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asylkoordination österreich fordert Aussetzung der Dublin III Verfahren [27.08.2015] |
asylkoordination österreich fordert das BMI auf, ebenso wie Deutschland Dublin-Verfahren sofort einzustellen. ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Bei Flüchtlingen aus Syrien, die über Bulgarien oder Ungarn bis nach Deutschland gekommen sind, führt Deutschland nun keine Überstellungen mehr in diese EU-Länder durch, obwohl bei strikter Anwendung der Dublin-III-Verordnung diese Staaten für die Prüfung des Asylantrags zuständig wären.
"Eine sofortige Aussetzung der Dublin-Regelungen würde die österreichischen Asylbehörden massiv entlasten", empfiehlt asylkoordination Obfrau Anny Knapp. Mitarbeiter würden für die Bearbeitung der Anträge freigespielt und die Anträge von Flüchtlingen aus Syrien könnten sofort entschieden werden. Auch für die Flüchtlinge wäre es eine große Erleichterung, wenn Österreich rasch ihren Flüchtlingsstatus bestätigen würde, anstatt sie über Monate in dem Dublin-Zuständigkeitsverfahren zu halten.
asylkoordination österreich erinnert daran, dass vom Innenministerium ein Bearbeitungsstopp angeordnet wurde, um beim Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausreichende personelle Ressourcen für die Bearbeitung der Dublin-III-Verfahren zu haben. Denn wenn die in der Verordnung vorgegebenen Abläufe und Fristen nicht eingehalten werden, wäre es für Österreich nicht mehr möglich, einen Asylwerber in einen anderen EU-Staat zu überstellen. Diese Konzentration der personellen Ressourcen des BFA auf Dublin-Verfahren führe zu dem unhaltbaren Zustand, dass auf nicht absehbare Zeit keine inhaltliche Asylverfahren geführt werden, kritisiert Anny Knapp. Damit wird aber auch die österreichische Unterbringungskrise prolongiert. Von den NGOs wird seit der Einführung des Dublin-Systems auf dessen Unzulänglichkeiten hingewiesen und dessen Abschaffung gefordert. Das System sei nicht geeignet, eine solidarische Aufnahme von Flüchtlingen sicherzustellen. EU-Staaten mit Außengrenzen wie beispielsweise Griechenland, Italien, Bulgarien sind in vielen Fällen als Ersteinreisestaaten gemäß Dublin-III für die Aufnahme der Flüchtlinge und die Prüfung der Anträge zuständig, Staaten ohne Außengrenzen würden hingegen kaum verantwortlich werden. Durch die Nicht-Einhaltung menschen- und asylrechtlicher Standards sowie fehlender Perspektiven in Erstankunftsstaaten wie Griechenland oder Ungarn werden Flüchtlinge dazu genötigt, in andere Länder weiterzugehen.
Trotz EU-rechtlicher Vorgaben über Aufnahmebedingungen, Verfahrensstandards oder einheitliche Kriterien für den Status von Flüchtlingen sind die Unterschiede in den EU-Staaten groß und sind die Chancen auf eine menschenwürdige Behandlung und ein faires Verfahren in einigen Staaten gering. Bisher sind auch Versuche gescheitert, ein ergänzendes Verteilungssystem in der EU zu etablieren, in dem Flüchtlinge aus den Erstaunahmestaaten Griechenland und Italien von anderen EU-Staaten per Quote übernommen werden.
Fraglich ist, ob andere EU-Staaten sich von diesem Plan Mikl-Leitners beeindrucken lassen. Andere Staaten wie beispielsweise Deutschland führen 2014 die inhaltlichen Verfahren in durchschnittlich 7,1 Monaten durch, bei syrischen Flüchtlingen binnen 4,2 Monaten. Mit der Aussetzung der inhaltlichen Verfahren wird das Innenministerium mit Hochgeschwindigkeit das Grundversorgungssystem komplett an die Wand fahren, ohne Verfahrensabschlüsse müssen die Flüchtlinge weiter in Grundversorgungsquartieren bleiben.
Rückfragen:
Anny Knapp, asylkoordination österreich,
Tel 01/5321291-15, mobil 0688-8284460
mail: knapp@asyl.at
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