Asylverfahren | Archiv

Asyl-Novelle ist Mogelpackung [agenda asyl, Presseaussendung, 23.03.2015]
Asylsuchenden und Schutzberechtigten wird Leben noch schwerer gemacht ..
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Agenda Asyl bedauert, dass bei der Fremden- und Asylrechtsnovelle die EU Richtlinien nicht wie in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf angekündigt umgesetzt werden. Nach wie vor entspricht die Rechtsberatung im Asylverfahren nicht den Vorgaben der EU Verfahrens-Richtlinie. AsylwerberInnen sollten unentgeltliche Rechtsberatung und –vertretung für das Beschwerdeverfahren erhalten, Österreich sieht jedoch nur Beratung im Falle einer negativen Entscheidung und die Teilnahme an einer allfälligen Beschwerdeverhandlung vor. „Dass die von der Republik zur Verfügung gestellten RechtsberaterInnen die Asylsuchenden bei Gericht auf Wunsch der KlientInnen nicht vertreten, sondern quasi nur Zuhörer sein sollen, widerspricht eindeutig der EU Richtlinie, stellt Christoph Riedl vom Diakonie Flüchtlingsdienst fest.

Unzureichend umgesetzt seien die besonderen Verfahrensgarantien für Opfer von Folter, andere Formen von Gewalt sowie AsylwerberInnen, die aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung u.a. an der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert sein könnten, bedauert Andrea Eraslan-Weninger vom Integrationshaus. Die Umstrukturierung des Zulassungsverfahrens wird speziell unbegleitete minderjährige Asylsuchende treffen, bei denen nun polizeiliche Befragungen ohne rechtliche Vertretung durchgeführt werden sollen.

Änderungen des Grundversorgungsgesetzes erfolgen sollte, gibt es einige Richtlinienwidrigkeiten. Auch hier ist unklar, wie den Bedürfnissen von besonders schutzbedürftige Personen während der gesamten Verfahrensdauer Rechnung getragen werden sollte. "Es wird zwar bei der Aufnahme die besondere Situation zu berücksichtigen sein, bei Symptomen, die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, schweigt der Gesetzesentwurf, kritisiert Christian Schörkhuber von der Volkshilfe. Unzureichend umgesetzt sei auch die rechtliche Unterstützung, wenn die Grundversorgung eingeschränkt oder entzogen wird, befindet Anny Knapp von der asylkoordination österreich. Weiters gibt sie zu bedenken, dass sich die Ausschlusskriterien der Grundversorgung nicht mit der Aufnahme-Richtlinie vereinbaren ließen, weil menschenwürdige Lebensbedingungen für alle AntragstellerInnen sicherzustellen sind, auch wenn ihrer Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt.Agenda Asyl macht darauf ausmerksam, dass beim Zugang zum Arbeitsmarkt die Einschränkungen für AsylwerberInnen nicht richtlinienkonform sind. Die Einschränkung auf saisonale Beschäftigung müßte zurückgezogen werden, weiters wäre das Ersatzkraftverfahren zu überdenken.

Unvereinbar mit der Status-Richtlinie sei auch die Einschränkung bei der Erteilung von Fremdenpässen an subsidiär Schutzberechtigte, die oft über keine geeigneten Identitätsnachweise verfügen würden. Den subsidiär Schutzberechtigten droht nun, zusätzlich zu einer Reihe anderer Benachteiligungen, denen sie ausgesetzt sind, dass sie keine Reisedokumente mehr erhalten, kritisiert Alexander Pollak von SOS Mitmensch die geplante Verschärfung.

Die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinien wurde leider auch zum Anlass genommen, bisher höhere österreichische Standards auf EU-Mindeststandards zu senken, anstatt die Empfehlung aufzugreifen, günstigere Bestimmungen einzuführen oder beizubehalten, bedauert Agenda Asyl.


Rückfragen
Anny Knapp, asylkoordination österreich,
Tel 01/5321291-15, mobil 0688-8284460


Download: Stellungnahme agenda asyl zur Asyl-Novelle 2015