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Asyl: Panikreaktion Verfahrensstopp [12.06.2015] |
Die Behauptung des BMI, Österreich sei innerhalb der EU-Staaten das Land mit den schnellsten Asylverfahren ist in keiner Weise nachvollziehbar ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Seit eineinhalb Jahren werden vom BMI keine statistischen Auskünfte über Anzahl und Art der Erledigungen in Asylverfahren bekannt gegeben, lediglich die monatlichen Neuzugänge werden veröffentlicht. Wenn nun behauptet wird, in Österreich würden Asylverfahren so rasch abgeschlossen, wäre es wohl das Mindeste, dass dazu auch Zahlen geliefert werden.
Das Asylverfahrensrecht sieht vor, dass Asylanträge innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden sind. Wird diese Drohung umgesetzt, wird bewusst zum Rechtsbruch aufgefordert. Bereits jetzt ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nicht in der Lage, bei einem beträchtlichen Teil der Asylverfahren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu entscheiden. Bei der Asylkoordination langen immer wieder Klagen über den Stillstand bei Asylverfahren insbesondere bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ein. Dass viele dieser Jugendlichen ein Jahr warten, bis sie erstmals zu ihren Fluchtgründen befragt werden, ist keine Seltenheit. Eine der ratlosen BetreuerInnen bringt es auf den Punkt: „Für mich ist es sehr schwierig dabei zuzusehen, wie diese Menschen immer mehr ihre Träume und Hoffnungen aufgeben, das sie keine Interviews und Bescheide vom BFA in Linz bekommen.“
Bisher konnten zumindest Flüchtlinge aus Syrien darauf hoffen, nicht zu lange auf eine positive Antwort warten zu müssen, aber selbst bei ihnen ist es teilweise zu erheblichen Verfahrensverzögerungen gekommen. Wenn nun bei diesen eigentlich Flüchtlingen, bei denen eine rasche Entscheidung möglich ist, die Verfahren nicht mehr geführt werden, blockiert Österreich damit bewusst die Familienzusammenführung. Denn mit der positiven Asylentscheidung dürfen die Flüchtling ihre Kinder und EhepartnerIn legal mit Visum nachholen. Für die syrischen Familienväter, die vor Gewalt und Terror geflohen sind wird durch die angekündigte Untätigkeit der Behörde und damit der Unmöglichkeit, ihrer Familie beizustehen, die psychische Belastungen enorm steigen, die Integration verbaut.
Fraglich ist, ob andere EU-Staaten sich von diesem Plan Mikl-Leitners beeindrucken lassen. Andere Staaten wie beispielsweise Deutschland führen 2014 die inhaltlichen Verfahren in durchschnittlich 7.1 Monaten durch, bei syrischen Flüchtlingen binnen 4,2 Monaten. Mit der Aussetzung der inhaltlichen Verfahren wird das Innenministerium mit Hochgeschwindigkeit das Grundversorgungssystem komplett an die Wand fahren, ohne Verfahrensabschlüsse müssen die Flüchtlinge weiter in Grundversorgungsquartieren bleiben.
Rückfragen:
Anny Knapp, asylkoordination österreich,
Tel 01/5321291-15, mobil 0688-8284460
mail: knapp@asyl.at
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