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EU- und menschenrechtswidrige Rückschiebungen syrischer Flüchtlinge [Presseaussendung, 11.02.2014] |
"Syrische Flüchtlinge sind offensichtlich in Österreich nicht willkommen", kritisiert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich nun die als Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Menschenrechts-sprecherin Alev Korun veröffentlichten Zahlen zurückgeschobener syrischer Flüchtlinge. |
Übersicht
Asylverfahren |
Die Zurückschiebung in Österreichs Nachbarstaaten hat enorme Ausmaße erreicht: Bis November letzten Jahres wurden 1.153 syrische Flüchtlinge nach ihrem Grenzübertritt postwendend wieder zurückgeschickt. Viele davon nach Italien - italienische Medien sprachen in diesem Zusammenhang von 'neuem Eisernen Vorhang'. Immer wieder spielen sich an der Brennergrenze dramatische Szenen ab: Nach einer langen und gefährlichen Reise über das Mittelmeer und durch Italien stranden hier immer wieder dutzende syrische Flüchtlinge. Sie werden bei ihrem Versuch einzureisen von den Österreichischen Behörden aufgegriffen und aufgrund eines bilateralen Abkommens nach Italien zurückgewiesen. Die asylkoordination kritisiert diese Zurückschiebungen als Umgehung der in der Dublin-Verordnung festgelegten und EU-weit geltenden Zuständigkeitsprüfungen. Die Flüchtlinge werden so jeder Möglichkeit beraubt, rechtlich gegen eine Zurückschiebung vorzugehen. Gegen Italien als Aufnahmeland für Flüchtlinge bestehen ernsthafte Bedenken. Das Versagen der Italienischen Behörden bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen ist immer wieder Gegenstand von Verfahren bei deutschen Verwaltungsgerichten und Berichten von NGOs. Mit dem Ergebnis, dass Überstellungen nach Italien inzwischen als Verletzung von EU-Recht angesehen werden. Besorgniserregend sei auch die gestiegene Zahl der von Österreich gegen syrische StaatsbürgerInnen verhängten Einreiseverbote. Von den rund 2.000 bis November 2013 verhängten Einreiseverboten betrafen 160 Menschen aus Syrien. Im Jahr 2012 sind es nur 26 Syrer gewesen, über die ein Einreiseverbot verhängt worden ist. Ein solches Einreiseverbot gilt für alle EU-Staaten zumindest für einen Zeitraum von 1½ Jahren. In dieser Zeit besteht keine Möglichkeit, legal in einen EU-Staat einzureisen. "Durch diese Einreiseverbote werden die Flüchtlinge in ganz Europa quasi Vogelfreie", kritisiert asylkoordination-Obfrau Knapp. "Der von Innenministerin Mikl-Leitner behauptete besonders schonende Umgang mit den Betroffenen im Rahmen der Sicherung der Rückführung bzw. Überstellung ist mehr Wunschdenken als Realität." Als Beispiel führt Knapp den Fall des syrischen Flüchtlings A., an, der nach Bulgarien zurückgeschoben werden sollte. Der Asylbehörde waren seine Schlafstörungen, Albträume und Misshandlungen in Bulgarien bekannt, er erzählte auch über die menschenunwürdigen Lebensumstände im bulgarischen Gefängnis und Flüchtlingslager, was die Asylbehörden jedoch nicht an einem korrekten Umgang Bulgariens mit Flüchtlingen zweifeln ließ. Als die Polizei ihn in Schubhaft nehmen wollte unternahm er einen Selbstmordversuch und musste mehrere Wochen stationär im psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden. "Eine schonende Behandlung wurde A. von Seiten des Bundesasylamts jedenfalls nicht zuteil." Zwar werde inzwischen von Rückschiebungen nach Bulgarien abgesehen, aber für viele Flüchtlinge kam die Erkenntnis über die Zustände in dem völlig überforderten EU-Land zu spät. "Diese Beispiele zeigen, dass es an der Zeit ist das Dublin-System schnellstmöglich ad acta zu legen und zu einer EU-Flüchtlingspolitik zurückzukehren, die diesen Namen verdient", fordert Knapp. Die mangelnden Fortschritte bei den Syrien-Verhandlungen in Genf zeigen, dass es bis zu einer politischen Lösung des Konflikts noch lange dauern kann. "Inzwischen muss Europa seine Verantwortung wahrnehmen und die Grenzen für syrische Flüchtlinge aus der Krisenregion öffnen."
Rückfragen: asylkoordination österreich
Anny Knapp, knapp@asyl.at,
tel. + 43 1 53 212 91-15
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