auswirken. Zudem sieht das geltende Asylgesetz ohnehin eine Aberkennung des Status vor, wenn einer der in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Endigungsgründe eingetreten ist, eine systematische Überprüfung des weiteren Schutzbedarfs müsste nicht gesetzlich festgelegt werden.
Das Recht auf Familienzusammenführung für Angehörige von Asylberechtigten soll grundsätzlich nur mehr dann ohne zusätzliche Voraussetzungen gelten, wenn der Antrag binnen drei Monaten nach Asylgewährung gestellt wurde. Für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter soll es eine absolute dreijährige Wartefrist geben. Der Familiennachzug wird zudem davon abhängig gemacht, dass ausreichendes Einkommen als auch ortsübliche Wohnverhältnisse vorhanden sind. Solche Einschränkungen des Rechts auf Familienleben sind nicht nur integrationsfeindlich, sondern auch menschenrechtswidrig. Die Regierung hat offensichtlich übersehen, dass Schutzberechtigte nur in Österreich mit ihrer Familie zusammen sein können und ihnen die Option, die Familie jederzeit zu besuchen nicht offensteht.
Die Gesetzesänderung versucht zu suggerieren, dass möglichst frühzeitige Integration ein Anliegen wäre. Der Personenkreis, der „Integrationshilfe“ erhalten soll, wird um AsylwerberInnen aus Herkunftsstaaten mit hohen Anerkennungschancen ab Zulassung des Verfahrens erweitert. Allerdings haben auch Schutzberechtigte keinen Anspruch auf Integrationshilfe, hier begnügt sich der Gesetzgeber mit einer Kann-Bestimmung und zählt einige Integrationsparameter auf wie Sprachkurse oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Bei einem der wichtigsten Integrationsaspekte bleibt der Gesetzgeber gänzlich vage: Zu den Leistungen der Integrationshilfe zählt er die „Weitergabe von Informationen über den Wohnungsmarkt“.
Unverändert soll eine verpflichtende Vorsprache beim Österreichischen Integrationsfonds unmittelbar nach Statusgewährung beibehalten werden, obwohl anzunehmen ist, dass viele Flüchtlinge bereits während des Asylverfahrens sich nach Integrationsangeboten erkundigt und möglicherweise auch Kurse absolviert haben.
Auch andere „Integrationsanreize“ werden derzeit politisch ausverhandelt. Kinderbetreuungsgeld soll subsidiär Schutzberechtigten verweigert werden, wenn die Familie nicht gänzlich ohne staatliche Unterstützung das Auslangen findet. Dabei ist es unwesentlich, ob die Familie die Unterstützung aus der Grundversorgung tatsächlich in Anspruch nimmt oder nur einen Anspruch darauf hat, weil das Einkommen zu niedrig wäre. Die staatliche Hilfe für Schutzberechtigte, die (noch) nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können wird derzeit auch grundsätzlich in Frage gestellt. Der Vorschlag aus Oberösterreich, bei schutzberechtigten Flüchtlingen die Mindestsicherung auf das Niveau der Grundversorgung hinunter zu kürzen kommt einer Aufgabe jeder Integrationspolitik gleich. Österreich wurde von UN-Gremien schon vor Jahren wegen seiner extrem niedrigen Unterstützung von Asylsuchenden im Rahmen der Grundversorgung gerügt, ohne dass diese internationale Kritik ernst genommen worden wäre. Im Gegenteil: Jetzt sollen auch anerkannte Flüchtlinge, die einen rechtlichen Anspruch auf soziale Gleichbehandlung mit StaatsbürgerInnen haben, auf Grundversorgungsleistungen gesetzt werden, also von 320 Euro im Monat leben können. Gerade in der Startphase – die aufgrund der österreichischen Gesetzeslage oft erst nach einer positiven Entscheidung beginnen kann, wäre mehr finanzielle Unterstützung notwendig, um sich z.B. eigenen Wohnraum zu schaffen.
Rückfragen:
Anny Knapp, asylkoordination österreich,
Tel 01/5321291-15, mobil 0688-8284460
mail: knapp@asyl.at
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